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Abfuhr Kleinkläranlagen

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Auftraggeber

Stadt Kamp-Lintfort

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
05. November 2024
Veröffentlichungsdatum
04. Oktober 2024

Beschreibung

Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen: I. 361 Kleinkläranlagen II. 87 abflusslose Gruben Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 1.000,00 m³ pro Jahr Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 2.000,00 m³ pro Jahr Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern. Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten.

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