Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Stadt Altena (Westf.). Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Stadt Altena (Westf.) mit Sitz in Altena ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 68 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 1 € bis 1,1 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 232 Tsd. €.
Als Vergabestelle schreibt Stadt Altena (Westf.) regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Stadt Altena (Westf.) sind Architektur & Ingenieurwesen (97%), Sicherheitsausrüstung (1%) und Reinigung & Umweltschutz (1%).
Alle Ausschreibungen von Stadt Altena (Westf.) werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
68 Ausschreibungen (Seite 1 von 7)
Das gegenständlichen Verfahren betrifft (Planungs-)Leistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“ im westlichen Teilgebiet der Stadt Altena. Die zu betrachtende Gesamtstrecke der Verkehrsstraße beträgt insgesamt etwa 500 m, die Breite beträgt im Durchschnitt etwa 2,20 m. Der Grennigloher Weg dient den Anliegern als einzige Zufahrtsstraße, weswegen hiervon Zuwegungen und Treppenanlagen zu den Grundstücken abgehen. Während des Hochwassers 2021 konnte der anliegende Grennigloher Bach das Wasser nicht fassen. Aufgrund dessen ist das überschüssige Wasser über den Grennigloher Weg und den Privatgrundstücken wild abgeführt worden. Hierbei wurde sowohl die Straße (Grennigloher Weg), als auch die zugehörigen Leitplanken, Umgrenzungen und Sicherungen (Hang, Einfassungen, Zaun) beschädigt. Die Straße weist infolge Abplatzungen und Unterspülungen auf. Stark betroffene Bereiche (z. B. Komplettabbruch der Straße) wurden im Sinne des Allgemeinwohls interimsmäßig instandgesetzt (Legiobausteine zur Sicherung des Hangs und der Straße) oder anderweitig gesichert (Absperrbänder). Ausspülungen bzw. Abplatzungen und weitere Beschädigungen an den Stützwänden werden aufgrund der Bewegungen und Setzungen regelmäßig vom örtlichen Baubetriebshof kontrolliert. Die Standsicherheit des Straßen- und Hangbereichs kann aufgrund des Schadens nicht dauerhaft gewährleistet werden. In den Böschungsbereichen fanden starke Ausspülungen und Unterspülungen statt, was zu Hangrutschungen und Geröllansammlung führte. Auch diese Bereiche befinden sich in einem bedenklichen Zustand und müssen gesichert werden. Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Machbarkeit zur Verbreiterung der Straße ist nachvollziehbar in der Variantenuntersuchung darzustellen. Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwassern und Starkregenereignissen entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/ Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen führen. Während der Planungsphase werden mindestens 3 Varianten zur realistischen Umsetzung des Straßenkörpers inklusive Nebenanlagen erarbeitet und mit den Planungsbeteiligten frühzeitig abgestimmt (AG, Behörden, Fachplanung, etc.). Ebenso sind die Eigentümer frühzeitig zu kontaktieren, um etwaige Hinweise oder Auflagen betrachten und einarbeiten zu können. Sobald eine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann, sind die finalen Anpassungen und Abstimmungen im engen Kontakt mit den fachlich Beteiligten durchzuführen, um eine zielorientierte und konfliktarme Bauphase zu erzielen.
Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Ziel der hier angefragten Planung ist die konzeptionelle und planerische Untersetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen und vorbeugenden Schadensbeseitigung bis einschl. Leistungsphase 2 HOAI der Leistungsbilder Objektplanung, Ingenieurbauwerke, Freianlagen und Verkehrsanlagen. Darauf aufbauend werden dann weitere Maßnahmen konkretisiert ausgeschrieben und vergeben. Des Weiteren ist ein Gewässerunterhaltungsplan zu entwerfen und anhand der beiliegenden Gis-Karte (Bewertungsband, Anlage 1.7) anzufertigen. Eine detaillierte Übersicht findet sich hierzu in der Leistungsbeschreibung.
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet Altena (ca. 160 Stück) sind Baugrunduntersuchungen zur Gründungsberatung zunächst als Vor- und Hauptuntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 in Verbindung mit den Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen. Dies beinhaltet im Weiteren die Ermittlung umweltrelevanter Kenndaten der dabei angetroffenen Bodenschichten sowie Grund- bzw. Oberflächenwässer. Eine detaillierte Übersicht findet sich hierzu in der Leistungsbeschreibung, Anlage [5-VgV].
Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Ziel der hier angefragten Planung ist eine landschaftsplanerische Begleitung der konzeptionellen und planerischen Maßnahmen zur nachhaltigen und vorbeugenden Schadensbeseitigung. Dabei ist das Ziel eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz pro Los mit prognostischen Elementen anzufertigen, die dann laufend fortzuschreiben sind. Hintergrund ist die teilweise Kleinteiligkeit und zeitversetzte Ausführung von Maßnahmen. Durch die hier angefragte Vorgehensweise soll eine kontinuierliche Bearbeitung sichergestellt werden. Nach Fertigstellung aller Maßnahmen sollte mindestens der Gesamtausgleich erreicht sein. Inhalt der Leistungen ist zugleich die Artenschutzprüfung der Stufe 1.
Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Ziel der hier angefragten Planung ist die konzeptionelle und planerische Untersetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen und vorbeugenden Schadensbeseitigung bis einschl. Leistungsphase 2 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Tragwerksplanung. Darauf aufbauend werden dann weitere Maßnahmen konkretisiert ausgeschrieben und vergeben. Des Weiteren ist ein Gewässerunterhaltungsplan zu entwerfen und anhand der beiliegenden Gis-Karte (Bewertungsband, Anlage 1.7) anzufertigen. Eine detaillierte Übersicht hierzu findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die Stadt Altena wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an der stadteigenen Infrastruktur. Ziel der hier angefragten Planung ist die konzeptionelle und planerische Untersetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen und vorbeugenden Schadensbeseitigung bis einschl. Leistungsphase 2 HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Tragwerksplanung. Darauf aufbauend werden dann weitere Maßnahmen konkretisiert ausgeschrieben und vergeben. Des Weiteren ist ein Gewässerunterhaltungsplan zu entwerfen und anhand der beiliegenden Gis-Karte (Bewertungsband, Anlage 1.7) anzufertigen. Eine detaillierte Übersicht hierzu findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Infolge des Starkregenereignis und der damit in Zusammenhang stehenden Überflutungen wurden im gesamten Verlauf des Rahmedebachs Bachmauern unterspült und (teilweise stark) beschädigt, Böschungen ausgespült und Böschungssicherungen geschädigt. Auftragsgegenstand ist die die Überplanung des Rahmedebachs auf einer Länge von ca. 300 m zwischen den Gebäuden Rahmedestraße 199 und Rahmedestraße 159. Dies um fasst die • Planung der Optimierung der offenen Bachbereiche zur Verbesserung des Abflussquerschnitts durch den Rückbau eines ehemaligen Obergrabens. • Planung der Sanierung bzw. des Neubaus von Ufermauern einschl. des Baus von Hochwasserschutzanlagen für die Betriebe Rahmedestraße 165 und Rahmedestraße 159 einschl. der Tragwerksplanung. • Planung des Abrisses und Ersatzneubaus einer Brücke als Betriebszufahrt zum Gebäude Rahmedestraße 165 einschl. der Tragwerksplanung. • Planung des Abrisses und Ersatzneubaus einer Brücke als Betriebszufahrt zum Gebäude Rahmedestraße 159 einschl. der Tragwerksplanung.
