Durchsuchen Sie tausende aktuelle Ausschreibungen und finden Sie die perfekten Aufträge für Ihr Unternehmen
Es handelt sich um neue Niederspannungs-Schaltanlagen, -Installationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Such- und Signalanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen usw., sowohl für Bestandsgebäude als auch für Erweiterungsbauten.
Le projet Advanced Science Building (ASB) de l’EPFL vise à créer un ensemble de laboratoires de très haute technologie répondant à des exigences strictes en matière de vibrations, de champs électromagnétiques, de stabilité thermique et de contrôle hydrométrique. Implanté sur le campus, à l’emplacement de l’actuel parking de la route J.-D. Colladon, il permettra d’accueillir des installations impossibles à loger dans les bâtiments existants.Pour plus d’informations sur le projet, veuillez consulter le lien ci-dessous :https://www.epfl.ch/about/philanthropy/fr/soutien-aux-nouveaux-batiments/advanced-science-building/.Le présent marché concerne les travaux de façade Patio (CFC 215.2).Pour plus d’informations sur le présent marché, veuillez consulter le cahier des charges et ses annexes.
Die zwölf Flirt Fahrzeuge der zweiten Lieferserie (RABe 526 052-063) (Flirt 2) der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) erreichen im Jahr 2028 die Mitte ihrer vorgesehenen Lebensdauer von 30 Jahren. Um einen uneingeschränkten Betrieb in der zweiten Lebenshälfte sicherzustellen, werden die Fahrzeuge umfassend revidiert und mit einem neuen APFZ-System ausgerüstet.Die verbleibende Nutzungsdauer soll im Zuge dieser Massnahmen um sieben (7) Jahre verlängert werden, was einer Betriebsdauer ab Refit von insgesamt 22 Jahren entspricht.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Tiotropiumbromid (ATC: R03BB04 - außer in der Darreichungsform Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 02.04.2026 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 05. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 01. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 05.03.2028. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Le projet Advanced Science Building (ASB) de l’EPFL vise à créer un ensemble de laboratoires de très haute technologie répondant à des exigences strictes en matière de vibrations, de champs électromagnétiques, de stabilité thermique et de contrôle hydrométrique. Implanté sur le campus, à l’emplacement de l’actuel parking de la route J.-D. Colladon, il permettra d’accueillir des installations impossibles à loger dans les bâtiments existants.Pour plus d’informations sur le projet, veuillez consulter le lien ci-dessous :https://www.epfl.ch/about/philanthropy/fr/soutien-aux-nouveaux-batiments/advanced-science-building/.Le présent marché concerne les travaux de façade extérieure (CFC 215.2).Pour plus d’informations sur le présent marché, veuillez consulter le cahier des charges et ses annexes.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Infliximab (Darreichungsform zur intravenösen Anwendung) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.06.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Marché de construction en entreprise totale pour la phase d’exécution (travaux + services liés à la réalisation de la construction), soit les phases 41 à 53 selon SIA 112, aussi appelé « entreprise totale d’exécution » sur la base du permis de construire en force et qui sera joint au contrat.Le marché peut être assumé par une entreprise générale ou un consortium d'entreprises avec désignation d'une entreprise pilote.Le contrat sera à montant plafonné et à livre ouvert avec partage des économies (30% entreprise totale et 70% Maître de l'ouvrage).Il est imposé l'utilisation du bois local selon les quantitatifs et les types de bois annoncés dans le dossier d'appel d'offres.Le projet de base rectangulaire comprend trois niveaux hors-terre et un niveau semi-enterré. Le rez-de-chaussée inférieur en relation directe avec la place des Portalottes accueillera une cuisine professionnelle. Le rez-de-chaussée supérieur sera dédié à la crèche, avec un accès à terrasse. Les élèves de 1 à 3H de l’accueil extrascolaire seront au 1er étage tandis que les élèves de 4 à 8H seront au 2ème étage. Un réfectoire servira aux repas et pourra également être utilisé comme salle pour les sociétés en dehors des heures d’ouvertures.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Bimatoprost (ausschließlich in der Wirkstärke 0,1mg/ml), ATC S01EE03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Ein Ultrahochdruckflüssigchromatographen (UHPLC) gekoppelt mit einem hochauflösenden Massenspektrometer (HRMS) für die Analyse von Tierarzneimittelrückständen und Umweltkontaminanten in Lebensmitteln.
