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Die Stadt Karlsruhe vertreten durch das Tiefbauamt Karlsruhe erstellt den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes. Der Neubau wird auf dem Betriebsgelände des Klärwerks Karlsruhe errichtet und führt zukünftig die bislang auf der Liegenschaft getrennten Labor- und Betriebsgebäude unter einem Dach zusammen. Für das Objekt ist ein Baufeld entlang der bestehenden Hauptzufahrt zum Klärwerk und anschließend an die Straße -An der Wässerung- zentral auf der Westseite des Klärwerkgeländes vorgesehen. In Ensemble mit dem zweigeschossigen Torgebäude entsteht eine Torsituation, welche der Funktion einer Hauptzufahrt und einer Kontrollstelle in besonderem Maß gerecht wird. Über bzw. um das Baufeld verlaufen erdverlegt Ver- und Entsorgungsleitungen, die im Zuge von vorbereitenden Infrastrukturmaßnahmen neu geordnet und umverlegt werden. Nördlich, gegenüber der Zufahrtsstraße werden zentrale Parkplätze für die Mitarbeiter-/innen, einige mit E-Ladestationen, neu geschaffen werden. Das Labor- und Verwaltungsgebäude ist als dreibündiger Gebäuderiegel mit einer im Westen quer angeschlossenen Haupterschließungsachse und Verwaltungsspange konzipiert. Die Längsseiten des Gebäudes mit den Hauptarbeitsbereichen orientieren sich nach Norden und Süden. Die Nutzungen werden auf insgesamt 3 Vollgeschossen sowie einem zur Ostseite eingerückten Technikaufbau aufgeteilt. Die Außenabmessungen betragen ca. 56,00 x 25,00 m. Das Gebäude liegt innerhalb der Einfriedung der Gesamtliegenschaft mit einem Gitterelementzaun und unterliegt Sicherheitsanforderungen gemäß Kritis-Anforderungen. Aufgrund von Hochwassergefährdungen und hoch anstehenden Grundwasserständen wird das Gebäude erhöht auf dem bestehenden Gelände aufgestellt und auf eine Unterkellerung verzichtet. Es sind folgende Nutzungen vorgesehen: Im Erdgeschoss befindet sich der öffentlichen Zugang zum Gebäude mit den vertikalen Erschließungen per Treppe und Aufzug mit Pfortenraum. Daran schließt die Nutzungseinheit Labor mit Büros, Serviceräumen und Laboratorien der Schutzstufe S2 an. Im 1. Obergeschoss ist neben der Verwaltung mit Büros und Besprechungsräumen, Umkleiden für die Klärwerksbediensteten die Leitwarte des Klärwerks angesiedelt. Im 2. Obergeschoss sind weitere Verwaltungsnutzungen mit Büros, Besprechungsräumen, Schulungsräumen und einem Kantinenbereich vorgesehen. Die komplette Haustechnik wird in der Technikzentrale im 3. OG untergebracht. Die Dachflächen werden extensiv begrünt und bieten Aufstellflächen für eine PV-Anlage.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungsmaterial für Immobilienmanagement der Stadt Hamm
Travaux de fenêtres et portes en métalEstimation des travaux : CHF 180'000.-
Voir DAO
Erdarbeiten, Baugrundverbesserung, Betonsäulen
Das Stellwerk Mühlenberg soll erneuert werden. Der Standtort soll von des bleibt erhalten. Die Bestandsräume sind herzurichten. Die Innen- und Außenlage soll erneuert werden. Die Kabelanlage ist zu erneuern.
##Lieferung und Installation der Bühnentechnik im Rahmen der Sanierung des Otfried-Müller-Hauses -Junge Theater-, Hospitalstraße 6 / 37073 Göttingen ## Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen am Otfried-Müller-Haus in Göttingen wird die Bühnentechnik für die Spielstätte des Jungen Theater vollständig erneuert. In der Spielstätte ist eine einfache Grundausstattung vorgesehen, die zum Einrichten diverser Veranstaltungsformate auf der Bühne und im Saal geeignet sein soll. Es ist eine Bühnentechnik bestehend aus 11 Rohrwellenzügen inkl. Steuerung, Stahlbauten für Beleuchtung, Portal und Rasterdecke sowie mobilem Zubehör und einer Hauptvorhanganlange inkl. Textil vorgesehen. ##wesentliche Ausführungsarbeiten sind: #1 St. Technisches Bühnenportal; #1 St. Treppenleiter; #4 St. 4-Pkt.-Traverse 8m; #6 St. Beleuchterrohr; #1 St. Rohrrasterdecke (50 kg/m) #11 St. Rohrwellenzüge; #1 St. ELT-Verteilung; #1 St. Zentralsteuereinheit; 11 St. Steuerung Rohrwellenzüge; #1 St. Bedienpult; #1 psch. elektr. Installation #1 St. Vorhangschiene Hauptvorhang #1 St. Hauptvorhang; #6 St. Steckfußpodeste ## Werk- und Montageplanungen
Einbau von hochwertigen, massgefertigten Küchen in denkmalgeschützen WohngebäudenEinbau von massgefertigten WaschtischmöbelnEinbau von massgefertigten Schränken für Waschmaschine und Tumbler diverse kleinere Schreinerarbeiten
Mit dieser Ausschreibung sollen alle nötigen Ersatz- und Reparaturarbeiten der bestehenden hydrometrischen Messstationen und Grundwasserstationen im Kanton Zürich ab August 2026 bis Dezember 2030 abgedeckt werden. Massgebend sind die Dokumente Teil A, B, C und D (1x für hydrometrische, 1x für Grundwasserstationen) dieser Ausschreibung.
