Landkreis Bad Kreuznach

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Landkreis Bad Kreuznach. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Landkreis Bad Kreuznach

Landkreis Bad Kreuznach mit Sitz in Bad Kreuznach ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 19 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Landkreis Bad Kreuznach regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Landkreis Bad Kreuznach sind Transportmittel (32%), Transportdienstleistungen (21%) und Unternehmensberatung & Recht (16%). Weitere relevante Bereiche umfassen Hotel- & Gaststättengewerbe und Software & IT-Systeme.

Alle Ausschreibungen von Landkreis Bad Kreuznach werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
1
Top Branche
Transportmittel

Aktuelle Ausschreibungen

19 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)

Microsoft Software-Lizenzen für kreiseigene Schulen im Landkreis Bad Kreuznach

Aktiv
Frist: 14.04.2026
Veröffentlicht: 12.03.2026
Landkreis Bad Kreuznach

3-Jahresvertrag Mietmodell EES

Vergabe Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West

Abgelaufen
Frist: 21.08.2024
Veröffentlicht: 28.06.2024
Landkreis Kaiserslautern

Die Stadt Kaiserslautern, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Südwestpfalz, der Donnersbergkreis, der Saarpfalz-Kreis, der Kreis St. Wendel, der Kreis Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der ZÖPNV und Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN-Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.

Gigabitausbau im Landkreis Bad Kreuznach – Graue Flecken

Abgelaufen
Frist: 28.07.2025
Veröffentlicht: 26.06.2025
Landkreis Bad Kreuznach

Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Bad Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 1.424 Privatadressen, 198 Gewerbeadressen sowie 7 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend „Adressen“) Teilnehmer angeschlossen werden, 55 Adressen in Los 1 (Stadt Bad Kreuznach), und 55 Adressen in Los 2 (VG Bad Kreuznach), 102 Adressen in Los 3 (VG Langenlohnsheim-Stromberg), 156 Adressen in Los 4 (VG Rüdesheim), 186 Adressen in Los 5 (VG Nahe-Glan) und 1076 in Los 6 (VG Kirner Land). Los 7 ist ein Sammellos, das alle 1630 Teilnehmer umfasst. Dabei soll jeweils der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

Einführung elektronischer Akten in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Abgelaufen
Frist: 19.08.2025
Veröffentlicht: 14.07.2025
Landkreis Bad Kreuznach

Digitalisierung und Scandienstleistung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Schulen und Dienstgebäuden des Landkreises Bad Kreuznach; E-Check

Abgelaufen
Frist: 13.10.2025
Veröffentlicht: 08.09.2025
Landkreis Bad Kreuznach

E-Check nach DGUV 3/4 in - 23 kreiseigenen Schulen mit je ca. 400 Stck. Einzelprüfungen - 4 Verwaltungsgebäuden mit je ca. 350 Stck. Einzelprüfungen - inkl. Dokumentation/Inventarisierung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Schulen und Dienstgebäuden des Landkreises Bad Kreuznach; E-Check

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 10.11.2025
Landkreis Bad Kreuznach

E-Check nach DGUV 3/4 in - 23 kreiseigenen Schulen mit je ca. 400 Stck. Einzelprüfungen - 4 Verwaltungsgebäuden mit je ca. 350 Stck. Einzelprüfungen - inkl. Dokumentation/Inventarisierung

Mittagsverpflegung am Förderschulzentrum Bad Kreuznach; Lieferung von Essenskomponenten

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 16.06.2025
Landkreis Bad Kreuznach

- 5 Verpflegungstage/Woche (Mo. bis Fr.) - ca. 190 Verpflegungstage pro Schuljahr - ca. 152 Essen/Tag - eine Menülinie/ein Hauptgericht - Menüzyklus mindestens vier Wochen (20 Verpflegungstage) - Verpflegungssysteme: Cook & Chill, Cook & Freeze

Vergabe Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 18.12.2024
Landkreis Kusel

Die Stadt Kaiserslautern, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Südwestpfalz, der Donnersbergkreis, der Saarpfalz-Kreis, der Kreis St. Wendel, der Kreis Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der ZÖPNV und Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN-Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.

VRN-2023-Linienbündel Worms, Wonnegau-Altrhein, Alzey-Worms Nord

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 11.12.2024
Stadt Worms

Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Stadt Worms, der Landkreis Alzey-Worms, der Donnersbergkreis, der Landkreis Mainz-Bingen, der Landkreis Bad Kreuznach sowie der Landkreis Bad Dürkheim handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Vergabe Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 04.12.2024
Landkreis Kaiserslautern

Die Stadt Kaiserslautern, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Südwestpfalz, der Donnersbergkreis, der Saarpfalz-Kreis, der Kreis St. Wendel, der Kreis Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der ZÖPNV und Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN-Linienbündel Pfälzer Bergland - Kaiserslautern West einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.

Häufige Fragen zu Landkreis Bad Kreuznach

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Landkreis Bad Kreuznach aus Bad Kreuznach. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 19 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Transportmittel, Transportdienstleistungen, Unternehmensberatung & Recht. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Landkreis Bad Kreuznach ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Landkreis Bad Kreuznach: Transportmittel (32%), Transportdienstleistungen (21%), Unternehmensberatung & Recht (16%), Hotel- & Gaststättengewerbe (11%), Software & IT-Systeme (5%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Landkreis Bad Kreuznach bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Landkreis Bad Kreuznach folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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