Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry).
Leistungsverzeichnis ausfüllen, Konzepte erstellen – basierend auf Ihren vergangenen Angeboten
Eignungs- und Bewertungskriterien aus den Vergabeunterlagen extrahieren und strukturieren
Übersichtlichen Onepager für schnelle Go/No-Go Entscheidung erstellen
Relevante Ansprechpartner und Entscheider bei der Vergabestelle recherchieren
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Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V, Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für Polymerforschung vertreten durch den Warengruppenverantwortlichen Mathias Manderscheid
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry). Das Lieferspektrum im Bereich der Feinchemikalien wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, sowie alle Einrichtungen, an denen die Max-Planck-Gesellschaft zu mindestens 50 % beteiligt ist (https://www.mpg.de/institute). Weiterhin sind die rechtlich selbstständigen und mit der Max-Planck-Gesellschaft wissenschaftlich assoziierten Organisationen, Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH, Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung), Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH
Göttingen (GWDG), Deutsches Klimarechenzentrum GmbH (DKRZ), Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI), Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gGmbH, Max-Planck-Innovation GmbH, MPDL Services GmbH, Minerva Stiftung Gesellschaft für die Forschung mbH, auftragsberechtigt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2027 (Basisvertragslaufzeit). Er verlängert sich automatisch maximal 2 x um weitere 12 Monate (Höchstlaufzeit 48 Monate), wenn er nicht spätestens drei Monate zum jeweiligen Laufzeitende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Lose (1)
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