Gegenstand der Vergabe ist die zeitlich befristete Überlassung von 950 Business-Notebooks einschließlich Zubehör für eine Laufzeit von 36 Monaten je Gerät. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Lieferung, Rollout-Unterstützung, technische Vorbereitung, Inventarisierung, Service, Altgerätehandling, Datenlöschung, Dokumentation und Reporting.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die fristgerechte Verlängerung des bestehenden Enterprise Agreement Vertrags vor dessen Ablauf zum 30.06.2024, mit dem Ab-schluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit Vertragsbe-ginn zum 01.07.2024 für eine Laufzeit von drei Jahren, um bereits erworbene Soft-ware Wartung und technischen Support (Software Assurance) für vorhandene Lizen-zen weiterhin nutzen zu können. Der Auftraggeber erwartet vom zukünftigen Auftragnehmer aufgrund der unterschied-lichen Softwareprodukte und der hohen Komplexität des Lizenzrechts eine Unterstüt-zung im Software Asset Management (SAM) sowie eine vollumfängliche regelmäßige Beratung im Hinblick auf die Nutzungsrechte des Lizenzgebers.(Rahmenvertrag) (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung der NBank. Dazu wurde in einem vorausgegangenen Projekt bereits folgendes erarbeitet: Das 6-monatige Vorgängerprojekt hat, basierend auf den Herausforderungen und Investitionsbedarfen für die Transformation Niedersachsens, in den kommenden Jahren die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der NBank erarbeitet. Zunächst wurde der Status Quo der NBank als effektiver Verwalter von Zuschüssen mit einem vergleichs-weise geringen Darlehensanteil in der Förderung und wenig Standardisierungsgrad insbesondere in den Darlehensprogrammen aufgezeigt, wobei die NBank im Länder-vergleich nach absolutem Darlehensvolumen am unteren Ende der anderen Förderinstitute rangiert. Im Zielbild sollte die NBank ihren Förderfokus langfristig auf Darlehensprogramme mit hohem Standardisierungsgrad legen, um die NBank in als starkes Förderinstitut bestmöglich für die Transformation Niedersachsens einzusetzen. Im Rahmen des Projekts wurden die Potenziale für ein erhöhtes Förderdarlehensvolumen als Reaktion auf die anstehenden Herausforderungen der Transformation für Unternehmen, Kommunen, Hausbanken und Investoren erarbeitet. Es besteht mit den Trägern Einvernehmen über die Notwendigkeit der Ausdehnung der Darlehensaktivitäten der NBank. Als grundlegende Basis für eine Stärkung der NBank wurde die Erhöhung der Eigenkapitalbasis gesehen. Entsprechend wurden die in den folgenden Ausführungen dargestellten Entwicklungsfelder der NBank identifiziert. Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projekts sollen diese detailliert geprüft und umgesetzt werden. In den bisherigen Überlegungen sind für das Umsetzungsprojekt zwei zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgende Projektphasen geplant, wobei die zweite Phase als optionale Erweiterung zu Phase I zu verstehen ist: o Phase I - Transitionsphase o Phase II - Skalierungsphase Die Aktivitäten während der Projektphasen umfassen, neben der Begleitung der fachlichen Konzeption, auch die Beratung bzgl. der organisatorischen und techniknahen Umsetzung der jeweiligen Themengebiete. Sofern sich während der Laufzeit des Rahmenvertrags inhaltliche Überschneidungen zu anderen Projekten oder Fragestellungen in der NBank zeigen, soll es dem Auftraggeber hierfür optional möglich sein, personelle Ressourcen des Auftragnehmers zu identischen Konditionen abzurufen. Zudem ist vorgesehen, dass die Projektrolle des Auftragnehmers im Projekt-Management-Office (PMO) verortet und somit aufbauorganisatorisch von der Projektleitung separiert wird. Die grundsätzlichen Aufgaben des PMOs