Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis in Nordrhein-Westfalen verzeichnet aktuell 20 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 999 € bis 12,4 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 796 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Rheinisch-Bergischer Kreis sind Forschung & Entwicklung (46%), Bauarbeiten (20%) und Architektur & Ingenieurwesen (7%). Weitere relevante Bereiche umfassen Gartenbau & Forstwirtschaft und Software & IT-Systeme.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Rheinisch-Bergischer Kreis zählen Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (39 Ausschreibungen), RVK | Regionalverkehr Köln GmbH (12 Ausschreibungen) sowie Bundesanstalt für Straßenwesen (11 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Die RVK ist ein Verkehrsunternehmen dessen Kern-Verkehrsgebiet sich über den Kreis Euskirchen, den Rheinisch-Bergischen Kreis und den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis erstreckt. Die Leistungserbringung erfolgt sowohl auf eigenen Linien als auch im Auftrag anderer Verkehrsunternehmen. Die RVK beabsichtigt im Rahmen des Bauvorhabens die Errichtung eines Betriebshofes für Brennstoffzellen- und batterieelektrisch betriebene Omnibusse auf. Das ca. 13.500 m² große Baugrundstück liegt in Bensberg, einem Stadtteil der Stadt Bergisch-Gladbach. Das Gebiet liegt östlich der L195 Friedrich-Ebert-Straße und westlich der Straße Steinhaus. Auf dem Betriebsgelände sollen ein Stützbauwerk mit Wasserstoffproduktionsanlage, ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Parkdeck und Inspektionshalle, 3 Buscarports, eine Portalwaschanlage für Busse und die zugehörigen Verkehrsflächen entstehen. Die Gebäude des Betriebshofes erstrecken sich über ca. 5300 m² Grundstücksfläche, haben eine Bruttogeschossfläche von ca. 11.500m² und einen Bruttorauminhalt von ca. 39.950m³.
Die Stadt Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Vergabe der folgenden Leistungen: Kanalreinigungsarbeiten/ Unterhaltungsreinigung von Sonderbauwerken im Stadtgebiet Wermelskirchen. Die Reinigungsarbeiten werden tageweise in regelmäßigen Zeitabständen, ca. alle 2 Wochen, abgerufen und im Stundenlohn vergütet. Insgesamt ist mit ca. 30 Einsatztagen zu rechnen. Die ausgeschriebenen Mengen sind Schätzwerte. Eine Abweichung von +/- 20% führt nicht zu Menr-/ Minderkosten und verändert nicht due Einheitspreise. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, sofern nicht von einer Vertragspartei im laufenden Vertragsjahr bis zum 01.10 des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.
Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
FE 77.0702/2024/ "Fußverkehrsnetze für nachhaltige Mobilität und attraktive öffentliche (Straßen-) Räume" Die hohe Bedeutung des Fußverkehrs erfährt zunehmende Anerkennung. Dies gilt sowohl für Wege, die ausschließlich zu Fuß zurückgelegt werden als auch für intermodale Wege, vor allem in Kombination mit dem ÖPNV. Der Schnittstelle von Fußverkehr und ÖPNV kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. In der Planungspraxis spiegelt sich diese bei der Gestaltung von Straßenräumen oftmals nur unzureichend wider, wenn beispielsweise auch in Bereichen mit erhöhten Fußverkehrsaufkommen und städtebaulicher Bedeutung für den Fußverkehr lediglich Flächen mit Mindestmaß zugewiesen werden. Eine systematische Klassifizierung von Fußverkehrsnetzen analog zu den Netzen für den Kfz- und Radverkehr könnte die Erfüllung der Anforderungen des Fußverkehrs an Bewegung und Aufenthalt für konkrete Straßenplanungen unterstützen, wird aber bisher kaum durchgeführt. Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, Methoden zur Identifizierung und Weiterentwicklung von Fußverkehrsnetzen darzustellen und zu diskutieren. Auf dieser Grundlage ist eine ausgewählte Methode für einen übertragbaren Einsatz im Bundesgebiet auszuarbeiten. Es hat eine Systematisierung und eine breite Darstellung der verschiedenen Ansätze sowohl der Netzentwicklung bzw. -hierarchisierung wie auch der dazu benötigten Methoden zu erfolgen. Dies ist für verschiedene Raumtypen, von kleinen Orten bis hin zu Großstädten zu betrachten. Hierbei sind planerische Ansätze, beispielsweise nach EFA bzw. auch technische Methoden wie GIS-unterstütze Ansätze (z. B. Fußverkehrsentwicklungsplan in Leipzig) zu betrachten. Auch Ansätze aus dem Ausland sind zu berücksichtigen.
