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Inhaltlicher Schwerpunkt des Wettbewerbs „MARLIN Challenge“ ist die Entwicklung innovativer technologischer Ansätze zur Herstellung einer störungsfreien BLOS-Kommunikation. Gesucht werden Lösungen, die in der Lage sind: eine stabile Kommunikationsverbindung zwischen einer Operationszentrale (OPZ) an Land und einem Future Combat Surface System (FCSS) auf See, über eine Distanz von mindestens 30NM, störungsfrei unter dem Einfluss feindlicher EloKa, zuverlässig unter erschwerten Umweltbedingungen (Wetter- und Seegangsresistenz) und mit hohen Datenübertragungsraten für zeitkritische und datenintensive Anwendungen herzustellen.
Tragkraftspritzfahrzeug Wasser (TSF-W) sowie feuerwehrtechnischer Ausbau
K 8208 Ober/Unterschmeien
Vermarkungsrevision/Ersterhebung Los 6 (ca. 1108 ha, detaillierte Beschreibung siehe Ausschreibungsunterlagen)
Az. 25653 Paket 32 Gebäudereinigung in 23 Objekten
Freianlagen
Der Bund und somit auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht zuständige BMUKN, trägt im Rahmen der Rechtsetzung die Verantwortung dafür, dass die aus den Regelungen hervorgehenden Verwaltungsverfahren digital abgebildet werden können bzw. von den Ländern in elektronischen Verfahren umgesetzt werden können. Dies erfordert die Einarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte bereits parallel zu den Rechtsetzungsverfahren einerseits, aber auch die Begleitung bestehender Anwendungen andererseits. Die Fortentwicklung der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft und speziell im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens im Zusammenhang mit der BMU-Schnittstelle ist nach § 18 Absatz 1 Satz 2 NachwV eine aus dem Recht hervorgehende Aufgabe des BMUKN. Die ständige Anpassung und Fortentwicklung der BMU-Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Das Vorhaben unterstützt das Ressort bei der Weiterentwicklung elektronischer Kommunikationsverfahren in der Kreislaufwirtschaft und den dort vorhandenen Verwaltungsverfahren. Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung von informationstechnischen Umsetzungskonzepten - Insbesondere zum Elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) - Erstellung von Bewertungen der Sicherheit der Kommunikationssysteme - Erstellung von Stellungnahmen in Fragen zur IT-Sicherheit - Erstellung von Vermerken oder Machbarkeitsstudien - Teilnahme an Bund/Länder-Sitzungen
Die Ausschreibung erfasst sämtliche Fensterarbeiten für die Erweiterung / Generalsanierung und Umbau des Gymnasiums in 87629 Füssen (Ostallgäu).
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Bauleistungen für das Gewerk Lufttechnische Anlagen - für die Sanierung und Erweiterung des Rathauses Owen.
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung- Gesundheitscoaching- nach § 16 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) für ca. 240 Teilnehmende im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Berlin-Brandenburg /Sachsen-Anhalt-Thüringen
Umgebungsarbeiten mit Garten, Bepflanzungen, Abschlüssen, Belägen und Trockenmauern. Lieferung und Montage von Spielgeräten, Parkierungseinrichtungen etc.
R7 VE 461 - Förderanlagen
Bau von Kabeltrassen / Tiefbau im Bereich Bf Käfertal - Bensheimer Str
Mit dem vorliegenden Projekt soll die Infrastruktur für den Radverkehr und die Fussgänger entlang der Effretikonerstrasse verbessert werden. Zusätzlich wird die Strasse instand gestellt.
Erdarbeiten Schule
Neubau Pflegezentrum:91 Einzel- und 4 Zweierzimmer; 99 Betten, Aufenthalts- und Aktivierungsräume, Restaurant, Multifunktionsraum, Raum der Stille, Coiffeur/Pedicure, Büros, SitzungszimmerUG, EG und 4 Obergeschosse Neubau Wohnhaus und Einstellhalle:15 Zweieinhalbzimmer-Wohnungen mit Loggia, Waschküche,Einstellhalle mit 17 ParkplätzenUG, EG und 3 Obergeschosse Konstruktion:Stützen- Plattenkonstruktion in Beton, Nichttragende Wände in Mauerwerk (KS)Fassaden in Dämmbackstein Energie:FernwärmeMinergiestandard (ohne Zertifizierung) Kennzahlen nach SIA 416:Bauvolumen Pflegezentrum 32’400 m3Bauvolumen Wohnhaus 5’300 m3 / Einstellhalle 2’100 m3Geschossflächen Pflegezentrum 9’500m2Geschossflächen Wohnhaus 1’700m2 / Einstellhalle 600 m2
Diese Ausschreibung dient der Vergabe geeigneter Leistungen für den geplanten Ausbau der SAP-SuccessFactors-Plattform sowie für die Einführung eines digitalen Personaldossiers und eines integrierten Dokumentengenerators.Detaillierte Informationen können dem Dokument «Lastenheft» sowie den dazugehörigen Spezifikationen und Anforderungen entnommen werden.
Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Generalsanierung Kreiskrankenhaus Heppenheim - Dachabdichtungsarbeiten Bauteil G
PlanungsbÞro fÞr HOAI ALG 5 sowie begleitend ALG 4 in den LPH 2-8 fÞr diverse GMA Projekte im Stadtgebiet Wiesbaden sowie teilweise nÃĪhere Umgebung gemÃĪà den einzelnen Abrufen des Auftraggebers je nach Bedarf