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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems zum Bezug von externen Dienstleistungen für die Auftraggeberin. Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) eingebunden werden. Alle für das DBS zugelassenen Bewerber werden für jede einzelne stattfindende Auftragsvergabe (sog. Miniwettbewerbe) gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das DBS wird bis zum 10.12.2027 betrieben. Die Gültigkeitsdauer des DBS kann jederzeit seitens der Auftraggeberin geändert, d.h. früher beendet oder über den 10.12.2027 hinaus verlängert werden. Die Auftraggeberin wird Änderungen der Gültigkeitsdauer mindestens drei Monate vor Eintritt der Änderung allen zum DBS zugelassenen Bewerbern per Kommunikationsnachricht über den VMP mitteilen. Die Änderung erfolgt mittels der entsprechenden EU-Bekanntmachung gemäß § 22 Abs. 2 VgV. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 200 Mio. Euro netto. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen Universitätskliniken, welche ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, nicht-exklusive "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen. Die AOK Bayern möchte mit dieser vertraglichen Vereinbarung Frauen und Männer mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brustkrebs durch eine Familienanamnese, die alle Fälle von Brust- und/oder Eierstockkrebs innerhalb einer Familie erfasst, identifizieren. Nach eingehender Beratung der Betroffenen kann dann durch moderne molekulargenetische Analyseverfahren nach relevanten Veränderungen gesucht und das Risiko weiter konkretisiert werden. Wird auf Grundlage von Familiengeschichte und Gentestung ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Erkrankungsrisiko festgestellt, soll sich insbesondere im Hinblick auf das Brustkrebsrisiko ein individuelles Betreuungsangebot zur Früherkennung und ggf. Prophylaxe anschließen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Rahmen des Vertrages folgt hohen Qualitätsstandards. Deren Einhaltung wird durch die Voraussetzung einer kontinuierlichen Zertifizierung des FBREK-Zentrums und seiner kooperierenden Organkrebszentren nach den jeweiligen Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft (oder eines vergleichbaren Zertifizierungsstandards) gewährleistet. Darüber hinaus führt das FBREK-Zentrum des Universitätsklinikums regelmäßig Fortbildungen der Kooperationspartner nach einem festgelegten Curriculum durch. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: - Pauschalbetrag für die Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung von Patienten und Angehörigen, aus Familien die die Einschlusskriterien erfüllen (Der Pauschalbetrag umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes; darüber hinaus beinhaltet die Pauschale auch die mögliche Beratung weiterer Familienmitglieder) - Pauschalbetrag für die Genanalyse - Pauschalbetrag für das strukturierte Früherkennungsprogramm In den Pauschalen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten. Neben diesen Pauschalen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Für Leistungen, die nach diesem Vertrag erbracht und abgerechnet werden, ist eine zusätzliche Abrechnung über andere Verträge, über die kassenärztliche Vereinigung oder als private Liquidation gegenüber den Versicherten unzulässig. Die nach diesem Vertrag erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen werden im Wege der elektronischen Datenübertragung an die AOK Bayern übersandt. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag. Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern und deren Angehörige welche eines (oder mehrere) der in den Standard Operating Procedures im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (SOP DK) aufgeführten Einschlusskriterien, die auf eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer erblichen Prädisposition deuten, aufweisen. Die Versicherten unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die AOK Bayern bietet allen interessierten zertifizierten FBREK-Zentren, welche die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und wie aufgezeigt nachweisen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer "Verträge zur besonderen interdisziplinären und intersektoralen Diagnostik und Betreuung von Patientinnen (und Patienten) mit familiär erhöhtem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie deren Angehörigen" an. Die Laufzeit ist nicht begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Universitätskliniken geschlossen, die die im Kapitel Bedingungen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und diese wie dort angegeben nachweisen. Interessierte Universitätskliniken können die Freischaltung der Vertragsunterlagen unter www.dtvp.de beantragen. Die vertraulichen Verfahrensunterlagen werden ausschließlich Universitätskliniken, welche über ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen, freigeschaltet. Das Universitätsklinikum hat den im DTVP heruntergeladenen, ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag nebst Anlagen in 2-facher Fassung im Original sowie die oben genannten Eignungsnachweise in 1-facher Fassung an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Recht Vergabestelle SGB V Carl-Wery-Str. 28 81739 München Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen erfolgt die Prüfung der Vertragsteilnahme. Der Vertragsbeginn erfolgt mit dem Tag, der dem Universitätsklinikum im Bestätigungsschreiben genannt wird. Alternativ zur Einreichung der unterzeichneten Originalunterlagen in Papierform können der Vertrag sowie die Eigenerklärungen in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen über den Kommunikationsbereich in www.dtvp.de eingereicht werden.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
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Auf dem Gebiet der Gemeinde Welver befinden sich die vier räumlich abgegrenzten Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn. Die Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers in den Ortsteilen erfolgt derzeit durch die Grundstückseigentümer mittels Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Dies genügt nicht den allgemeinen Anforderungen an eine geordnete Abwasserbeseitigung, so dass die Gemeinde Welver aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg den Anschluss der Ortslagen bis spätestens 2025 an die Kanalisation anstrebt. Die Anlagen der Grundstückseigentümer werden stillgelegt. Das Leistungsverzeichnis des Loses 1 beschreibt die Leistungen zum Anschluss des Ortsteils Einecke an die öffentliche Abwasserbeseitigung des Ortsteils Borgeln am Pumpwerk Borgeln, mit der Hauptdruckrohrleitung vom Pumpwerk Borgeln bis zum geplanten Pumpwerk Einecke. Das Leistungsverzeichnis des Loses 1A, umfasst die Leistungen zur Neustrukturierung der Regenwasserkanalisation in der Straße ?Am Birnbaum? im Ortsteil Einecke. Hier ist die vorhandene Regenwasserkanalisation durch einen neuen Regenwasserkanal zu ersetzen und die vorhandenen Grundstücksentwässerungsanschlüsse an den neuen Kanal anzuschließen. Das Leistungsverzeichnis des Loses 2, Anschluss des Ortsteils Klotingen an die zentrale Abwasserbeseitigung beinhaltet die Leistungen zur Verlegung der Hauptdruckrohrleitung vom nördlichen Ortsrand Einecke bis zum Ortsteil Klotingen, entlang der südlichen Breite Straße bis zum geplanten Pumpwerk Klotingen. Inbegriffen sind die entwässerungstechnischen Anschlüsse der an dieser Trasse liegenden privaten Grundstücke. Bau einer Kanalisation- Ortsentwässerung Ortslage Einecke- Klotingen
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
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