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Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V und solchen Verbandmitteln, die gemäß der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 als sonstige Produkte zur Wundbehandlung verordnungsfähig und nicht ausgeschlossen sind und damit unter die Übergangsregelung des § 31 Absatz 1a Satz 5 fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ebenfalls ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Beitritt zu diesem Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke/ -> Thema Abrechnung/ -> Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg-E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter §17 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2025) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z.Hd. Barbara Bergs, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse Barbara.Bergs@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2026 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Icatibant (B06AC02) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tolterodin (ATC G04BD07) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Somatropin (zur Unterteilung in sechs Lose siehe unten) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.01.2025. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. --- Eine Bewerbung ist bis zum Ende des dynamischen Beschaffungssystems jederzeit möglich.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Trazodon (ATC N06AX05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Posaconazol (ATC J02AC04) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Sultamicillin (ATC J01CR04) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zolmitriptan (ATC N02CC03) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Establishment of a Dynamic Purchasing System (DPS) for the procurement of SME Training and Coaching Services
Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 01: Kampfmittelvorerkundungen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 02: Voruntersuchungen im Straßenbau. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 03: Ingenieurleistungen Voruntersuchungen im Straßenbau. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 04: Voruntersuchungen an Bauwerken. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 05: Ingenieurleistungen Voruntersuchungen an Bauwerken. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 06: RAP Stra Fachgebiet A3: Böden einschließlich Bodenverbesserungen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 07: RAP Stra Fachgebiet BB3: Straßenbaubitumen und gebr. PmB. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 08: RAP Stra Fachgebiet BE3: Bitumenemulsionen, Fluxbitumen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 09: RAP Stra Fachgebiet C3: Fugenfüllstoffe. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 10: RAP Stra Fachgebiet D3: Gesteinskörnungen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 11: RAP Stra Fachgebiet E3: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 12: RAP Stra Fachgebiet F3: Oberflächenbehandlungen, DSK, DSH, DSH-V. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 13: RAP Stra Fachgebiet G3: Asphalt. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 14: RAP Stra Fachgebiet H3: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Bodenverfestigungen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 15: RAP Stra Fachgebiet I3: Schichten ohne Bindemittel und Baustoffgemische für den Erdbau. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 16: Performance-Prüfungen an Asphalt und bituminösen Bindemitteln. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches17: Ebenheitsmessungen nach TP Eben - Berührende Messungen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 18: Griffigkeitsmessungen nach TP Griff-StB (SKM). Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 19: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M. Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 20: Betonprüfung und -überwachung ÜK 2/3 nach DIN 1045-3. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Umeclidiniumbromid zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Originale-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.05.2025. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf/Ablauf der Marktexklusivität vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs/der Marktexklusivität. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Originale-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023 Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076. Leistungsbereich 02: Einfache Prüfung nach DIN 1076 Leistungsbereich 03: Sonderprüfung nach DIN 1076 Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Establishment of a Dynamic Purchasing System (DPS) for the procurement of SME Training and Coaching Services
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.05.2025.
Establishment of a Dynamic Purchasing System (DPS) for the procurement of SME Training and Coaching Services
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.