Durch verkehrsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen und Gefahrenwarnungen können Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf verbessern. Das Projekt verfolgt das übergeordnete Ziel, den Zusammenhang zwischen dem Einsatz von SBA und der Entwicklung von Unfallzahlen, -typen und -schwere auf deutschen Autobahnen empirisch zu untersuchen. Es sollen aktuelle, belastbare Grundlagen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Neu- und Ersatzinvestitionen für SBA abgeleitet werden.
Die BASt veröffentlicht jährlich ca. 100 Abschlussberichte zu Forschungsprojekten. Die Forschungsberichte erscheinen in einem eigenen Layout. Sie werden in einem digitalen Online-Archiv und auf der Webseite der BASt veröffentlicht. In seltenen Fällen erscheinen Berichte auch in gedruckter Form (z. B. Tagungsbände). Die BASt sucht einen Dienstleister, der ein Redaktionssystem für die Erstellung und Veröffentlichung von Forschungsberichten in unterschiedlichen Ausgabeformaten (digital und gedruckt) bereitstellt und betreut. Der Dienstleister sollte Erfahrung mit der Veröffentlichung von umfangreichen und unterschiedlichen Publikationsformaten haben und in der Lage sein, die Anforderungen der BASt zu erfüllen. Das neue Redaktionssystem soll die Effizienz bei der Erstellung und Verwaltung von Publikationen verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren erleichtern. Es soll zudem die Sicherheit und Verfügbarkeit von Daten gewährleisten und eine einheitliche und benutzerfreundliche Oberfläche bieten.
Auf Autobahnen mit einem hohen Verkehrsaufkommen in deutschen Ballungsräumen sind teilweise Überlastungserscheinungen festzustellen, die sich durch Staus oder stockenden Verkehr äußern. Um solch hohe Verkehrsstärken bei einer ausreichenden Qualität des Verkehrsablaufes sicher abwickeln zu können, sind auf betreffenden Autobahnen auf freier Strecke häufig breite Regelquerschnitte mit bis zu fünf Fahrstreifen je Fahrtrichtung notwendig. Im Rahmen der Entwicklung breiter Autobahnquerschnitte ist festzustellen, dass die vorhandene Regelung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA; FGSV 2008) bei geteilten Verwindungen mit der sich ergebenden konstanten Länge der Verwindungsstrecke nicht mehr sinnvoll anwendbar ist. Gleichzeitig gibt die Anrampungsmindestneigung min ∆s die Mindestneigung vor, bei der noch ein geregelter Wasserabfluss erfolgt. Beide Regelungen führen bei breiten Querschnitten (8- und 10- streifiger Gesamtquerschnitt) sowie bei außermittiger Lage der Drehachse zu großen Höhenunterschieden im Randbereich des Querschnitts. Diese Höhenunterschiede sollen möglichst reduziert werden. Im Rahmen des Forschungsprojektes ist zu überprüfen, wie bei breiten Autobahnquerschnitten Verwindungsbereiche, unter Berücksichtigung einer ausreichenden Entwässerung, realisiert werden können. Ferner sind Regelungen für geteilte Verwindungsbereiche breiter Autobahnquerschnitte sowie bei außermittig gelegenen Drehachsen zu erarbeiten, die eine Reduzierung der großen Höhenunterschiede im Randbereich der Querschnitte bei gleichzeitiger Sicherstellung des erforderlichen Wasserabflusses ermöglichen. Da gewisse Höhenunterschiede bei geteilten Verwindungen auf breiten Autobahnquerschnitten nicht vollständig vermieden werden können, sind die Auswirkungen auf die Fahrdynamik zu untersuchen. Die so ermittelten Erkenntnisse sind abschließend so aufzubereiten, dass damit Textvorschläge zur Fortschreibung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen abgeleitet werden können.