Bei den vorliegenden Leistungen handelt es sich um Planungsleistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“, im westlichen Teilgebiet der Stadt Altena. Der Grennigloher Weg selbst befindet sich im städtischen Besitz und grenzt im Norden an das Landschaftsschutzgebiet („LSG“) „Märkischer Kreis“, im Osten an den Brachtenbecker Weg, im Süden an Privateigentum und nach Westen an die Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sowie ebenfalls das LSG an. Eine detaillierte Objektbeschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwässern entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/ Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen kommen. Die Leistungen der Tragwerksplanung und des SiGeKo wurden bereits ausgeschrieben. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind ausschließlich Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen. Die Leistungsbilder der Ingenieurbauwerke sowie der Verkehrsanlagen setzen sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 und ausgewählten Besonderen Leistungen nach § 43 und § 47 der HOAI 2021 zusammen. Die Ingenieurbauwerke beziehen sich auf die Stützwände der Verkehrsstraße sowie auf die entwässerungstechnische Einrichtung (Regenwasser). Aufgrund der angestrebten Verbreiterung des Straßenraums (Stand der Technik) und der vorliegenden Anlagen der Grundstückseigentümer (Mauern, Treppenanlagen, Beete), sind besonders die Zuwegungen der jeweiligen Grundstücke bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verkehrsanlage umfasst einen etwa 500 m langen Straßenneubau unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Regelwerks. Hierbei sind unter anderem die notwendigen Schleppkurven (PKW/ Einsatzfahrzeuge), die erforderlichen Belastungsklassen, notwendige Einbauten wie Leitelemente und Leuchten (inkl. Medienanschluss) sowie die Integration von Regenentwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist möglichst im Straßenkörper zu fassen und kontrolliert abzuleiten (z. B. durch erhöhte Bordsteine, Leitsysteme). Ebenso ist der nördliche Hangbereich zu prüfen und zu sichern, um die Gefahr von herabfallendem Gestein o. drgl. auszuschließen. Im oberen Bereich der Straße bildet sich ein Wendehammer aus, dieser sowie die angrenzenden Wirtschaftswege sind bei der Planung ebenfalls mit aufzunehmen. Zudem ist im Zuge der Variantenuntersuchung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des nachhaltigen Wiederaufbaus Stellplätze angeordnet werden können. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Auftragsgegenstand ist die Abrissplanung für die komplette auf dem Gelände befindliche Gebäudestruktur inkl. vorhandener Verkehrsflächen. Zu erbringen sind Planungsleistungen im Leistungsbild „Baufeldfreimachung / Rückbau“ gem. AHO, Heft 18. Einzelheiten ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung. Auszuführen sind die Leistungen der Abbruchplanung in Anlehnung an AHO, Heft 18. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der Teilleistungsvereinbarung. Weiterhin zu erbringen sind die in der Teilleistungsvereinbarung gekennzeichneten Besonderen Leistungen - Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmung - Prüfung auf Kampfmittelfreiheit durch Abfrage bei zuständigen Behörden - Erarbeiten eines Konzepts zur temporären Sicherung des Geländes gegen Erosion (Sicherung für den Zeitraum bis zur Ausführung der Bauleistungen für Freianlagen) - Prüfen von Nachträgen des bauausführenden Unternehmens - Erstellen einer Abschlussdokumentation durch systematische Zusammenstellung der zeichneri-schen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zur Freimachung des Baufeldes unter Verwen-dung der Ergebnisse der Bauvermessung Nähere Informationen zum Leistungsinhalt entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Infolge des Starkregenereignis und der damit in Zusammenhang stehenden Überflutungen wurden im gesamten Verlauf des Rahmedebachs Bachmauern unterspült und (teilweise stark) beschädigt, Böschungen ausgespült und Böschungssicherungen geschädigt. Auftragsgegenstand ist die Überplanung des Rahmedebachs auf einer Länge von ca. 300 m zwischen den Gebäuden Rahmedestraße 199 und Rahmedestraße 159. Dies um fasst die • Planung der Optimierung der offenen Bachbereiche zur Verbesserung des Abflussquerschnitts durch den Rückbau eines ehemaligen Obergrabens. • Planung der Sanierung bzw. des Neubaus von Ufermauern einschl. des Baus von Hochwasserschutzanlagen für die Betriebe Rahmedestraße 165 und Rahmedestraße 159 einschl. der Tragwerksplanung. • Planung des Abrisses und Ersatzneubaus einer Brücke als Betriebszufahrt zum Gebäude Rahmedestraße 165 einschl. der Tragwerksplanung. • Planung des Abrisses und Ersatzneubaus einer Brücke als Betriebszufahrt zum Gebäude Rahmedestraße 159 einschl. der Tragwerksplanung.
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Die Auftragsverteilung bei Stadt Altena (Westf.): Architektur & Ingenieurwesen (97%), Sicherheitsausrüstung (1%), Reinigung & Umweltschutz (1%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Stadt Altena (Westf.) bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Stadt Altena (Westf.) folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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