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2026-0184c4-03488-IngV_B 275 - OU Idstein / Eschenhahn / Übergeordneter SiGeKo

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.06.2026
Angebotsfrist
28.07.2026
Übergeordneter SiGeKo in der Ausführungsphase
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Abgabefrist
28.07.26
Öffnung
28.07.26
Vertragsbeginn
09.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wiesbaden, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe.zentrale@mobil.hessen.de
Freischalten
Telefon
+49 611 366-0
Freischalten
Website
https://vergabe.hessen.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

    • Ausführung von Leistungen in den
    • letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung
    • vergleichbar sind.
    • Der Bieter hat für die folgenden Aufgabenbereiche
    • - Übergeordneter SiGeKo in der Ausführungsphase
    • Referenzprojekte vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in
    • der Eigenerklärung zur Eignung aufgeführt.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42
    • ff.
    • VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
    • HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
    • Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
    • Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen
    • Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen
    • die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der
    • Eignung durch den Eintrag im Hessischen
    • Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen
    • e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13
    • Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte
    • auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV

    • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
    • Der Bieter hat für die folgenden Aufgabenbereiche
    • - Übergeordneter SiGeKo in der Ausführungsphase ein Referenzprojekt und einen gültigen Qualifikationsnachweis gemäß RAB vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgeführt.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42
    • ff.
    • VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
    • HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
    • Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
    • Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen
    • Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen
    • die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der
    • Eignung durch den Eintrag im Hessischen
    • Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen
    • e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13
    • Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte
    • auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • - § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
    • - 1,5 Mio. € für Personenschäden
    • und
    • - 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und
    • Vermögensschäden)
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
    • Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten
    • Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine
    • Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der
    • Versicherungspolice) dem Angebot beizufügen. Bei
    • Unterschreitung der geforderten
    • Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine
    • Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall
    • der
    • Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen
    • erhöht wird.
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
    • Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42
    • ff.
    • VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
    • HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
    • Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
    • Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen
    • Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen
    • die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der
    • Eignung durch den Eintrag im Hessischen
    • Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen
    • e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13
    • Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte
    • auftragsspezifische Einzelnachweise.

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Eigenerklärung42 KB12 Seiten
Eignungskriterien287 KB24 Seiten
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