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2026-01842f-30636-IngV_B40 - Instandsetzung Mainbrücke Sindlingen / Frankfurt, ASB-Nr. 5917 584 / Objektpl. Verkehrsanlage Lph 8, Objektpl. Ing.-bauw. Brücke Lph 8 und öBÜ

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
14.07.2026
Objektplanung Verkehrsanlage Lph 8, Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücke Lph 8 und örtliche Bauüberwachung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Abgabefrist
14.07.26
Öffnung
14.07.26
Vertragsbeginn
24.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wiesbaden, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe.zentrale@mobil.hessen.de
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Telefon
+49 611 366-0
Freischalten
Website
https://vergabe.hessen.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

    • Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
    • Der Bieter hat für die folgenden Aufgabenbereiche
    • - Bauüberwachung einer Straßenbrücke
    • Referenzprojekte vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgeführt.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

    • Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
    • Der Bieter hat für die folgenden Aufgabenbereiche
    • - Bauüberwachung einer Straßenbrücke
    • Referenzprojekte vorzulegen. Weitere Angaben hierzu sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgeführt.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • - § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
    • - 3,0 Mio. € für Personenschäden
    • und
    • - 3,0 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und
    • Vermögensschäden)
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
    • Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten
    • Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine
    • Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der
    • Versicherungspolice) dem Angebot beizufügen. Bei
    • Unterschreitung der geforderten
    • Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine
    • Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall
    • der
    • Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen
    • erhöht wird.
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
    • Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42
    • ff.
    • VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
    • HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
    • Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
    • Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen
    • Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen
    • die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der
    • Eignung durch den Eintrag im Hessischen
    • Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen
    • e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13
    • Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte
    • auftragsspezifische Einzelnachweise.
  • - § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
    • - 3,0 Mio. € für Personenschäden
    • und
    • - 3,0 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und
    • Vermögensschäden)
    • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
    • Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten
    • Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine
    • Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der
    • Versicherungspolice) dem Angebot beizufügen. Bei
    • Unterschreitung der geforderten
    • Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine
    • Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall
    • der
    • Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen
    • erhöht wird.
    • Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
    • Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
    • Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42
    • ff.
    • VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
    • HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
    • Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
    • Eignungsnachweisen entsprechen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen
    • Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen
    • die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der
    • Eignung durch den Eintrag im Hessischen
    • Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen
    • e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13
    • Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte
    • auftragsspezifische Einzelnachweise.

Zuschlagskriterien

  • Personalkonzept

  • Preis

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