Als öffentlicher Auftraggeber verwaltet die Berliner Immobilienmanagement GmbH über 5.000 Liegenschaften des Landes Berlin. Hierzu zählen Liegenschaften zugehörig u.a. zum Allgemeinen Bestand (z.B. Verwaltungsbauten), zu Flüchtlingsunterbringungen, Kulturgebäuden, Polizei- und Feuerwehreinrichtungen sowie Schulen und Justizgebäuden. Im Rahmen dieser Verwaltungstätigkeit besteht regelmäßig Bedarf an der Beschaffung vielfältiger Leistungen aus dem Bereich des Natur- und Artenschutzes. Vor diesem Hintergrund sollen über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) fortlaufend Ausschreibungen für entsprechende Leistungen durchgeführt werden. Ziel ist der Aufbau eines qualifizierten Bieterpools, der für zukünftige Einzelabrufe zur Verfügung steht. Die Aufnahme in den Bieterpool berechtigt zur Teilnahme an künftigen Ausschreibungen für Leistungen des Natur- und Artenschutzes im Rahmen des DBS. Das Dynamische Beschaffungssystem umfasst folgende Kategorien: Kategorie I: Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht Kategorie II: Baum- und Waldbewertung Kategorie III: Artenschutzrechtliche Beurteilung Kategorie IV: Kategorie IV bildet ein kombiniertes Leistungsbild der Kategorien I bis III. Dabei müssen mindestens zwei der drei Leistungsbilder (Kategorie I, II und/oder III) abgebildet sein. Es ist möglich, dass im Rahmen einzelner Aufträge auch Leistungen an denkmalgeschützten Gebäuden zu erbringen sind. Darüber hinaus kann bei bestimmten Aufträgen – insbesondere im Portfolio der Polizei- oder Justizgebäude – eine Sicherheits- und/oder Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals erforderlich sein. Weitere Einzelheiten sind dem Verfahrensbrief sowie der Kurzerläuterung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Mesalazin (ausschließlich Darreichungsform RSU + KLI), ATC A07EC02, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Prednicarbat, ATC D07AC18, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für den Bezug von Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten. Unser Unternehmen nutzt derzeit hauptsächlich die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 mit den Magnetbandkassetten des Typs IBM 3592 Advanced Cartridges sowie die entsprechenden IBM 3592 Reinigungskassetten. Für die nahe Zukunft ist auch der zusätzliche Einsatz von LTO-Daten-Magnetbandkassetten und LTO-Reinigungskassetten zu erwarten. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen durch die GSI für Kassetten zur möglichen Nutzung durch die GSI, FAIR, das Helmholtzinstitut Mainz und das Helmholtzinstitut Jena. Um einen Eindruck über die Größenordnung zu geben, wird das eventuell mögliche Abruf-Volumen bei einer maximal möglichen Gesamt-Laufzeit von 48 Monaten angesetzt auf: 5.000 IBM-3592-Daten-Magnetbandkassetten, 500 IBM-3592-Reinigungskassetten, 3.000 LTO-Daten-Magnetbandkassetten, 300 LTO-Reinigungskassetten. Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird dabei nicht garantiert. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen geht die GSI eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen. Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde. Der Rahmenvertrag startet zum 01.11.2026 und wird für eine feste Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Er verlängert sich anschließend automatisch zweimal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Wird das Gesamt-Vergabevolumen (9.000 Stück Magnetband-/Reinigungskassetten) vor Ablauf des Vertrages erreicht, so endet dieser frühzeitig mit dem letzten ausschöpfenden Abruf. Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Teduglutid, ATC A16AX08, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Dolutegravir, ATC J05AJ03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Pomalidomid, ATC L04AX06, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Clobazam (ausschließlich Darreichungsform SUE), ATC N05BA09, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Tianeptin, ATC N06AX14, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
1.UHR, 23.486,86 m², GR. 16 x 3.403,69 m² in der Laufzeit. + Alle 1/4 Jähr, GR. 1.412,24 m², Kontingent 3.000 Std. 2.UHR 2.588,00 m² GR. 16x 599,84 m² in der Laufzeit, + Alle 1/4 GR: 438,16 m² Kontingent 2.000 Std. 3.UHR 21.359,54 m² + GR. 4x 21.359