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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.08.2025 / 01.10.2025

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2025
Angebotsfrist
10.05.2027
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.08.2025 und der 01.10.2025.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.25
Vertragsbeginn
01.08.25
Abgabefrist
10.05.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland

Eignungs- & Bewertungskriterien

7 Kriterien · 12 Nachweise

Lose (2)

Vergabeunterlagen

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Eigenerklärung42 KB12 Seiten
Eignungskriterien287 KB24 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB8 Seiten
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