Durchsuchen Sie tausende aktuelle Ausschreibungen und finden Sie die perfekten Aufträge für Ihr Unternehmen
Le projet Advanced Science Building (ASB) de l’EPFL vise à créer un ensemble de laboratoires de très haute technologie répondant à des exigences strictes en matière de vibrations, de champs électromagnétiques, de stabilité thermique et de contrôle hydrométrique. Implanté sur le campus, à l’emplacement de l’actuel parking de la route J.-D. Colladon, il permettra d’accueillir des installations impossibles à loger dans les bâtiments existants.Pour plus d’informations sur le projet, veuillez consulter le lien ci-dessous :https://www.epfl.ch/about/philanthropy/fr/soutien-aux-nouveaux-batiments/advanced-science-building/.Le présent marché concerne les travaux de façade extérieure (CFC 215.2).Pour plus d’informations sur le présent marché, veuillez consulter le cahier des charges et ses annexes.
Marché de construction en entreprise totale pour la phase d’exécution (travaux + services liés à la réalisation de la construction), soit les phases 41 à 53 selon SIA 112, aussi appelé « entreprise totale d’exécution » sur la base du permis de construire en force et qui sera joint au contrat.Le marché peut être assumé par une entreprise générale ou un consortium d'entreprises avec désignation d'une entreprise pilote.Le contrat sera à montant plafonné et à livre ouvert avec partage des économies (30% entreprise totale et 70% Maître de l'ouvrage).Il est imposé l'utilisation du bois local selon les quantitatifs et les types de bois annoncés dans le dossier d'appel d'offres.Le projet de base rectangulaire comprend trois niveaux hors-terre et un niveau semi-enterré. Le rez-de-chaussée inférieur en relation directe avec la place des Portalottes accueillera une cuisine professionnelle. Le rez-de-chaussée supérieur sera dédié à la crèche, avec un accès à terrasse. Les élèves de 1 à 3H de l’accueil extrascolaire seront au 1er étage tandis que les élèves de 4 à 8H seront au 2ème étage. Un réfectoire servira aux repas et pourra également être utilisé comme salle pour les sociétés en dehors des heures d’ouvertures.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Edoxaban (ATC: B01AF03) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC: N07XX07) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Interessenbekundungsverfahren zur Gestattung über die Errichtung und den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich (Open-House-Verfahren) Interessenbekundungsverfahren zur Gestattung über die Errichtung und den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich (Open-House-Verfahren)
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Uniformteilen für Polizei, Wasserschutzpolizei und Justiz Baden-Württemberg.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 02.04.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.03.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur subkutanen Injektion) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.06.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf/Ablauf der Marktexklusivität vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs/der Marktexklusivität. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Le projet Advanced Science Building (ASB) de l’EPFL vise à créer un ensemble de laboratoires de très haute technologie répondant à des exigences strictes en matière de vibrations, de champs électromagnétiques, de stabilité thermique et de contrôle hydrométrique. Implanté sur le campus, à l’emplacement de l’actuel parking de la route J.-D. Colladon, il permettra d’accueillir des installations impossibles à loger dans les bâtiments existants.Pour plus d’informations sur le projet, veuillez consulter le lien ci-dessous :https://www.epfl.ch/about/philanthropy/fr/soutien-aux-nouveaux-batiments/advanced-science-building/.Le présent marché concerne les travaux de façade Patio (CFC 215.2).Pour plus d’informations sur le présent marché, veuillez consulter le cahier des charges et ses annexes.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur intravenösen Anwendung) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.06.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die zwölf Flirt Fahrzeuge der zweiten Lieferserie (RABe 526 052-063) (Flirt 2) der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) erreichen im Jahr 2028 die Mitte ihrer vorgesehenen Lebensdauer von 30 Jahren. Um einen uneingeschränkten Betrieb in der zweiten Lebenshälfte sicherzustellen, werden die Fahrzeuge umfassend revidiert und mit einem neuen APFZ-System ausgerüstet.Die verbleibende Nutzungsdauer soll im Zuge dieser Massnahmen um sieben (7) Jahre verlängert werden, was einer Betriebsdauer ab Refit von insgesamt 22 Jahren entspricht.
Zur Unterbringung des THW Ortsverbandes Holzminden prüft die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Anmietung oder Ankauf einer bereits bestehenden Liegenschaft bzw. eines zuvor durch einen Investor zu errichtenden Neubaus in Holzminden. Interessenbekundung IBV THW Holzminden
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Tiotropiumbromid (ATC: R03BB04 - außer in der Darreichungsform Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Es handelt sich um neue Niederspannungs-Schaltanlagen, -Installationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Such- und Signalanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen usw., sowohl für Bestandsgebäude als auch für Erweiterungsbauten.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Bimatoprost (ausschließlich in der Wirkstärke 0,1mg/ml), ATC S01EE03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Daridorexant, ATC N05CJ03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Methylprednisolon, ATC D07AC14, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Ganirelix, ATC H01CC01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Teduglutid, ATC A16AX08, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.