umfassen die Koordination und Vernetzung der Programmaktivitäten, die Absicherung der kritischen Pfade und die Unterstützung bei der Gremien- und Stakeholder-Kommunikation. Konkret wird die Unterstützung bei den folgenden Aktivitäten erwartet: o Aufbau, Organisation und Dokumentation der Projekt-Governance o Erstellung und Abstimmung eines konsolidierten Gesamtprojektplans o Regelmäßige Statusberichte an den Steuerungskreis und Verwaltungsrat o Vor- und Nachbereitung von Jour Fixes sowie weiteren projektübergreifen-den Abstimmungsgesprächen mit den verschiedenen Stakeholdern (z.B. Kick-Off) sowie sonstige Gremienkommunikation o Change-Begleitung und Kommunikation für Mitarbeitende
Der Auftraggeber macht im Auftrag des Vorstandes von der Möglichkeit der teilweisen Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision (Konzernrevision) nach dem Rund-schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - 05/2023 ("Ma-Risk") Gebrauch. Die teilweise Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision ist als "Auslagerung" im Sinne des § 25b Kreditwesengesetz (KWG) i.V.m. AT 9 Tz. 1 MaRisk zu behandeln. Mit dem Zuschlag kommt ein Rahmenvertrag zustande. Der Auftragnehmer nimmt die Prüfungsaufgaben der Konzernrevision unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Pflichten der NBank selbstständig und unabhängig wahr. Eine Weiterverlagerung von Funktionen im Rahmen des Auftrags-verhältnisses an Dritte ist durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Bei dem Auftragnehmer hat es sich um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu handeln. Die Grundlage der ausgeschriebenen Prüfungstätigkeit ist der von der Internen Revision der NBank jeweils aufgestellte und vom Gesamtvorstand genehmigte risikoorientierte Mehrjahresprüfungsplan. Dabei erstrecken sich die Revisionsleistungen laut Prüfungsplan 2025 und Folgejahre grundsätzlich auf folgende Prüfungsgebiete und Anforderungen: I. Durchführung von planmäßigen Prüfungen in den Gebieten: - IT - Prüfungen (Schwerpunkt BAIT/DORA) - Bankaufsichtsrechtliche Prüfungen (BASEL IV / MaRisk / CRR etc.) - Prüfungen im Finanzbereich (Rechnungswesen) - Prüfung des internen Kontrollsystems - anstehende Follow-up Prüfungen - zusätzliche Prüfungen und Sonderprüfungen nach Absprache - ggf. projektbegleitende Tätigkeiten. Prüfungsthemen können auch ausgelagerte Bereiche der NBank oder zum Konzern gehörige Unternehmen betreffen. II. Prüfung und Qualitätssicherung der Rückmeldungen bzgl. der Feststellungen aus der Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG Der Leistungsbeginn soll frühestmöglich, beginnend spätestens im vierten Quartal 2024 sein. Fest vereinbart ist die Abnahme der Leistungen bis Ende 2025. Optional soll diese auch in den Folgejahren angeboten werden und vom Auftraggeber nach Belieben mit einem angemessenen Vorlauf zu den genannten Konditionen beauftragbar sein. Die QS hat unmittelbar beginnend mit der vollständigen Zulieferung der Unterlagen durch den Auftraggeber zu erfolgen (es gelten die Feiertage in Niedersachsen). Inner-halb von 5 Werktagen nach Zulieferung muss dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Ergebnis auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden. Die durch den Dienstleister erfolgte QS pro Beanstandung muss nachweisbar und transparent schriftlich dargelegt und kommuniziert werden. Die Form der Nachweisbarkeit hat anhand aussagefähiger Unterlagen zu erfolgen (QS-Bericht). Zwecks Nachvollziehbarkeit der QS-Aktivitäten, hat der Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen dem Auftraggeber seine Prüfungsdokumentation auszuhändigen. Die Abstimmung bzgl. Mailadresse und Ansprechpartner/Lieferweg erfolgt nach Zuschlagserteilung.
