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Die BIM GmbH beabsichtigt für diverse Liegenschaften Leistungen zur Instandsetzung und Erneuerung von Rollladen, Jalousien und Sonnenschutzanlagen über ein dynamisches Beschaffungssystem zu beziehen. In div. Liegenschaften (Oberstufenzentren, Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, Feuerwehr- und Kulturobjekte etc.) sollen diese Arbeiten durchgeführt werden.
Social Media Agentur Bereich Digitale Strategie, Beratung und Projektmanagement Bereich Social Media Performance Marketing Bereich Kreation und Design
Die BIM GmbH beabsichtigt für diverse Liegenschaften Leistungen zur Instandsetzung und Erneuerung von Automatiktüren und -tore über ein dynamisches Beschaffungssystem zu beziehen. In div. Liegenschaften (Oberstufenzentren, Verwaltungsgebäude, Justiz-, Polizei-, Feuerwehr- und Kulturobjekte etc.) sollen diese Arbeiten durchgeführt werden.
Gegenstand des Prüfsystems ist die Beschaffung von energiewirtschaftlichen Beratungsleistungen für die Austrian Power Grid AG.
1. Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen für den Zeitraum vom 10.12.2023 (Fahrplanwechsel) bis einschließlich 09.12.2028 (Tag vor dem Fahrplanwechsel) über die Lizenzierung von Anbietern zum Vertrieb von elektronischen Tickets ("E-Tickets") für den Baden-Württemberg-Tarif. 2. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und einheitlicher Provisionsentgelte für alle am Verfahren Beteiligten vor. 3. In Bezug auf den Abschluss eines Lizenzvertrages kommen für interessierte Partner zwei Wege in Betracht. Der Partner kann einen entsprechenden Lizenzierungsvertrag mit Wirkung zum Vertragsbeginn abschließen oder dem Lizenzierungsvertrag während der Vertragslaufzeit beitreten. 4. Der Abschluss bzw. Beitritt eines Lizenzvertrages ist allen Anbietern möglich, welche die definierten Anforderungen erfüllen. 5. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Untersuchungen und Begutachtung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Untersuchungen und Begutachtungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Straßenbau - Untersuchungen Leistungsbereich 02: Straßenbau - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 03: Bauwerke - Betonbau Leistungsbereich 04: Bauwerke - Stahlbau Leistungsbereich 05: Bauwerke - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 06: Perfomance-Prüfungen-Asphalt Leistungsbereich 07: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Untersuchungen und Begutachtung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Untersuchungen und Begutachtungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Straßenbau - Untersuchungen Leistungsbereich 02: Straßenbau - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 03: Bauwerke - Betonbau Leistungsbereich 04: Bauwerke - Stahlbau Leistungsbereich 05: Bauwerke - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 06: Perfomance-Prüfungen-Asphalt Leistungsbereich 07: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Untersuchungen und Begutachtung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Untersuchungen und Begutachtungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Straßenbau - Untersuchungen Leistungsbereich 02: Straßenbau - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 03: Bauwerke - Betonbau Leistungsbereich 04: Bauwerke - Stahlbau Leistungsbereich 05: Bauwerke - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 06: Perfomance-Prüfungen-Asphalt Leistungsbereich 07: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Untersuchungen und Begutachtung im Open-House-Verfahren der Niederlassung West
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023 Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076. Leistungsbereich 02: Einfache Prüfung nach DIN 1076 Leistungsbereich 03: Sonderprüfung nach DIN 1076 Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Zentrale Dienste des Auftraggebers sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Prüfung und Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs, die Verwaltung von Schutzrechten und die Information der Öffentlichkeit darüber. Der Auftraggeber bietet außerdem wirksame Schutzmöglichkeiten für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und die notwendigen Instrumente, um geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen. Weitere allgemeine Informationen zum Auftraggeber können dem Internetauftritt des Auftraggebers unter https://www.dpma.de entnommen werden. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist die Arbeitsfähigkeit des DPMA von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der sog. Indexierung von Patentschriften eine erhebliche Bedeutung zu. Das DPMA führt daher das Open-House-Verfahren für die Beauftragung von nicht exklusiven Indexierungsleistungen von Patentschriften in den Bereichen metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen bzw. Waschmittel und Kosmetika durch. Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Managementgesellschaften jederzeit der Abschluss zum bekanntgemachten Vertrag angeboten. Der Vertragsschluss unterliegt nicht dem Vergaberecht, er erfolgt im Rahmen eines Open-House- Verfahrens der Krankenkassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Der Vertrag enthält Regelungen zu einer ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023 Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076. Leistungsbereich 02: Einfache Prüfung nach DIN 1076 Leistungsbereich 03: Sonderprüfung nach DIN 1076 Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023
Siehe Beschreibung der Beschaffung
Zentrale Dienste des Auftraggebers sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Prüfung und Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs, die Verwaltung von Schutzrechten und die Information der Öffentlichkeit darüber. Der Auftraggeber bietet außerdem wirksame Schutzmöglichkeiten für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und die notwendigen Instrumente, um geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen. Weitere allgemeine Informationen zum Auftraggeber können dem Internetauftritt des Auftraggebers unter https://www.dpma.de entnommen werden. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist die Arbeitsfähigkeit des DPMA von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der sog. Indexierung von Patentschriften eine erhebliche Bedeutung zu. Das DPMA führt daher das Open-House-Verfahren für die Beauftragung von nicht exklusiven Indexierungsleistungen von Patentschriften in den Bereichen metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen bzw. Waschmittel und Kosmetika durch. Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
Die BWI GmbH erwägt die Beschaffung von Mobilfunkendgeräten (Tastentelefone, Smartphones, Tablets und Mobilfunk-Router) mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Siehe auch Vergabenummern: 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 1 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 2 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 3
Die BWI GmbH erwägt die Beschaffung von Mobilfunkendgeräten (Tastentelefone, Smartphones, Tablets und Mobilfunk-Router) mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Siehe auch Vergabenummern: 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 1 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 2 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 3
Die BWI GmbH erwägt die Beschaffung von Mobilfunkendgeräten (Tastentelefone, Smartphones, Tablets und Mobilfunk-Router) mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Siehe auch Vergabenummern: 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 1 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 2 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 3
PRÜFSYSTEM für "IT-Dienstleistungen im Bereich Data Engineering und Data Science"
Transparenz-Bekanntmachung über den laufenden Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems gemäß § 31 Abs 8 iVm § 40 BVergG zur bedarfsgerechten Beschaffung von Druckleistungen (Digital- und Offset-Druck) sowie der Lieferung und Postaufgabe diverser geschäftsinterner und außenwirksamer Druckerzeugnisse.
PRÜFSYSTEM "Aufbau und Betriebsunterstützung für APACHE KAFKA"