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Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 2. – 4. Bauabschnitt umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 3.432 m, inklusive Entwässerung, Markierungen, Beleuchtungen und Lärmschutzwänden sowie dem Ausbau der Knotenpunkte Weselerstraße/Willy- Brandt-Ring und Dr.-Wilhelm-Roelen-Str. und Römerstraße. Im Straßenverlauf im Bereich des Umspannwerkes Walsum liegen zwei Querungsbauwerke, die als Brückenbauwerke ausgebildet werden sollen. Zusätzlich soll eine integrale Brücke die kleine Emscher und das parallel bestehende Gleis überführen.
Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Gemäß GBA-Beschluss vom 18.01.2024 werden alle verfahrensgegenständlichen Arzneimittel vorbehaltlich der noch ausstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Teil B der Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste) aufgeführt. Somit sind Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden, in der angegebenen Darreichungsform gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 31 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Die gesetzliche Aufgabe der Ausgabe der Karten wird von den 17 Apothekerkammern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erfüllt. Hierzu wollen sich die Apothekerkammern sog. qualifizierter Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) bedienen. Dabei können die Auftragnehmer mit den Landesapothekerkammern separate Rahmenverträge abschließen, die zur Ausgabe der Karten berechtigen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern. Die in dieser Bekanntmachung genannte Rechtsanwaltskanzlei ist nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit ihr kommt nicht zustande.
Einrichtung eines Prüfsystems für die Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik) für Umspannwerke im Hoch- und Höchstspannungsnetz der Austrian Power Grid AG
Das Versorgungsprogramm "Cardiolotse" wird seit 2018 erfolgreich von der AOK Nordost in Berlin angeboten. Nun soll das Versorgungsprogramm den AOK-Versicherten im gesamten Gebiet der AOK Nordost, also Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, zugänglich gemacht werden. Dafür möchte die AOK Nordost Verträge zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V mit Kliniken bzw. Klinikträgern (im Folgenden: Partnerkrankenhaus) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (sog. "Open House-Verfahren") abschließen.
Gegenstand des dynamischen Beschaffungssystems ist das Recruiting samt Vorbereitung, Sprachausbildung und Integration von Pflegekräften aus dem Zuwanderungsbereich, um den steigenden Bedarf an Pflegepersonal zu decken.
Das Bauvorhaben Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum 2. – 4. Bauabschnitt umfasst den Neubau einer innerstädtischen, anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit einer Gesamtlänge von rd. 3.432 m, inklusive Entwässerung, Markierungen, Beleuchtungen und Lärmschutzwänden sowie dem Ausbau der Knotenpunkte Weselerstraße/Willy- Brandt-Ring und Dr.-Wilhelm-Roelen-Str. und Römerstraße. Im Straßenverlauf im Bereich des Umspannwerkes Walsum liegen zwei Querungsbauwerke, die als Brückenbauwerke ausgebildet werden sollen. Zusätzlich soll eine integrale Brücke die kleine Emscher und das parallel bestehende Gleis überführen.
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 9 - NACE-Code 85.4
Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.03.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 8 - NACE-Code 73
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 6 - NACE-Code 94.99.1
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 7 - NACE-Code 62
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 3 - NACE-Code 84.1
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 4 - NACE-Code 84.2
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 2 - NACE-Code 72
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 5 - NACE-Code 91.01
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 1 - NACE-Code 64.11
Unterstützung des Schulrechenzentrums im IT-Dienstleistungs- und Projektumfeld. Die konkreten Aufgaben und Projektschwerpunkte werden im Zuge der Einzelvergaben definiert, spezifiziert und konkretisiert. Die Unterstützungsschwerpunkte liegen auf der Neu- und Weiterentwicklung von Softwarelösungen (u.a. im Bereich der Amtlichen Schulverwaltung). Die Unterstützung bezieht sich hierbei sowohl auf die Implementierung neuer fachlicher Anforderungen, als auch auf die technische Softwareaktualisierung. Die Anforderungen können sowohl dazu führen, dass bestehende Anwendungen überarbeitet, oder neue eigenständige Anwendungen entwickelt werden müssen. Sollte eine neue Anwendung notwendig sein, muss diese in die bestehende Systemlandschaft eingebettet werden. Insbesondere die Neuentwicklung von Softwaremodulen bedarf der Ausarbeitung und Analyse von Softwarearchitekturentwürfen. Für den Bereich der Schulverwaltung ist folgendes zu beachten: Es handelt sich aus rechtlichen und organisatorischen Gründen um ein verteiltes Softwaresystem. Es werden sowohl zentrale Services im IT-DLZ betrieben, aber auch abhängig vom Softwarebestandteil Komponenten on Premise bei unterschiedlichen Betreibern auf bis zu 1.600 Servern. Zu den zentralen Komponenten gehört unter anderem ein Identitätsmanagementsystem und ein zentraler Schulserver, sowie weitere Anwendungen. Softwarebestandteile, wie z. B. die Unterrichtsverwaltung, werden dezentral betrieben. Die zentralen Komponenten werden von allen Schulen genutzt und müssen für eine entsprechende Last ausgelegt sein. Es ist zu beachten, dass für den Betrieb der dezentralen Komponenten Windows, Linux und MacOS unterstützt werden müssen. Bei Webkomponenten wird erwartet, dass diese für unterschiedliche Browser auf unterschiedlichen Betriebssystemen funktionieren (z. B. Chrome, Firefox, Safari). In der Regel bedeutet die Implementierung von neuen Anforderungen, dass sowohl die zentralen Komponenten, als auch für die dezentralen Komponenten berücksichtigt werden müssen. Die Neu- und Weiterentwicklung der Anwendungen erfolgt auf Basis einzelner Entwicklungspakete. Die Grundlage bildet die fachliche Zusammenstellung von Anforderungen an das System. Technische Anforderungen werden vom IT-DLZ zusammengestellt und mit den gewünschten fachlichen Anforderungen gebündelt. Diese technischen Anforderungen werden unter den Be-griff „Wartung und Pflege“ subsumiert. Das IT-DLZ ist bei den vorhandenen Softwaremodulen dafür zuständig, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Software sicherzustellen. Das bedeutet insbesondere, dass die Softwarekomponenten an neue Versionen z. B. von Betriebssystemen, Applikationsservern, Datenbanken oder eingesetzte Drittbibliotheken angepasst werden. Die fachlichen Anforderungen werden z. B. vom StMUK erarbeitet und mit dem IT-DLZ abgestimmt. Das IT-DLZ als Auftraggeber stimmt dann die Anforderungen mit dem Auftragnehmer ab. Ein Bestandteil der Aufgaben wird die Erarbeitung eines groben technischen Umsetzungsvorschlags mit einer Einschätzung zum Aufwand sein. Auf Basis der Analysen werden die fachlichen Anforderungen priorisiert und zu Entwicklungspaketen gebündelt. Nach der vollständigen Zusammenstellung eines Weiterentwicklungspakets erfolgt die abschließende Aufwandsschätzung zur Umsetzung dieses Weiterentwicklungspakets. Basierend auf dieser Aufwandsschätzung beauftragt z. B. das StMUK den Auftraggeber (IT-DLZ) mit der Umsetzung des Weiterentwicklungspakets. Die Umsetzung freigegebener Weiterentwicklungspakete folgt einem agilen Softwareentwicklungsprozess.
Hiermit wird das Dynamische Beschaffungssystem für die IH- und IS sowie wiederkehrende Prüfungen der Fachgewerbe Schlosserei und Mechatronik bekanntgegeben