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Le puits blindé de Belleplace conduit les eaux abrasives des glaciers d'Argentière et du Tour vers la centrale de Vallorcine. L'eau circule à environ 10 m/s en régime maximal, dans une conduite de section 1,60 m puis 1,40 m en partie basse. Le puits blindé est situé entièrement sur territoire français, avec la partie supérieure et intermédiaire située très proche des pistes du domaine skiable de Balme-Vallorcine. Les travaux concernent la réfection de la peinture intérieure du puits blindé, sur 2 saisons d'hiver. Les installations de chantier doivent être mises en place avant la saison d'hiver et déposée à la fin du printemps. Vu la difficulté d'accès sur les sites, la logistique de chantier est une partie importante à prendre en compte avec la mise en place de bases vie pour le personnel. La première saison permettra le traitement de la partie inférieure du puits à partir du 8 novembre 2027, sur une durée totale de 25 semaines pour le revêtement. Diamètre de la conduite 1,4 m, longueur 1286 m. pour une surface de 5657 m2, répartie sur 2 partie inclinée à 52% et de replats. La deuxième saison permettra le traitement de la zone supérieure du puits, diamètre de la conduite 1.6 m., longueur 506 m., surface 2550 m2, pente de 52%, secteur présentant 992 clous d'ancrage de la conduite dans le rocher, avec tête arrondie semblable à un rivet, diamètre 180 mm x hauteur 60 mm et 73 soupapes de décharge, diamètre 1" x hauteur 30 mm. Ce secteur présente une grosse difficulté pour un travail robotisé. La période et la durée sont identiques à la première saison. Les revêtements appliqués doivent être extrêmement résistant à l'abrasion, avec une résistance forte selon les directives du BAW.
Ersatz von Stellwerken auf zwischen Versam und Thusis. Auf diesem Streckenabschnitt wird die gleiche Technologie zum Einsatz kommen. Dazu wird ein Rahmenvertrag über die gesamte Strecke abgeschlossen.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir und Velpatasvir (ATC: J05AP55) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall veröffentlichen hiermit das Qualifizierungssystem der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Lieferung von Trafostationen. Dieses Qualifizierungssystem oder auch Präqualifikationssystem genannt umfasst die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als auch die angeschlossenen Tochtergesellschaften, welche aus den Unterlagen hervorgehen. Ziel ist es, geeignete Lieferanten vorab nach einheitlichen kaufmännischen, rechtlichen und technischen Kriterien zu prüfen und in ein Qualifizierungsverzeichnis aufzunehmen. Die Qualifizierung erfolgt unabhängig von konkreten Einzelvergaben und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Lieferanten können sich in der Zeitspanne von 5 Jahren ab Veröffentlichungsdatum auf das Qualifizierungssystem bewerben. Die Unterlagen bestehen aus zwei Kernthemen: > Allgemeiner Teil - Info-Fragen die rein zur Information dienen - KO-Fragen die je nach Antwort direkt zum Ausscheiden aus dem Qualifizierungssystem führen - Eventuelle KO-Fragen die nach Abwägung der Stadtwerke zum Ausscheiden führen können **Bei Ausscheidung aus dem Verfahren, kann auch eine Neubewerbung des Lieferanten erfolgen.** >Technischer Teil - Angaben zu Beschaffungs-, Herstellungs- und QM-Prozessen - Entwicklungen, technische Prüfungen - Technische Details und Angaben zu einzelnen Komponenten
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pyridostigmin (ATC-Code: N07AA02) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Tafluprost und Timolol (ATC-Code: S01ED70) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tafluprost (ATC-Code: S01EE05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Mecklenburg-Vorpommern.
Rahmenvertrag für Toner von Lexmark Lieferung von Toner
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Brandenburg.
Open House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V für die KV-Region Berlin.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Open House Vergabe für die Lieferung von Höhenfördertechnischer Ersatzteile (ET für Aufzüge und Fahrtreppen) über den Online Shop des Auftragnehmers im Punch-Out Verfahren aus dem DB Marktplatz (über das Ariba Network). Alle Unternehmen, die die Bewerbungsbedingungen erfüllen, erhalten einen vom Auftraggeber vorgegebenen Vertrag. Der Rabatt bezieht sich auf die vom Auftraggeber festgelegten Preise des Online-Shops. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist dabei während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Oxycodon und Naloxon (ATC-Code: N02AA55) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aclidiniumbromid (ATC-Code: R03BB05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Interferon beta 1a (Fertigarzneimittel: Rebif (R)) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.04.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.