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Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Propofol (ATC-Code: N01AX10) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Chlortalidon, ATC C03BA04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2024 in Kraft und endet am 31.08.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Ranibizumab, ATC S01LA04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2024 in Kraft und endet am 31.08.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dexamethason (ATC-Code: H02AB02) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.08.2026 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Natalizumab (ausschließlich in der Darreichungsform Injektionslösung), ATC L04AA23, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2024 in Kraft und endet am 31.08.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Abatacept, ATC L04AA24, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2024 in Kraft und endet am 31.08.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Capsaicin, ATC N01BX04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2024 in Kraft und endet am 31.08.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Lidocain, ATC N01BB02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.09.2024 in Kraft und endet am 31.08.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c SGB V zur Wirkstoffkombination Aclidiniumbromid/Formoterol zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Originale-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.09.2024. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Originale-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.09.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2024, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.08.2024 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.07.2026. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.08.2026 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Rivaroxaban (ATC: B01AF01 - in der Wirkstärke 2,5 mg je abgeteilte orale Darreichungsform) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Clobetasol (ATC-Code: D07AD01) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Rivaroxaban (ATC: B01AF01 - in allen Wirkstärken außer 2,5 mg je abgeteilte orale Darreichungsform) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Formoterol und Beclometason (ATC-Code: R03AK08) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: Acitretin (D05BB02) Botulinumtoxin Typ A (M03AX21) Brinzolamid-Timolol (S01ED67) Clomipramin (N06AA04) Hydrocortison (C05AA01, D07AA02, D07XA01, H02AB09, S01BA02) Pomalidomid (L04AX06) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Pomalidomid (ATC: L04AX06) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.