Landratsamt Miltenberg

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Landratsamt Miltenberg. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Landratsamt Miltenberg

Landratsamt Miltenberg mit Sitz in Miltenberg ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 18 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Landratsamt Miltenberg regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Landratsamt Miltenberg sind Reinigung & Umweltschutz (33%), Transportdienstleistungen (28%) und Büro & Computer (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen Architektur & Ingenieurwesen und Energie & Brennstoffe.

Alle Ausschreibungen von Landratsamt Miltenberg werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
1
Top Branche
Reinigung & Umweltschutz

Aktuelle Ausschreibungen

18 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)

Beförderung von Kindern in die Heilpädagogischen Tagesstätten im Landkreis Miltenberg für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029

Aktiv
Frist: 29.05.2026
Veröffentlicht: 05.03.2026
Landratsamt Miltenberg

Beförderung von maximal 36 Kindern von den jeweiligen Schulstandorten im Landkreis Miltenberg zu der heilpädagogischen Tagesstätte sowie nach deren Ende zurück zu den Wohnorten der Kinder

262 LRA SG 11 Papierverwertung

Abgelaufen
Frist: 02.10.2024
Veröffentlicht: 19.08.2024
Landratsamt Miltenberg

Übernahme von ca. 5.500 t Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Miltenberg bei der Müllumladestation Erlenbach und anschließende Verwertung

265 LRA SG 11 Grünabfall

Abgelaufen
Frist: 08.10.2024
Veröffentlicht: 03.09.2024
Landratsamt Miltenberg

Einsammlung, Transport zur Umladeanlage Erlenbach / Ein Teil zum Kompostwerk Guggenberg und Verwertung der an der Umladeanlage Erlenbach angelieferten Grünabfälle

271 LRA SG 11 Stromlieferung

Abgelaufen
Frist: 28.11.2024
Veröffentlicht: 25.10.2024
Landratsamt Miltenberg

Lieferung von Stromenergie - Ökostromlieferung an 7 Abnahmestellen des Landkreises Miltenberg und an die HH-Kompostierung GmbH & Co. KG

Transport von Restabfällen aus dem Landkreis Miltenberg zur Verbrennungsanlage, i.d.R. Fa. Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS), Hafenstraße 30, 97424 Schweinfurt

Abgelaufen
Frist: 05.06.2025
Veröffentlicht: 21.02.2025
Landratsamt Miltenberg

Transport von ca. 20.000 Tonnen Restmüll pro Jahr von der Müllumladestation Erlenbach, Südstraße 2, 63906 Erlenbach a.Main zur Verbrennungsanlge, i.d.R. Fa. Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS), Hafenstraße 30, 97424 Schweinfurt

Beschaffung mobiler Endgeräte gemäß Förderrichtlinie "SchulMobE"

Abgelaufen
Frist: 09.12.2025
Veröffentlicht: 04.11.2025
Landratsamt Miltenberg
289.285 €

Im Rahmen des bayerischen Förderprogramms "SchulMobilität und Endgeräte (SchulMobE)" beabsichtigt der Landkreis Miltenberg die Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Ausstattung der kreiseigenen Schulen. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung eines modernen, digitalen Unterrichtsbetriebs sowie die Verbesserung der digitalen Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von tragbaren Computern (Laptops, Convertibles oder Tablets mit Tastatur) einschließlich Zubehör sowie ggf. Basis-Konfigurationsleistungen. Die Geräte müssen den schulischen Anforderungen hinsichtlich Leistung, Haltbarkeit, Verwaltung und Kompatibilität mit bestehenden IT-Systemen entsprechen und den Anforderungen der Förderrichtlinie genügen. Die Lieferung erfolgt an verschiedene Schulstandorte im Landkreis Miltenberg.

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg über eine beabsichtigte Vergabe gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Markterkundung geplant, die auch Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens ist.

