Durchsuchen Sie tausende aktuelle Ausschreibungen und finden Sie die perfekten Aufträge für Ihr Unternehmen
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC-Code: N07XX07) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Juristische Beratung der IFB Innovationsstarter GmbH insbesondere im Hinblick auf das Management der Innovationsstarter Fonds Hamburg GmbH
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit mit der Wirkstoffkombination aus Betamethason und Calcipotriol in allen Darreichungsformen, ausgenommen Salben und Gele (ATC-Code: D05AX22) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Pegfilgrastim zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.05.2026. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Follitropin alfa (ATC-Code: G03GA05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Trientin (ausschließlich Darreichungsform FTA), ATC A16AX12, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2026 in Kraft und endet am 30.04.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Ausschreibung des Volumenvertrags der Gleis- und Weichenerneuerung in der Region Mitte umfasst insgesamt 212 Maßnahmen, welche auf 2 Lose und je Los auf die Jahresscheiben 2027, 2028 und 2029 aufgeteilt werden. Inhaltlich werden 135 Weichenprojekte und 69 Gleisprojekte, sowie 4 Maßnahmen Prellbock Neubauten, 1 Rückbau Gleis und 3 Lückenschlüsse geplant, in den benannten Jahresscheiben mittels Volumenvertrag, umzubauen.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tolvaptan ausgenommen Arzneimittel mit einheitlichen Wirkstärken (ATC-Code: G04BX21) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Trientin (ausschließlich Darreichungsform HKP), ATC A16AX12, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2026 in Kraft und endet am 30.04.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.04.2028 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Botulimumtoxin Typ A (ATC-Code: M03AX21) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die zwischen 1932 und 1937 erbaute Kraftwerksanlage Etzelwerk nutzt das Gefälle zwischen Sihlsee und Zürichsee zur Energiegewinnung und produziert rund 10 % des Bahnstrombedarfs der Schweiz. Nach der Konzessionserneuerung im Jahr 2023 führt die SBB nun die Erneuerung als auch den Ersatz von Anlagenteilen des Pumpspeicherkraftwerks Etzelwerk im Rahmen des Projekts «Kraftwerkserneuerung Etzelwerk» aus. Darunter ist der Ersatz der bestehenden eingedeckten Druckleitungen zwischen dem Wasserschloss und Maschinenhaus in Altendorf durch einen unterirdisch gelegenen gepanzerten Druckschacht.Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erstellung des Bauwerks Apparatekammer Wasserschloss mit Schachtkopfgebäude, die Erstellung der oberwasserseitig der Apparatekammer anschliessenden Anschlussstollen Wasserschloss und Hauptstollen, welche die neue erstellte Druckleitung zwischen Apparatekammer Wasserschloss und Maschinenhaus mit dem bestehenden Triebwassersystem verbinden und deren Anschlussarbeiten ans bestehende Triebwassersystem im Bereich des Wasserschlosses sowie die Materialbewirtschaftung des Stollenausbruchsmaterial und die Erstellung des Zwischenlagers und Terraingestaltung zum Abschluss der Arbeiten. Teil des Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibug ist ebenfalls die Betonhinterfüllung der Druckschachtpanzerung im Schrägschacht sowie Ertüchtigungsarbeiten an der Erschliessungsstrasse ab Altendorf.Nachfolgen einige Hauptdaten zum Ausgeschriebenen Los :Zugangsschacht:· Lichter Durchmesser ca. 8.5 m· Tiefe ab OK Terrain bis OK Apparatekammer ca. 58 mApparatekammer Wasserschloss· Lichte Breite ca. 12.00 m· Lichte Länge ca. 17.00 m· Lichte Höhe ca. 9.30 – 12.10 mDaten Anschlussstollen · Länge ca. 200 m· Gefälle ca. 0% bis 100 % · Ausbruchsdurchmesser ca. 3.15 bis 4.2 mAuszug Hauptmengen· Ausbruch im Fels ca. 9’339 fm3· Hinterfüllung Panzerung im Druckschacht (SCC-Beton) ca. 7’930 m3Weitere Informationen sind dem Ausschreibungsdokument «B1.1-Besondere Bestimmungen» und den weiteren Ausschreibungsdokumenten zu entnehmen.
Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See (in der Folge auch „Auftraggeberin“, „AG“ oder „Verpächterin“) beabsichtigt die Vergabe eines langfristigen Pachtvertrages über Liegenschaften am Pressegger See. Ziel des gegenständlichen Verfahrens ist sohin der Abschluss eines Pachtvertrags über die in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Liegenschaften zwischen der Verpächterin einerseits und der:dem im Verfahren bestgereihten Bieter:in andererseits (kurz „Pachtvertrag“). Die Verpachtung der pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften soll an eine:n Pächter:in erfolgen, welche:r auf den Liegenschaften ein attraktives touristisches Leuchtturmprojekt (insbes. Betrieb eines touristischen Beherbergungsbetriebes samt Gastronomie und Badehaus) umsetzt. Näheres siehe Verfahrensunterlagen der 1. Stufe.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Palonosetron (ATC-Code: A04AA05) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.05.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 30.04.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Sofosbuvir und Velpatasvir, ATC J05AP55, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2026 in Kraft und endet am 30.04.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Estradiol (ausschließlich Darreichungsform SPT), ATC G03CA03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2026 in Kraft und endet am 30.04.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 02.04.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.03.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Im Rahmen dieses Projektes soll die Notstromanlage (NSA) auf der KA Minden-Leteln erneuert werden. Tiefbauarbeiten werden durch den Auftraggeber ausgeführt. Kläranlage Minden - Errichtung einer Notstromanlage - Elektrotechnik, Heizungs- und Tankanlagenbau
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Beclometason (ausschließlich Darreichungsform IHP), ATC R03BA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.05.2026 in Kraft und endet am 30.04.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.