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Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6, stufenweise Beauftragung
Reinigungs- und Bekleidungsleistungen bzw. entsprechende Lieferungen für alle Standorte der Essensausgabe
Projektsteuerung - Bf Herborn; Umbau der VST - LS 3 Erneuerung des Hausbahnsteigs: Verkürzung auf 280 m, Erhöhung auf 55 cm SOK Erneuerung des Mittelbahnsteigs: Verlängerung auf 280 m, Erhöhung auf 55 cm SOK Neubau PU, Neubau Treppenanlage, Neubau Aufzug Neubau bauzeitliche PÜ Rück- und Neubau der Bahnsteigdächer, Bahnsteigausstattung sowie der Beleuchtungsanlage.
Zur Sicherstellung der elektrischen Versorgung der neuen sowie der sich im Umbau befindlichen Verfahrensabschnitte soll die Elektro‑ und EMSR‑Installation der Kläranlage Graz gemäß den einschlägigen EU‑ und ÖNORM‑Bestimmungen erweitert und angepasst werden. **** Eine Ortsbegehung ist verpflichtend durchzuführen und hat bis spätestens 27.05.2026 zu erfolgen, wobei die zugehörigen Termine bis spätestens 22.05.2026 unter der E-Mail gustav.hintz@holding-graz.at zu vereinbaren sind! **** Baubeginn EMSR: ca. 01.07.2026 / Fertigstellung EMSR: 14.12.2028
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Tiefenbach Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Tiefenbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Baumeisterarbeiten 2 TU BAF, Alte Mensa, Ertüchtigung Brandschutz
Die DB InfraGO AG („DBI“) ist in der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens im Kontext FRMCS Handhelds - Konzepte für Mobile Endgeräte. Neben den Leistungsinhalten sollen im Rahmen dieser Informativanfrage auch technische und vertragliche Aspekte bei den sich daran beteiligenden interessierten Unternehmen (Marktteilnehmer) abgefragt werden. Zur Ermittlung der marktüblichen Parameter in der Beschaffung einer solchen Leistung möchte das anfragende DB-Unternehmen das Marktumfeld mit dieser Informativanfrage beleuchten und von anderen Marktteilnehmern in diesem Leistungsgebiet erfahren, wie sie diese Themenkomplexe einschätzen. Zudem sollen bei Bedarf die vom Marktteilnehmer an die DB überlassenen Gegenstände/ Produkte auf ihren technischen Stand und Kompatibilität beobachtet, untersucht, rückgebaut und getestet werden (Vertestung). In diesem Fall ist ergänzend die zugehörige Einwilligungserklärung vom Marktteilnehmer auszufüllen und an das DB-Unternehmen zurückzusenden. Die gewonnenen Erkenntnisse möchte das anfragende DB-Unternehmen bei der Ausgestaltung zukünftiger Vergabeverfahren nutzen.
Das denkmalgeschützte Gebäude des Familienzentrums Ludwigshöhviertel erhält im Rahmen einer Kernsanierungsmaßnahme unter anderem von außen ein neues Erscheinungsbild. Für den Austausch der Fenster und Außentüren, der Ausbesserung der Fassade und des Daches sowie der Herstellung einer Einbringöffnung im Dachbereich werden rund 1.200 m² Gerüst gestellt. Über 3 Treppentürme und das Dachfanggerüst wird das Wetterschutzgerüst über den beiden Einbringöffnungen (je ca. 3x9 m) im Dachbereich erreicht. Das Gerüst wird nach Absprache mit der Bauleitung umgebaut. Im Inneren des Gebäudes wird je ein Raumgerüst im Erdgeschoss (großer Deckendurchbruch) und Dachgebälk für die Ausbaugewerke aufgebaut. Der Auf-, Um- und Abbau der Gerüste ist abhängig vom Baufortschritt und kann unter Absprache mit der Bauleitung abgerufen werden. Geplante Ausführungszeiten: Beginn Abstimmung Planung: 31.08.2026 Leistungsbeginn Baustelle: 14.09.2026 Abbau Außengerüst: 09.04.2027 Leistungsende inkl. Innengerüsten: 17.12.2027
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in verschiedenen öffentlichen Objekten mit ca. 31.800 m² Reinigungsfläche in 2 Losen
Demontage/Verpackung/Einlagerung von Holzfußböden
Bauleistungen mit der Aufgabenstellung: Zur Sicherstellung der Versorgung der Gebäude der Schule werden Leitungen im Außenraum verlegt. Hierzu müssen die entsprechenden Gräben für verschiedene Medien erstellt werden. Zusätzlich wird an der Nordseite des Haus II eine Schachtkonstruktion gebaut, die zukünftig vor Überflutung schützen soll.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kopierpapier und Briefumschlägen
Erweiterung GS Deichhorst / Waldorfkindergarten - Betonwerksteinarbeiten
GKW Bitterfeld-Wolfen - Erweiterung Klärwerk Generalplanerleistungen LPH 5-9
Die Reinigung von 3 Düker / Durchlass Bauwerken, einschließich Wasserhaltung und Entsorgung des Abfallgutes.
Die Gemeinde Albersdorf im Amt Mitteldithmarschen beschafft ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20. In der vorangegangenen Veröffentlichung wurde das Los Beladung ausgesetzt. Vorangegangene Veröffentlichung unter Nummer 193283-2024.
Beschaffung eines ICP-MS_MS-Systems
Die Stadt Regensburg vergibt die Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen für das Stadtgebiet Regensburg nach dem Merkblatt DWAM 715. Diese gliedert sich in 4 Beauftragungsabschnitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet zum 31.08.2027 (Beauftragungsabschnitt 1). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens 30.04. des laufenden Jahres mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal dreimal verlängert werden und endet spätestens zum 31.08.2030. Folgende Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sind im Bedarfsfall mittels Nassreinigungsverfahren zu beseitigen, einschl. Entsorgung: Öle, Treibstoffe, Farben, Kühlmittel.
Hellbergschule Eppingen - Erweiterungsbau Außenanlage - Garten- und Landschaftsbau Hellbergschule Eppingen - Erweiterungsbau Außenanlage - Garten- und Landschaftsbau
Lieferung von insgesamt 9.000 MWh Holzhackschnitzel im Laufe eines Jahres an drei Abladestellen.