Das Team Beauftragte (kurz BEA) der NBank, welches organisatorisch im Bereich Recht/Beauftragte/Interne Dienste (kurz RBD) angesiedelt ist, schreibt eine externe Beratungsleistung zur Schließung von Findings einer Sonderprüfung gem. § 44 Kreditwesengesetz (kurz KWG) aus. Dabei erfolgt eine Ausschreibung in vier Losen, welche die Themengebiete Informationssicherheitsmanagement (kurz ISM), Business Continuity Management mit der Unterdisziplin IT-Service Continuity Management (kurz: BCM / ITSCM), Auslagerungsmanagement (kurz ALM) sowie Compliance unabhängig voneinander abbildet (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Das Team Beauftragte (kurz BEA) der NBank, welches organisatorisch im Bereich Recht/Beauftragte/Interne Dienste (kurz RBD) angesiedelt ist, schreibt eine externe Beratungsleistung zur Schließung von Findings einer Sonderprüfung gem. § 44 Kreditwesengesetz (kurz KWG) aus. Dabei erfolgt eine Ausschreibung in vier Losen, welche die Themengebiete Informationssicherheitsmanagement (kurz ISM), Business Continuity Management mit der Unterdisziplin IT-Service Continuity Management (kurz: BCM / ITSCM), Auslagerungsmanagement (kurz ALM) sowie Compliance unabhängig voneinander abbildet (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Da die vorhandene Vernetzung nicht mehr den gewachsenen Anforderungen der heu-tigen IT in Bezug auf Bandbreite, Sicherheit, Verfügbarkeit und Qualität entspricht, soll die Standortvernetzung zukünftig durch ein homogenes und performantes MPLS-Netz abgelöst werden. Für das zuvor genannten MPLS-Netz sucht die NBank einen Dienstleister, der als Generalunternehmer den Rollout, die Inbetriebnahme sowie den Betrieb und den Service, sowie damit zusammenhängende Leistungen übernimmt. Eine vollständige Leistungsbeschreibung wird für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellt.
2. Zu erbringende Leistungen 2.1. Einleitung Im Rahmen der Weiterentwicklung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) betreibt die NBank eine ausgelagerte Sicherheitsdienstleistung durch einen MSSP (Managed Security Service Provider), der im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung bezuschlagt wurde. Um den Anforderungen der MaRisk, BAIT und insbesondere DORA zu genügen, beabsichtigt die NBank, den Backup-Betrieb eines Security Operations Center (SOC) sowie Security Information and Event Management (SIEM) durch einen anderen externen MSSP Dienstleister durchführen zu lassen. Ziel ist die Einführung und Operationalisierung eines vollständig verwalteten Sicherheitsdienstes, einschließlich SOC, SIEM, Endpoint Detection and Response (EDR), Forensik, optional Schwachstellenmanagement und Network Detection and Resonse (NDR) für den institutsinternen Einsatz. Dieser Auftrag umfasst auch die Entwicklung der organisatorischen Vorgaben sowie die Definition eines Zielbildes für den Einsatz des SIEM-Systems. Über die Laufzeit des Projekts wird ein SIEM-Plattformbetrieb sowie die notwendigen organisatorischen Vorgaben etabliert, um die Anforderungen der Informationssicherheit hinsichtlich der Überwachungsszenarien umzusetzen.