Unterhaltsreinigung - PI Wilhelmshaven/Friesland inkl. der Polizeidienststellen Glasreinigung - PI Wilhelmshaven/Friesland inkl. der Polizeidienststellen
Errichtung und Vorhaltung von Gerüsten in mehreren Bauabschnitten; Fassadengerüst freistehend mit Ballastierung 1.600 m2 mit Zubehör Konsolen, Seitenschutz, Treppentürme; Raumgerüst mit Arbeitsplattform 180 m3.
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt plant eine Abwasserdruckleitung vom Ortsteil Riedensheim nach Stepperg neu zu verlegen. Im Ortsteil Riedensheim soll ein neues Pumpwerk gebaut werden. Über diese Ausschreibung sind die Leistungen zum Neubau der Abwasserdruckleitung samt Kontroll- und Be- und Entlüftungsschächte anzubieten. Der Neubau des Pumpwerkes wird über eine separate Ausschreibung realisiert. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen: - Neuverlegung der Abwasserdruckleitung überwiegend im Einspülverfahren und teils im offenen Rohrgraben - Rohrgrabenaushub für Druckleitung - Erdarbeiten mit Asphaltierungsarbeiten - Errichtung von Schachtbauwerken, Kontrollschächten - Maßnahmen zur Verkehrssicherung - Entsorgung von Aushub, der nicht wieder eingebaut werden kann. Seitens des AN ist zu berücksichtigen, dass im Baufeld (insbesondere im Bereich des neu geplanten Pumpwerkes in Riedensheim) zeitgleich die Gewerke der baulichen Anlagen, der Maschinen- und Elektrotechnik für die Errichtung des neuen Pumpwerkes mit vor Ort sind. Der AN muss sich als Nebenleistung mit den zusätzlich im Baufeld vorhandenen Firmen eigenverantwortlich abstimmen. Mehraufwendungen werden durch diesen Umstand seitens des AG nicht vergütet.
Erweiterungsneubau einer Realschule über vier Geschosse, einschließlich eines Untergeschosses mit Fahrradgarage, Verwaltungstrakt und Verbindungsbau an den Bestandschulbau. Sonnenschutzanlagen außenliegend (Raffstoreanlagen), Fachraumverdunklungsanlagen innenliegend, Zubehör, Sonstiges;
Abfertigungsleistungen am Flughafen BER
Ziel ist die Beschaffung eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAS) zur Unterstützung polizeilicher Einsätze. Das System soll: schnelle Luftaufklärung ermöglichen, automatisierte Einsätze aus Drone-ports durchführen, eine Live-Lageübersicht für Einsatzkräfte bereitstellen und sicher sowie zuverlässig betrieben werden, auch unter widrigen Bedingungen. Der Betrieb erfolgt grundsätzlich automatisiert, jedoch unter Aufsicht eines Piloten in Command (PIC), der jederzeit in die Mission eingreifen kann. Der Betrieb orientiert sich an den geltenden Empfehlungen und Best Practices für unbemannte Luft-fahrtsysteme in der Schweiz und soll den Regelungen der geplanten Staatsluftverordnung entsprechen.
- RLT-Gerät als Kastengerät mit WRG mit 10.500 m³/h - 2x Decken-Kompaktgerät mit 1.400 und 340 m³/h - Rohrventilator mit 800 m³/h - Klima-Multisplit mit 4 Innengeräten, 22,4 kW - ca. 460 m² Reckteckkanäle inkl. Formstücke bis 700 mm - ca. 600 m Wickelfalzrohr bis DN 1000 - ca. 40 Brandschutzklappen, 10 Mineralwolleschalldämpfer - ca. 80 Schalldämpfer, ca. 70 Volumenstromregler - ca. 40 Tellerventile, ca. 210 m Schlitzauslässe - ca. 250 m² Kältedämmung, 350 m² WD/MiWo - Deflektorhauben, Dachdurchführungen etc.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Tittling zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von nachhaltigen Arbeitsplatzcomputern (produktneutral) für die Bundespolizei und Zusatzleistungen
3027_Schreinerarbeiten 3027_Schreinerarbeiten
Assurance Responsabilité Civile de la République et Canton du Jura