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) des Rheinisch-Bergischen Kreis
Auf Autobahnen mit einem hohen Verkehrsaufkommen in deutschen Ballungsräumen sind teilweise Überlastungserscheinungen festzustellen, die sich durch Staus oder stockenden Verkehr äußern. Um solch hohe Verkehrsstärken bei einer ausreichenden Qualität des Verkehrsablaufes sicher abwickeln zu können, sind auf betreffenden Autobahnen auf freier Strecke häufig breite Regelquerschnitte mit bis zu fünf Fahrstreifen je Fahrtrichtung notwendig. Im Rahmen der Entwicklung breiter Autobahnquerschnitte ist festzustellen, dass die vorhandene Regelung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA; FGSV 2008) bei geteilten Verwindungen mit der sich ergebenden konstanten Länge der Verwindungsstrecke nicht mehr sinnvoll anwendbar ist. Gleichzeitig gibt die Anrampungsmindestneigung min ∆s die Mindestneigung vor, bei der noch ein geregelter Wasserabfluss erfolgt. Beide Regelungen führen bei breiten Querschnitten (8- und 10- streifiger Gesamtquerschnitt) sowie bei außermittiger Lage der Drehachse zu großen Höhenunterschieden im Randbereich des Querschnitts. Diese Höhenunterschiede sollen möglichst reduziert werden. Im Rahmen des Forschungsprojektes ist zu überprüfen, wie bei breiten Autobahnquerschnitten Verwindungsbereiche, unter Berücksichtigung einer ausreichenden Entwässerung, realisiert werden können. Ferner sind Regelungen für geteilte Verwindungsbereiche breiter Autobahnquerschnitte sowie bei außermittig gelegenen Drehachsen zu erarbeiten, die eine Reduzierung der großen Höhenunterschiede im Randbereich der Querschnitte bei gleichzeitiger Sicherstellung des erforderlichen Wasserabflusses ermöglichen. Da gewisse Höhenunterschiede bei geteilten Verwindungen auf breiten Autobahnquerschnitten nicht vollständig vermieden werden können, sind die Auswirkungen auf die Fahrdynamik zu untersuchen. Die so ermittelten Erkenntnisse sind abschließend so aufzubereiten, dass damit Textvorschläge zur Fortschreibung der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen abgeleitet werden können.
Am Schulzentrum Freiherr-vom-Stein in Rösrath haben sich in den vergangenen Jahren sowohl schulorganisatorisch als auch baulich erhebliche Veränderungen ergeben. Die frühere Hauptschule (G2) wurde in eine Gesamtschule umgewandelt, das bestehende Realschulgebäude (G3) der Gesamtschule zugeordnet. Durch den Neubau des Verbindungsbaus (G4) mit integrierter Mensa wurden das Gymnasium (G1) und die Gesamtschule baulich miteinander verknüpft. Aufgrund stetig steigender Schülerzahlen hat der Rat der Stadt Rösrath die Fünfzügigkeit der Gesamtschule beschlossen. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Unterrichts- und Funktionsflächen. Für das Gymnasium wird dieser durch den derzeit im Bau befindlichen Neubau (G5) gedeckt, dessen Fertigstellung zum Schuljahr 2026 vorgesehen ist. Trotz der baulichen Zusammenführung der ehemaligen Haupt- und Realschule kann der Flächenbedarf einer fünfzügigen Gesamtschule derzeit nicht vollständig abgebildet werden. Die Stadt Rösrath beabsichtigt daher, den zusätzlichen Raumbedarf der Gesamtschule durch einen Neubau (G6) kurzfristig zu decken. Die bauliche Erweiterung soll westlich des Bestandsschulgebäudes entstehen. Ziel ist eine frühzeitige Fertigstellung, um den Schulbetrieb ab dem Schuljahr 2028/2029 sicherstellen zu können.
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