Vorinformation
Vorinformation
Veröffentlicht: 10.03.2026
Landratsamt Miltenberg

Der Landkreis Miltenberg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach Art. 5 VO (EG) 1370/2007 als Gesamtleistung zu vergeben. Die zu vergebende Leistung umfasst das Linienbündel Maintal-Südost, mit den Linien: 61: Aschaffenburg – Kleinwallstadt – Obernburg/Elsenfeld – Mönchberg u. zurück, 67: Haingrund – Wörth – Klingenberg u. zurück, 74: Schulverband Mönchberg-Eschau, 76: Schulverband Klingenberg. Der Landkreis Miltenberg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die in dieser Vorabbekanntmachung enthaltenen Vorgaben sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Entsprechend 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG ergeben sich diese aus dem Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) und ergänzenden Dokumenten (Ergänzungsdokumente). Letztere umfassen die aktuellen Fahrpläne sowie einen Fahrplan mit einem zusätzlichen Angebot für Samstagsfahrten auf der Linie 61. Der Nahverkehrsplan und die beiden ergänzenden Dokumente enthalten wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG. Der Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) ist über die folgende Internetseite verfügbar: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html Die aktuellen Fahrpläne für die Linien 61, 67, 74 und 76 sind auf der Internetseite der VAB verfügbar: https://www.vab-info.de/seite/de/untermain/138/-/VAB-Buslinien_im_Landkreis_Miltenberg_ab_14122025.html Das Ergänzungsdokument mit dem zusätzlichen Samstagsfahrplan für die Linie 61 ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/oepnv.html Die Betriebsleistung beläuft sich auf ca. 360.000 Fahrplankilometer insgesamt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsdienstleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis behält sich vor, den öDA während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf der Linie, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit des öDA wird bis zum 31.12.2030 beschränkt. Sie beginnt am 01.12.2027. Verfahrensart: Die Vergabe erfolgt gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die genaue Verfahrensart wird im Anschluss an die Markterkundung festgelegt.

Beschaffung mobiler Endgeräte gemäß Förderrichtlinie "SchulMobE"

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 08.01.2026
Landratsamt Miltenberg
289.285 €

Im Rahmen des bayerischen Förderprogramms "SchulMobilität und Endgeräte (SchulMobE)" beabsichtigt der Landkreis Miltenberg die Beschaffung von mobilen Endgeräten zur Ausstattung der kreiseigenen Schulen. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung eines modernen, digitalen Unterrichtsbetriebs sowie die Verbesserung der digitalen Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von tragbaren Computern (Laptops, Convertibles oder Tablets mit Tastatur) einschließlich Zubehör sowie ggf. Basis-Konfigurationsleistungen. Die Geräte müssen den schulischen Anforderungen hinsichtlich Leistung, Haltbarkeit, Verwaltung und Kompatibilität mit bestehenden IT-Systemen entsprechen und den Anforderungen der Förderrichtlinie genügen. Die Lieferung erfolgt an verschiedene Schulstandorte im Landkreis Miltenberg.

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags

Vorinformation
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Veröffentlicht: 18.12.2025
Landratsamt Miltenberg

Der Landkreis Miltenberg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative VO 1370/2007 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung umfasst das Linienbündel Regiobus Amorbach, welches die Linien 92: Stadtverkehr Amorbach 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach–Kleinheubach–WIKA–Glanzstoffwerke u. zurück 94: Amorbach–Weilbach–Weckbach–Gönz u. zurück 95: Amorbach–Kirchzell–Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück 96: Amorbach–Buch–Preunschen–Mörschenhardt–Mudau u. zurück 97: Amorbach–Schneeberg–Gottersdorf–Reichartshausen–Neudorf–Amorbach 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach u. zurück 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden u. zurück umfasst. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg verwiesen (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html). Der Landkreis Miltenberg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG und den Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG. Vom 01.01.2027 an hat das verkehrliche Angebot für die Dauer der Direktvergabe grundsätzlich dem festgelegten Fahrplan-Angebot zu entsprechen (zwingender Standard). Die Fahrpläne der Linien 92 bis 99 sind hier zu finden: https://www.vab-info.de/seite/de/untermain/138/-/VAB-Buslinien_im_Landkreis_Miltenberg_ab_14122025.html Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 270.000 Fahrplankilometer insgesamt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis behält sich vor, den öDA während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf der Linie, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Miltenberg behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 30.11.2027 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel „Miltenberg-Süd“