In der NBank wurde eine DORA-GAP-Analyse durchgeführt und entsprechende Maßnahmenpakete zur Umsetzung abgeleitet. Die Umsetzung der DORA-Anforderungen in der NBank wird durch ein zentrales Projekt "DORA" koordiniert und nachverfolgt, sowie beratend begleitet. Teilweise erfolgt auch die Umsetzung der DORA-Anforderungen im Projekt selbst. Ansonsten ist die Umsetzung auf "die Linie" und insgesamt zehn Projekte verteilt, die im Programm FIT gebündelt sind. Es wird eine Beratung gesucht, die im Rahmen des Projektes die Implementierung der DORA in der 1st und 2nd Line mit Beratern begleitet und umsetzt. Durch eine zweite unabhängige Gruppe von Beratern ("Chinese Wall") sollen die Ziele und die (Zwischen-) Ergebnisse der Projekte auf Konformität zu DORA und Konsistenz überprüft werden (Qualitätssicherung). Projekt und Programm haben eine Laufzeit bis Ende 2026. Die Beratungsleistungen teilen sich in folgende Themengebiete auf:
3 Zu erbringende Leistung für Los 1 & Los 2 Benötigt wird die Leistung arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt (siehe 2.). Zu diesem Zweck soll jeweils eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeberin Leistungen abruft. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Daher wird bei dieser Vergabe nach Fachgebieten in die Lose, Betriebsarzt und Arbeitssicherheit aufgeteilt, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können. Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet. 3.1 Erreichbarkeit und Reaktionszeit für Los 1 & Los 2 Art, Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Leistungen werden mit den Wünschen der Auftraggeberin abgestimmt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer betriebliche Erfordernisse der Auftraggeberin zu berücksichtigen und insbesondere eine zeitnahe Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Die Auftraggeberin erwartet eine sehr gute Erreichbarkeit und zielorientierte Kommunikation mit den Ansprechpartnern der Auftragnehmer. Eine entsprechende Kommunikationskette wird nach Auftragserteilung erstellt. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von 24Std. Bei Anfragen innerhalb der normalen Wochenarbeitszeiten um z.B. detaillierte Terminabsprachen festzulegen. Das Einhalten von gemeinsam vereinbarten Terminen ist zu gewährleisten. Bei einer vorübergehenden Verhinderung des Betriebsarztes bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt der Auftragnehmer eine geeignete Vertretung sicher. Die Auftraggeberin wird hiervon im Vorfeld ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich unterrichtet. Die Vertretung benötigt eine gleichwertige Qualifikation wie der zu Ver-tretende. Die Auftraggeberin entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen der Vertretung als gleichwertig anzusehen sind. 3.2 Qualitätssicherung für Los 1 & Los 2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu unterziehen und der Auftraggeberin diese transparent mitzuteilen. Mindestens alle 6 Monate oder anlassbezogen ist dem Auftraggeber diesbezüglich Bericht zu erstatten. 3.3 Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter Der betreuende Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen über die erforderliche Fachkunde gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben so-wie die zur Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Ermächtigungen der staatlichen Aufsichtsbehörden. Folgende Qualifikationen sind zu erbringen: Los 1 Die eingesetzte betriebsmedizinische Fachkraft muss nachweisen, dass sie berechtigt ist: 1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" (Nachzuweisen durch die Vorlage der Urkunde der zuständigen Landesärztekammer, oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). oder 2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Nachzuweisen durch Vorlage der Urkunde zur Schwerpunktprüfung "Betriebsarzt" der zuständigen Ärztekammer.) Zusätzlich zu den oben genannten Bezeichnungen muss er mind. 5 Jahre bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III) für die arbeitsmedizinische Betreuung tätig gewesen sein (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). Los 2 Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt: 1. min. 5 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). 2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). Entsprechende Nachweise der eingesetzten Personen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das vor Ort tätige Personal regelmäßig fortzubilden, um jederzeit die sich aus dem ASiG, dem ArbSchG sowie aus den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden so-wie nach Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.
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Kostenlos registrierenNBank mit Sitz in Hannover ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 83 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 8 Tsd. € bis 189 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 74 Tsd. €.
Als Vergabestelle schreibt NBank regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von NBank sind IT-Dienstleistungen (42%), Unternehmensberatung & Recht (33%) und Finanz- & Versicherungsdienste (17%). Weitere relevante Bereiche umfassen Software & IT-Systeme und Medizintechnik.
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Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von NBank aus Hannover. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 83 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind IT-Dienstleistungen, Unternehmensberatung & Recht, Finanz- & Versicherungsdienste. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 8 Tsd. € und 189 Tsd. €.
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Die Auftragsverteilung bei NBank: IT-Dienstleistungen (42%), Unternehmensberatung & Recht (33%), Finanz- & Versicherungsdienste (17%), Software & IT-Systeme (13%), Medizintechnik (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von NBank bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei NBank folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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