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BKP 359 Badewassertechnik
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Tiefenbach Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Tiefenbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zum Einsatz von Sicherheitspersonal in verschiedenen Gebäuden der Stadtverwaltung über eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option diese zwei mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Die geschätzte Menge an Einsatzstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren liegt bei etwa 58.000 Stunden. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren, zur Abnahme einer Mindestmenge von 40.000 Einsatzstunden. Die Höchstmenge der Einsatzstunden liegt bei insgesamt 72.500 Stunden. Der Leistungsumfang beinhaltet unter anderem Einlasskontrollen, Überprüfen von Terminlisten, Durchführen von Kontrollen auf gefährliche Gegenstände und temporäres Einbehalten dieser, Eingreifen bei Übergriffen, Kontrollgängen und führen von Statistiken. (Bitte beachten: Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug des Leistungsverzeichnisses.) Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Schlosserarbeiten
Abbruch- und Schadstoffsanierung - energetische Sanierung Clemensschule
Die Universtät Münster schreibt Lizenzen für sich und insgesamt 22 weitere Einrichtungen aus. Es handelt sich um VMware Mietlizenzen (inkl. Wartung, Support und Softwareupdates): vSphere Foundation (VVF); VMware Cloud Foundation (VCF); vSAN (VVF Base); vSAN (VCF Base); vDefend (VCF Base); AVI (VCF Base)
1.) Gegenstand der Leistungen sind die Belieferungen der vorgenannten Gesellschaft von Erdgas mit einem Lieferumfang von ca. 1.331.000 kWh im Lieferzeitraum vom 01.01.2028 06.00 Uhr bis zum 01.01.2029 06.00 Uhr und der Belieferung von elektrischer Energie (RLM + SLP) mit einem Lieferumfang von ca. 1.539.895 kWh für den Lieferzeitraum vom 01.01.2028 0.00 Uhr bis zum 31.12.2028 24.00 Uhr. Es ist jeweils ein Angebotspreis in einem offenen Rahmenliefervertrag (mit voller Flexibilität) zur Belieferung mit Erdgas bzw. Elektrische Energie für die in den Anlagen enthaltenen Entnahmestellen anzugeben. Die angebotenen Energiepreise sind Nettopreise und beinhalten lediglich die Kosten des Bieters für die reine Energie und die Aufwendungen für die Beschaffung, den Vertrieb und die Abrechnung. Für das Los 2 sämtlicher RLM-Entnahmestellen Strom (Anlage 2) ist ein Mischpreis aus dem allgemeinen Strommix des Bieters und dem Preis für Grünstrom/Energie aus Erneuerbaren Anlagen gemäß Definition Abschnitt 2.4 Randnummer 19 (35) und 19 (67) der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (2022/C80/01) anzubieten. Für die vorgesehene Belieferung mit Grünstrom/Energie aus Erneuerbaren Anlagen sind die entsprechenden Herkunftszertifikate bzw. Erzeugungsanlagen mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Nach erfolgter Lieferung von Grünstrom- /Energie aus Erneuerbaren Anlagen für 2028 ist durch den Lieferanten bis spätestens 31.03.2029 die vollständige Nachweisführung zu den gelieferten Energiemengen und Herkunftsnachweisen dem Öffentlichen Auftraggeber schriftlich vorzulegen. Der Lieferant erhält spätestens 10 Arbeitstage nach erfolgter Vertragsunterzeichnung die zu den Entnahmestellen zugehörigen vollständigen Angaben zur Marktlokation, Messlokation und Zählernummer, damit er die Lieferstellen bei den Netzbetreibern anmelden kann. Mit Abschluss des Rahmenliefervertrages hat der Lieferant selbständig bis zu den einzelnen Entnahmestellen die Netznutzungen und Messungen mit den jeweiligen Netzbetreibern bzw. den Messstellenbetreibern vertraglich zu regeln und rechnet diese mit dem Kunden im Rahmen seiner Rechnungslegung ab. Die Kosten für die Netznutzung, gesetzliche Steuern, Umlagen und andere Abgaben sind explizit nicht Vertragsbestandteil und werden nach den zum Zeitpunkt der Belieferung gültigen und genehmigten Preisen der jeweiligen Netz- bzw. Messstellenbetreiber dem Vertragspartner gesondert abgerechnet. Die Lieferung erfolgt nach den Bestimmungen -der Ausschreibungsunterlagen, -den EU-rechtlichen Vorgaben (insbesondere Richtlinie (EU) 2019/944, Verordnung (EU) 2019/942, -den Netzwerk Kodizes, -den Vorgaben des EnWG, -der auf Grundlage des EnWG erlassenen Rechtsverordnungen sowie den einschlägigen vollziehbaren Festlegungen und Beschlüssen der BNetzA. -Die einschlägigen VDE-Anwendungsregeln gemäß § 49 Abs. 1 und 2 EnWG in ihrer jeweils geltenden Fassung sind ebenfalls Grundlage dieses Vertrages, soweit nicht zwingend gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Die Stadt Dormagen plant eine umfangreiche Sanierung des Schulzentrums Hackenbroich. Dabei soll insbesondere die Qualität der technischen und baulichen Anlagen sowie der Brandschutz sichergestellt werden, sodass eine langfristige Nutzung ermöglicht wird. Darüber hinaus werden jedoch auch weitere Ziele, wie u.A. eine energieoptimierte Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Verwendung nachhaltiger Baustoffe und eine DGNB-Silber-Zertifizierung verfolgt. Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen Fördergelder des Programms "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier" eingesetzt werden. Die entsprechenden Förderbedingungen sind zu beachten. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Sporthalle, wobei die hierfür erforderlichen Planungsleistungen in drei Lose aufgeteilt worden sind: • Objektplanungsleistungen inkl. Freianlagenplanungsleistungen (nur Gebäudeanschluss) für die Sanierung der Sporthalle (Los 1) • TGA-Planungsleistungen für die Sanierung der Sporthalle (Los 2) • Tragwerksplanung, Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik) und Energieeffizienzexperte für die Sanierung der Sporthalle (Los 3) Für die Durchführung der Maßnahme sollen Fördermittel aus dem Programm "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“, Förderstrang 1 akquiriert werden. Für die förderfähigen Bestandteile der Maßnahme werden daher eine bauliche Fertigstellung bis zum 31.12.2029 und die Abrechnung mit dem Fördermittelgeber bis 31.03.2030 erforderlich. Für die bauliche Durchführung der Sporthalle ist die Beauftragung eines Generalunternehmers auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung beabsichtigt. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose für die Sanierung der Sporthalle besteht im Rahmen der Angebotsphase die Möglichkeit zur Abgabe eines losübergreifenden Nachlasses. Nähere Informationen hierzu werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes bereitgestellt. Der Vertragstext, die Projektbeschreibung, die Leistungsbilder, die Bewertungsmatrix sowie das Preisblatt werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Garten- und Landschaftsbauarbeiten im Zuge des Neubaus der Robbenanlage im Zoo Duisburg.
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt plant zusammen mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Stadt Alzey die Anschaffung von mobilen Absperreinrichtungen zum Einsatz innerhalb des/der Verbandsgemeinde-/Stadtgebietes. Bisher wurde dieser Gefahr im Konsens mit Sicherheitsbehörden dadurch begegnet, dass Fahrzeuge und temporär-stationäre technische Sperren eingesetzt wurden, um eine schnelle Zufahrt zu erschweren und dennoch die Zufahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst in bestimmte Bereiche zu gewährleisten. Nunmehr sollen diese Durchfahrtsbereiche, welche bisher mit Fahrzeugen gesichert wurden, mit speziellen temporär-mobilen technischen Sperren gesichert werden. Diese werden benötigt, um eine unkontrollierte Zufahrt wirksam zu verhindern, eine kontrollierte Zufahrt für Rettungskräfte jedoch mit minimaler Zeitverzögerung zu ermöglichen. Gleichzeitig muss eine geregelte Entfluchtung durch die Sperre möglich sein. Die Sperren werden in den unterschiedlichsten Örtlichkeiten innerhalb der Verbandsgemeinden bzw. Stadt eingesetzt, von engen alten Ortskernen bis zum weitläufigen Marktplatz, müssen variabel – einzeln oder im Verbund – einsetzbar sein. Die Sperren sollen ohne zu erstellende Bodenverbindung wirksam sein.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstbekleidung für die Straßenbahn- und Busfahrer*innen der LINZ LINIEN GmbH
Fördertechnik: Kulissenpodium
SM Hagenow Patchen-Land 2026
Tischlerarbeiten (Verkleidung Jalousie innen) - Einbau von lackierten Holzverkleidungen bauseitiger Jalousien 50 Stück raumseitig in Fensternischen einer bestehenden Fassade mit Holzfenstern (in unterschiedlichen Abmessungen). -Einbau von lackierten Holzfensterbänken raumseitig in Fensternischen 24 Stück einer bestehenden Fassade mit Holzfenstern (in unterschiedlichen Abmessungen).
Interne Umzugs- und Transport-Dienstleistungen
Umrüstung Salzlöseanlagen, AM-Hönebach, Optimierung Soletechnik n. WHG AM-Hönebach, Optimierung Soletechnik n. WHG
Erdarbeiten, Rohrgräben und Verfüllungen ca. 272m³; Abdichtungen ca. 295m²; Frischbetonverbundfolien (horizontal/vertikal) ca. 2.000m²; Arbeits- und Bewegungsfugenabdichtungen; Mauerwerksarbeiten ca. 2.000m²;
Vergabe des Auftrags Unterstützungsleistungen bei Weiterentwicklung und Modernisierung der IT-Infrastruktur sowie 3rd Level Support
Erstellung Grundleitungen und Schächte: ca. 2100 cbm, Erstellung Rigole: ca. 1700 cbm, Erstellung Baugruben: ca. 3600 cbm, Erstellung Berliner Verbau: ca. 18 m