Durchsuchen Sie tausende aktuelle Ausschreibungen und finden Sie die perfekten Aufträge für Ihr Unternehmen
Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert. Im Rahmen der Brandschutzsanierung des gesamten Operativen Zentrums wird die Intensivstation von allen elektro- und brandschutztechnischen Mängeln befreit. Die Sanierung erfolgt in vier Bauabschnitten, wobei die komplette Verteilerinfrastruktur der vier ELT-Räume ausgetauscht wird. Zunächst werden die drei Intensivstationen nacheinander stillgelegt, um die vorhandene Leitungsinfrastruktur zu prüfen; hierfür sind im ersten Schritt umfangreiche Messungen vorgesehen. Das vorrangige Ziel besteht darin, die Bestandsleitungen nicht zu ersetzen, sondern lediglich neu einzuspeisen. Nach Abschluss der Prüfung wird jede Station spannungsfrei geschaltet, woraufhin eine temporäre Baustromversorgung eingerichtet wird. Diese beinhaltet auch eine Baubeleuchtung, die an den Wänden der Flure befestigt wird, da die Decken vollständig abgebaut werden. Im Bereich der Flure werden zudem die darüber liegenden Installationen modernisiert, weil die bisherige Bestandstraße nicht mehr über die erforderliche E30-Zulassung verfügt. Während der Umschlussarbeiten wurden fehlende SV-Steckdosen identifiziert; diese werden im Zuge der Maßnahme nachgerüstet. Abschließend wird ein Leitungsnetz für das Gewerk Lichtruf nach den Vorgaben der Kabelzugliste Lichtruf erstellt, sodass sowohl die Sicherheit als auch die Kommunikationsfähigkeit der Intensivstationen den aktuellen Standards entsprechen. Der voraussichtliche Beginn der Starkstromanlagen im 2.OG ist für März 2026 vorgesehen. Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Starkstromanlagen beauftragt werden.
Gegenstand der Executive Search-Dienstleistungen ist die gezielte Besetzung von Führungspositionen bzw. Schlüsselpositionen mit besonderer strategischer, fachlicher oder organisatorischer Bedeutung.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Aflibercept (ATC: S01LA05 - ausgenommen 114,3 mg/ml) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.07.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Qualifizierung von Balgengaszählern
Lieferung von Ökostrom an die Stadt Wolfsburg einschl. ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen im Rahmen eines Dynamischen Beschaffungssystems. Lieferbeginn 01.01.2025
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a zur subkutanen Injektion (ATC-Code nach WHO: L03AB07). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 2. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30. April 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.
Im Rahmen des Neubaus der U-Bahn Linie U5 werden Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, um die neu hergestellten Bauwerke in den Straßenraum einzupassen. In diesem Zuge wird der bestehende Straßenraum zudem den zukünftigen Ansprüchen hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung angepasst. Die übergeordneten Ziele hierfür sind unter anderem die Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr (MIV), die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radverkehrsinfrastruktur sowie ein erhöhter Fokus auf Grünanlagen und wassersensibler Straßenraumgestaltung.
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Abwasser-Wasser-Gasanlagen
Lieferung von 3 EA MALDI-ToF Massenspektrometer inklusive Zubehör und Dienstleistung. Das System dient, im Bereich der veterinärmedizinischen Mikrobiologie (amtliches Prüflabor nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert), dem Nachweis, der Detektion und der Speziesidentifizierung von aeroben und anaeroben Bakterien, hochmolekularen Toxine (wie z.B. Botulinumtoxine, Rizin, Abrin, Allergene ) und hochmolekularen Allergenen.
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Baustelleneinrichtung
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Estricharbeiten Neubau Kardinal-von-Galen Schule
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Verlegung von Fliesen
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Innenputzarbeiten
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Zimmerarbeiten
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Wärmeversorgung
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Tischlerarbeiten Innenausbau (Fensterbänke, Garderoben, WC-Trennwände)
Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule - Sportboden inkl. Oberboden