Durchsuchen Sie tausende aktuelle Ausschreibungen und finden Sie die perfekten Aufträge für Ihr Unternehmen
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Beclometason/Formoterol (ATC-Code nach WHO: R03AK08), exklusive der Darreichung Dosieraerosole mit der Wirkstärke 100µg/6µg. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. Mai 2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Durchführung der Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigung in der Wittelsbacherstr. 55, 83022 Rosenheim
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b (ATC-Code nach WHO: L03AB08). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. Mai 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Ingenieurstechnische Planungsleistungen inkl. der Begleitung der notwendigen Genehmigungsverfahren, der Vorbereitung und Mitwirkung bei Ausschreibungen und der Bauüberwachung sowie Beweissicherung. Eine Bewerbung ist für alle Leistungsbereiche oder einzelne der nachfolgenden Teilleistungen möglich: Vermessungsleistungen; Erstellung von Baugrundgutachten; Erstellung von Umweltgutachten/-planungen; Erstellung von Schall- und Erschütterungsgutachten; Planung von Verkehrsanlagen; Planung der technischen Ausrüstung für Bahnsteige; Planung der technischen Ausrüstung für Sicherungstechnik; Planung der technischen Ausrüstung für Funkanlagen; Planung der technischen Ausrüstung; Planung von Ingenieurbauwerken
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Icatibant (ATC-Code nach WHO: B06AC02). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. Mai 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieses Projekt umfasst den Wiederaufbau der Brücke über die Bibera, die Errichtung einer neuen Unterführung für Fussgänger und Radfahrer sowie die Sanierung der Strassenentwässerung auf der Kantonsstrasse entlang der Achse 3000 zwischen den BP 450 +10 m und BP 500 +75 m. Es handelt sich um einen Totalunternehmungsvertrag (Planung und Bau), der Folgendes beinhaltet: Detailstudien und BauleitungTiefbauarbeiten und KunstbautenInbetriebnahme und Endabnahme
Die Auftraggeberin sucht professionelle Anbieterinnen, welche Fensterreinigungen für drei Lose ausführen können.
Durchführung der Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigung in der Wittelsbacherstr. 55, 83022 Rosenheim
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Employer Branding Strategie
Im Produkt Schulungsleistungen Projektmanagement eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Weiterbildungsbedarf der Belegschaft des DLR über verschiedene Bedarfserhebungen. Die POE identifiziert relevante Schulungsthemen und entscheidet darüber, welche Themen / Inhalte in welchen Formaten über das DLR-interne Schulungsprogramm der Belegschaft angeboten werden. Die administrative Abwicklung des Schulungsprogramms erfolgt über ein automatisiertes Learning-Management-System. Auftragsvergaben erfolgen im Rahmen eines Open-House-Modells mit dem Ziel einer Poolbildung. Werden die Voraussetzungen bezüglich Eignung und Qualifikation erfüllt, erfolgt die Aufnahme der Anbieter in den POE-Pool. Aus diesem Pool wählt die Personalentwicklung während der gesamten Laufzeit jeweils fallweise für spezifische Thematiken geeignete Trainer*innen zur Durchführung von Projektmanagementschulungen und -beratungen in Form von Einzelaufträgen aus. Die Anzahl der zu beauftragenden Dienstleistungen ist nicht verbindlich und unterliegt jährlichen Schwankungen. Mit Aufnahme in den Pool erhält jeder Anbieter einen entsprechenden losbezogenen Rahmenvertrag. Mit der Aufnahme begründet sich kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestauftragsgröße oder auf ein Mindestauftragsvolumen für den Anbieter. Die Leistungen sind je nach Qualifikationsanspruch themenbezogen in fünf Lose aufgeteilt. Anbieter können sich für ein, mehrere oder alle Lose bewerben. Die Entscheidung über die Zulassung auf mehrere Lose trifft die Personalentwicklung anhand der Qualifikationsnachweise des Anbieters. Die Vertragslaufzeit im Open House beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den POE-Pool. Vertragsende für alle Verträge für Schulungsleistungen Projektmanagement ist der 28.02.2030. Für eine grundsätzliche Beteiligung am Open House Verfahren sind die in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann über die Email-Adresse der offiziellen Kontaktstelle OpenHouse-DLN@dlr.de mit Angabe der Vergabe-Nr. A/340/2026 sein Interesse anmelden und erhält dann innerhalb weniger Tage eine Rückantwort inklusive aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen zugesandt.
Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Rahmen einer Gesamtvergabe
Open House Vergabe für die Lieferung von Höhenfördertechnischer Ersatzteile (ET für Aufzüge und Fahrtreppen) über den Online Shop des Auftragnehmers im Punch-Out Verfahren aus dem DB Marktplatz (über das Ariba Network). Alle Unternehmen, die die Bewerbungsbedingungen erfüllen, erhalten einen vom Auftraggeber vorgegebenen Vertrag. Der Rabatt bezieht sich auf die vom Auftraggeber festgelegten Preise des Online-Shops. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist dabei während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Die geplante Maßnahme umfasst den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise für bis zu 200 geflüchtete Personen auf einem Grundstück an der Stummer-/Servetstr., Flst.-Nr. 678/0, Gemarkung Allach-Untermenzing. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute ca. 8.400 m² große Fläche, die bisher landwirtschaftlich genutzt wurde. Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll in 2-geschossiger Bauweise ein städtisches Notquartier für ca. 200 Personen errichtet werden. Die Planung erfolgt primär für die Zielgruppe Alleinstehende und Familien. Die Unterbringung wird in Doppelzimmern und Familienapartments geplant. Neben Gemeinschaftsräumen und -küchen soll die Sanitärausstattung in Einzel- und Gemeinschaftssanitärraumen erfolgen. Der temporäre Bau soll in modularer Systembauweise durch einen Generalunternehmer errichtet werden. Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgt die Ausführungsplanung durch den Generalunternehmer. Die zu beauftragenden Leistungsbilder hierfür sind entsprechend angepasst. Zu den zu bearbeitenden Anlagen gehören auch folgende Anlagen der nichtöffentlichen Erschließung sowie technische Anlagen in Außenanlagen – Peripherie. Alle Anlagen außerhalb des Bereiches der Containeranlage bis zur Schnittstelle „Herstellung durch einen Generalunternehmer“ – alles, was nicht in den Leistungsbereich des Generalunternehmers fällt. Die zu beauftragenden Leistungsbilder hierfür sind entsprechend angepasst. Die Realisierung der Unterkunft steht unter hohem Zeitdruck, da dringend neue Plätze im städt. Sofortunterbringungssystem benötigt werden. Die Beauftragung des Generalunternehmers ist für das II. Quartal 2026 geplant. Die Inbetriebnahme ist für das IV. Quartal 2027 vorgesehen. Leistung: Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung ALG 1,2,3 (HLS) LPH 2-9 gem. § 53 - § 56 HOAI 2021, stufenweise Beauftragung Start der Leistung gleich nach Beauftragung.
Im Produkt Schulungsleistungen HVZ-Recht eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Weiterbildungsbedarf der Belegschaft des DLR über verschiedene Bedarfserhebungen. Die POE identifiziert relevante Schulungsthemen und entscheidet darüber, welche Themen / Inhalte in welchen Formaten über das DLR-interne Schulungsprogramm der Belegschaft angeboten werden. Die administrative Abwicklung des Schulungsprogramms erfolgt über ein automatisiertes Learning-Management-System. Auftragsvergaben erfolgen im Rahmen eines Open-House-Modells mit dem Ziel einer Poolbildung. Werden die Voraussetzungen bezüglich Eignung und Qualifikation erfüllt, erfolgt die Aufnahme der Anbieter in den POE-Pool. Aus diesem Pool wählt die Personalentwicklung während der gesamten Laufzeit jeweils fallweise für spezifische Thematiken geeignete Trainer*innen zur Durchführung von Rechtsschulungen und -beratungen in Form von Einzelaufträgen aus. Die Anzahl der zu beauftragenden Dienstleistungen ist nicht verbindlich und unterliegt jährlichen Schwankungen. Mit Aufnahme in den Pool erhält jeder Anbieter einen entsprechenden losbezogenen Rahmenvertrag. Mit der Aufnahme begründet sich kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestauftragsgröße oder auf ein Mindestauftragsvolumen für den Anbieter. Die Leistungen sind in einem Los zusammengefasst. Anbieter können sich einzeln oder als Bietergemeinschaft bewerben. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Personalentwicklung anhand der Qualifikationsnachweise des Anbieters und eines erfolgreichen geführten Interviews. Die Vertragslaufzeit im Open House beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den POE-Pool. Vertragsende für alle Verträge für Schulungsleistungen HVZ-Recht ist der 31.03.2030. Für eine grundsätzliche Beteiligung am Open House Verfahren sind die in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann über die Email-Adresse der offiziellen Kontaktstelle OpenHouse-DLN@dlr.de mit Angabe der Vergabe-Nr. E/340/2026 sein Interesse anmelden und erhält dann innerhalb weniger Tage eine Rückantwort inklusive aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen zugesandt. Da es sich um ein Open House Verfahren handelt sind die Konditionen, Preise und Qualitätsanforderungen im Voraus festgelegt und nicht verhandelbar. Nähere Informationen dazu finden Sie ausschließlich in den Bewerbungsunterlagen.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen. Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Ranibizumab (ATC: S01LA04) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Vereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ponesimod (ATC-Code: L04AE04). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Vereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 2. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Vereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30. April 2027 Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Vereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Vereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Vereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.