Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Liegenschaftsangelegenheiten der Kreispolizeibehörden sowie das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Auftragnehmern zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften. Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten:
1. Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen,
2. Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung,
3. Bei der Anmietung von Neubauten/ wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. Euro,
4. Begleitung und Beratung der KPBen in der Realisierungsphase bis zur Übergabe des Mietgegenstandes.