Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmenden unterstützen bzw. deren Eingliederungsaussichten verbessern. Weiterhin sollen die Eigenbemühungen der Teilnehmenden gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden. Die Maßnahme dauert zwischen einer und drei Wochen und beinhaltet folgende Module/ Inhalte: Basismodul - Einführung - Erhebung und Aktualisierung der berufsrelevanten und persönlichen Daten - Profiling - Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen - Aktivierung - Gesundheitsorientierung - Feedback Aufbaumodul "Herstellung Wettbewerbsfähigkeit" - Erhebung von formellen Fertigkeiten und Kenntnissen sowie sozialer Kompetenzen - Formelle Qualifikation - Arbeits- und Sozialverhalten - Coaching und Beratung - Motivation / Aktivierung - Berufsorientierung - Bewerbungsrelevante EDV - Kommunikation im Beruf und Business-Knigge Aufbaumodul "Herstellung Prozessfähigkeit" - Erhebung der Rahmenbedingungen sowie Lösungsansätze aufzeigen - Alltagsmanagement - Lebenspraktische Kompetenzen - Mitwirkung in der Fallsteuerung Modul für ukrainische Geflüchtete - Einführung - Erhebung und Aktualisierung der berufsrelevanten und persönlichen Daten - Profiling - Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen - Aktivierung - Gesundheitsorientierung - Fachliche und persönliche Kompetenzen In jedem Modul wird zusätzlich ein Einzelgespräch angeboten.
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Vergabe von medizinischen Dienstleistungen gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III "Ärztlicher Dienst"
Ziel der Maßnahme ist die Aktivierung und berufliche Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III (Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung).
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Die Zielgruppe sind insbesondere Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren, die - vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen, - die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, - über keine berufliche Erstausbildung verfügen und - wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Zum größten Teil handelt es sich bei der Zielgruppe um Jugendliche unter 18 Jahren. Es gibt 25 Teilnehmerplätze. Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Ziel ist hierbei die Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen. Zusätzlich soll eine Berufsschule besucht werden und es gibt die Möglichkeit seinen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erreichen. Die Berufsschule wird durch das JC vorgegeben. Es sind zwei Projektansätze (im Bereich gewerblich-technisch und Hauswirtschaft) durchgängig vorzuhalten, die den unterschiedlichen Teilnehmendeninteressen, -ressourcen und -kompetenzen entsprechen.
Das Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erlangung und Vermittlung in eine betriebliche Erprobung, um eine Entwicklungsperspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist dabei die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme Zielgruppe sind langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 Jahren mit grundlegend vorhandener Motivation zur Arbeitsaufnahme. Aufgrund fehlender Praxiserfahrung soll jedoch vor Arbeitsaufnahme zunächst ein Praktikum durchgeführt werden. Zielgruppe können auch Teilnehmende sein, die zu Beratungsterminen der Arbeitsvermittlung erscheinen, formal mitwirken und bei denen noch Arbeitsmarktpotentiale vermutet werden.
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Vorrangiges Ziel ist es dabei, durch Unterbreitung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung die Teilnehmenden intensiv zu aktivieren und zu begleiten und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen. Mit der Teilnahme an dieser Maßnahme wird den Teilnehmenden mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf die Möglichkeit eröffnet, durch Fordern und Fördern eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Die Aktivierung wird durch intensive sozialpädagogische Begleitung ergänzt. Am Ende der Maßnahme soll der Teilnehmende soweit aktiviert und stabilisiert sein, dass er an weitergehenden Fördermaßnahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werden kann.
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Das JobCenter Essen benötigt für Termine mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden (in Einzelfällen auch Bestandskunden) weiterhin Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Sprach- und Integrationsmittler helfen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit und räumen Konfliktsituationen aus. Art der Sprachmittlerleistung: Konsekutivdolmetschen und Verhandlungsdolmetschen: Zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Gästen, Kundinnen und Kunden der Auftraggeberin aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Gegenstand der neuen Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziele der Maßnahme sind: - Ressourcenorientiertes Profiling - Erhöhung von Kompetenzen und Ressourcen - Stärkung von Motivation und Selbstvertrauen - Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Verbesserung der Eingliederungschancen - Steigerung der Leistungsfähigkeit - Förderung von Schlüsselkompetenzen - Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kenntnisse - Praktische berufliche Erprobung - Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen - Erhöhung der Sozialkompetenz - Herstellung von Marktnähe Die Maßnahme unterstützt die Aktivierung und verbessert die Eingliederungsaussichten der Teilnehmenden, fordert und fördert deren Eigeninitiative, Motivation und Gesundheit. Sie zielt auf die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ab. Zielgruppe: Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse Schwierigkeiten haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Diese Zielgruppe umfasst: 1. erwerbsfähige Personen über 25 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen, einschließlich vermuteter substanzbezogener Störungen und psychiatrischer Begleitstörungen, die durch ein Fachgutachten bestätigt wurden. Diese Personen müssen grundsätzlich für den ersten Arbeitsmarkt einsetzbar sein, wobei extreme Suchterkrankungen ausgeschlossen sind. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sind erforderlich, um eine mündliche Verständigung zu gewährleisten 2. Langzeitarbeitslose über 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen: Diese Vermittlungshemmnisse sind nicht überwiegend gesundheitlicher Art. Es handelt sich um Personen, bei denen bisherige Maßnahmen und Regelinstrumente der Sozialgesetzbücher II und III keine erfolgreiche Eingliederung bewirken konnten. Sie weisen oft persönliche und andere Problemlagen auf, die ihre Integration in den Arbeitsmarkt behindern.
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Kostenlos registrierenStadt Essen - JobCenter Essen mit Sitz in Essen ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 44 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Stadt Essen - JobCenter Essen regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Stadt Essen - JobCenter Essen sind Bildung & Weiterbildung (73%), Gesundheits- & Sozialwesen (16%) und Unternehmensberatung & Recht (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen Sonstige Dienstleistungen.
Alle Ausschreibungen von Stadt Essen - JobCenter Essen werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.
Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Stadt Essen - JobCenter Essen aus Essen. Aktuell sind 2 Ausschreibungen aktiv (von 44 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bildung & Weiterbildung, Gesundheits- & Sozialwesen, Unternehmensberatung & Recht. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Die Auftragsverteilung bei Stadt Essen - JobCenter Essen: Bildung & Weiterbildung (73%), Gesundheits- & Sozialwesen (16%), Unternehmensberatung & Recht (11%), Sonstige Dienstleistungen (11%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Stadt Essen - JobCenter Essen bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Stadt Essen - JobCenter Essen folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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