Vorinformation
Vorinformation
Veröffentlicht: 29.10.2025
Landratsamt Miltenberg

Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörden nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste ÖPNVs im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Hinsichtlich der Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html) beschriebenen Anforderungen zu beachten und einzuhalten. Relevant sind insbesondere die im Nahverkehrsplan (NVP) in den Abschnitten 5 „Anforderungsprofil–Angebotsstandards“ und 6 „Anforderungsprofil–Qualitätstandards“ definierten Standards. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss. Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber dem Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 PBefG i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr nach § 42 PBefG) und vom On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG). Der Linienverkehr- und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst insbesondere die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten in der Hauptverkehrszeit von Betriebsbeginn bis 8:00 sowie in der Normalverkehrszeit von 12:00–16:00. Betriebszeit des On Demand-Verkehrs ist an allen Werktagen von 8:00–20:00 und Samstagen (ohne Feiertage) von 9:30–17:00. Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Zubringerfunktion zum SPNV. Linienverkehr Der ÖDA wird nach aktuellem Stand im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 480.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr auf den folgenden Linien umfassen: Linie 80: Miltenberg–Großheubach/Bürgstadt–Miltenberg Linie 82: Miltenberg–Eichenbühl–Höhenorte u. zurück Linie 84: Miltenberg–Breitendiel–Mainbullau–Weilbach–Amorbach und zurück Linie 86: Miltenberg–Rüdenau–Kleinheubach–Laudenbach u. zurück Linie 88: Breitendiel–Stadtverkehr Miltenberg u. zurück Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach–Kleinheubach–WIKA–Wörth– Glanzstoffwerke u. zurück Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckback–Gönz u. zurück Linie 95: Amorbach–Kirchzell–Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen–Mörschenhardt–Mudau u. zurück Linie 97: Amorbach–Schneeberg–Gottersdorf–Reichardtshausen–Neudorf–Amorbach Linie 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach u. zurück Linie 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden u. zurück On Demand-Verkehr Der On Demand-Verkehr erfolgt auf telefonische oder App-basierte Bestellung durch den Fahrgast. Die Betriebsleistung ist von der Nachfrage abhängig. Die zuständige Behörde rechnet mit ca. 15.000 Fahrerstunden pro Jahr. Das Bediengebiet umfasst 2 Zonen. Zone 1: Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach (jeweils mit Ortsteilen). Zone 2: Eichenbühl, Neunkirchen, Rüdenau, Miltenberg (Hauptort) und Kleinheubach (jeweils mit Ortsteilen). Der On Demand-Verkehr ist innerhalb der beiden Zonen als Flächenbetrieb zu gestalten. Es gibt keine festgelegten Linien und keinen Fahrplan. Die Beförderung erfolgt vom Einstiegsort direkt zum Zielort. Der Verlauf der Fahrt ergibt sich aus den verschiedenen, gebündelten Fahrtwünschen der Fahrgäste. Fahrten zwischen den beiden Zonen sind nicht vorgesehen. Der Hauptort von Miltenberg sowie Kleinheubach sind nur Start- bzw. Zielgebiete. Ein On Demand-Verkehr ausschließlich innerhalb dieser beiden Teilgebiete ist nicht geplant. Für die Gemeinden Eichenbühl und Neunkirchen müssen keine direkten On Demand-Fahrten nach Miltenberg angeboten werden. In Eichenbühl ist die Anschlusssicherung an den Linienbus in Richtung Miltenberg zu gewährleisten. Das Angebot im On Demand-Verkehr ist so zu gestalten, dass mind. 90% aller Anfragen für die genannten Betriebszeit durchgeführt werden können und die maximale Zeitverschiebung zwischen gewünschter und tatsächlicher Abfahrtszeit nicht über 45 Minuten liegt. Entsprechend vorliegenden Untersuchungen sind zur Sicherung dieser Standards in Abhängigkeit von der Entwicklung der Nachfrage zwei bis drei Fahrzeuge je Zone notwendig. Das erforderliche Hintergrundsystem zur Bestellung und Disposition des On Demand-Verkehrs wird vom Aufgabenträger beigestellt.

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StandortMiltenberg
Ausschreibungen18
Davon aktiv1

Häufige Fragen zu Landratsamt Miltenberg

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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Landratsamt Miltenberg ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Landratsamt Miltenberg: Reinigung & Umweltschutz (33%), Transportdienstleistungen (28%), Büro & Computer (11%), Architektur & Ingenieurwesen (11%), Energie & Brennstoffe (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Landratsamt Miltenberg bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Landratsamt Miltenberg folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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