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Das ASTRA plant die Erhaltung der Substanz auf dem Abschnitt Villars-Ste-Croix – Vennes (N09-km 1.170 bis 7.180) durch vorausschauende Maßnahmen. Die Instandhaltungsstrategie für diesen Abschnitt sieht eine gezielte Sanierung der Infrastruktur vor, um sicherzustellen, dass während der Durchführung der großen ASTRA-Baustellen im Ballungsraum Lausanne–Morges keine Eingriffe erforderlich sind.Die vorliegende Ausschreibung betrifft die im Rahmen der Instandhaltung des Abschnitts auszuführenden Hauptinfrastrukturarbeiten. Die Arbeiten umfassen den gesamten Bereich des Abschnitts N09 vom Autobahnkreuz Villars – Sainte-Croix bis zur Anschlussstelle Vennes sowie die Bereiche, in denen die betroffenen Anlagen liegen.Die wichtigsten Leistungen dieses Loses umfassen folgende Anlagen:Arbeiten zum Austausch der Schaltschränke des Projekts und ihrer Ausrüstung, Lieferung eines S-CoTVerkabelungsarbeitenArbeiten im Zusammenhang mit den HilfsanlagenDie verschiedenen Dienstleistungen (Arbeiten an der Software des Abschnitts, MMI, AS-LS-Funktionen, BL-Web-Schnittstelle)Demontage der alten AnlagenRealisierung und Wartung der provisorischen oder temporären AnlagenDies gilt hauptsächlich für die Bereiche: D1: EnergieD5: Verschiedene AnlagenD7: VerkabelungD8: Hilfsanlagen
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Dalbavancin, ATC J01XA04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Tiotropium + Olodaterol, ATC R03AL06, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung im Sinne von § 2 EU Abs. 7 VOB/A, § 28 Abs. 1 VgV. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Klinikum Peine beabsichtigt einen vollständigen Neubau des Klinikums für die Bereiche Krankenversorgung, Verwaltung und Schule. Mit dieser Markterkundung soll die mögliche nachfolgende Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben vorbereitet werden.
Los 1: Grünpflege für 17 Bundesliegenschaften in Stralsund Los 2: Los 2: Grünpflege für 4 Bundesliegenschaften in Sanitz
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Clobazam (ausschließlich Darreichungsform SUE), ATC N05BA09, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Abriss und Neubau von 150 m langen Perrons, die BehiG-kompatibel sind, sowie der erforderlichen Zugänge. Ebenfalls ausgeführt werden spezielle Arbeiten sowie Maler-, Schlosserei- und Markierungsarbeiten.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Prednicarbat, ATC D07AC18, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Teduglutid, ATC A16AX08, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für den Bezug von Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten. Unser Unternehmen nutzt derzeit hauptsächlich die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 mit den Magnetbandkassetten des Typs IBM 3592 Advanced Cartridges sowie die entsprechenden IBM 3592 Reinigungskassetten. Für die nahe Zukunft ist auch der zusätzliche Einsatz von LTO-Daten-Magnetbandkassetten und LTO-Reinigungskassetten zu erwarten. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen durch die GSI für Kassetten zur möglichen Nutzung durch die GSI, FAIR, das Helmholtzinstitut Mainz und das Helmholtzinstitut Jena. Um einen Eindruck über die Größenordnung zu geben, wird das eventuell mögliche Abruf-Volumen bei einer maximal möglichen Gesamt-Laufzeit von 48 Monaten angesetzt auf: 5.000 IBM-3592-Daten-Magnetbandkassetten, 500 IBM-3592-Reinigungskassetten, 3.000 LTO-Daten-Magnetbandkassetten, 300 LTO-Reinigungskassetten. Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird dabei nicht garantiert. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen geht die GSI eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen. Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde. Der Rahmenvertrag startet zum 01.11.2026 und wird für eine feste Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Er verlängert sich anschließend automatisch zweimal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Wird das Gesamt-Vergabevolumen (9.000 Stück Magnetband-/Reinigungskassetten) vor Ablauf des Vertrages erreicht, so endet dieser frühzeitig mit dem letzten ausschöpfenden Abruf. Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Bexaroten, ATC L01XF03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Generalunternehmerleistung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Tianeptin, ATC N06AX14, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Piperacillin + Tazobactam, ATC J01CR05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Daridorexant, ATC N05CJ03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Le présent mandat d’ingénieur concerne des prestations de suivi environnemental entre les phases SIA 41 et 53 pour 2 lots de travaux : - Réalisation d’un SETEC et assainissement de voûtages ; - Entretien et aménagement de la Jonction de Vennes ; Ces travaux s’inscrivent sur le tronçon partiel TP2 (km 07.540 à 11.800), dans le cadre de l’UPlaNS N09 Vennes – Chexbres. Ces prestations couvrent principalement : - Prestations générales (assistance et avis spécialiste, formation spécifique, rapports périodiques, participation aux séances, etc.) - Synthèse des exigences environnementales, plan de mesures - Prestations pour les phases d’appel d’offres (établissement documents environnementaux, contrôle des offres, etc.) - Projets d’exécution : appui au MO et à l’APR - Suivi environnemental de la réalisation (SER) - Réception environnementale des travaux - Prestations pour la phase de mise en service (rapport final, etc.) - Suivi de l’efficacité des mesures environnementales sur 5 ans après les travaux.
Gegenstand der Ausschreibung ist es, die anfallenden technischen Dienstleistungen einheitlich auszuschreiben und zu vergeben. Bestandteil sind die Parkhäuser P22, P43, P44, P51. Für die Parkhäuser und die hierin enthaltenen Flächen bestehen hohe Verfügbarkeitsanforderungen, insbesondere bzgl. der elektrotechnischen und kältetechnischen Anlagen.
Die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH als Eigentümer von überwiegend im Kreis Düren gelegenen Bahnanlagen, die Rurtalbahn GmbH als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Bahnanlagen und die Niederrheinbahn GmbH, die die noch auszubauende Bahnstrecke zwischen Moers und Kamp-Lintfort betreibt (nachfolgend gemeinsam "Auftraggeber" genannt), richten zur Eignungsfeststellung für Leistungen im Ingenieurbau im Bereich der Schienenwege ein aktualisiertes Qualifizierungssystem nach § 48 Sektorenverordnung (SektVO) ein und werden dieses betreiben. Die Federführung für das Qualifizierungssystem liegt bei der Rurtalbahn GmbH.
Die Stadtwerke Landshut planen die Beschaffung von drei batterieelektrischen Solobussen und zwei batterieelektrischen Gelenkbussen für den Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der Fahrzeuge zur Unterstützung der schrittweisen Elektrifizierung und Emmissionsreduzierung der Busflotte.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Bimatoprost (ausschließlich in der Wirkstärke 0,1mg/ml), ATC S01EE03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.