Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §4 Baustellenverordnung (BaustellV). Die Auftraggeber beabsichtigen, die Ihnen hiernach obliegenden Aufgaben auf SiGeKos zu übertragen. Die Leistungen sind im Rahmen von Umbau- und Ausbauvorhaben regelmäßig ohne großen zeitlichen Vorlauf zu erbringen. Die zu bearbeitenden Bauwerke befinden sich teilweise im öffentlichen und teilweise im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens. Daher müssen die Bearbeiter zugangsberechtigt zum Sicherheitsbereich sein. Die SiGeKo-Leistungen sind in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens umzusetzen. Die Leistungen werden sowohl bei Neubauten als auch Bestandsgebäuden benötigt.