Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Landkreis Bad Dürkheim. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Landkreis Bad Dürkheim mit Sitz in Bad Dürkheim ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 3 aktive Ausschreibungen von insgesamt 24 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Landkreis Bad Dürkheim regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Landkreis Bad Dürkheim sind Architektur & Ingenieurwesen (54%), Transportdienstleistungen (38%) und Reinigung & Umweltschutz (8%).
Alle Ausschreibungen von Landkreis Bad Dürkheim werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
24 Ausschreibungen (Seite 1 von 3)
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die brandschutztechnische Ertüchtigung, Amokprävention sowie statische und energetische Sanierung der Fassade der Carl-Orff-Realschule Plus in Bad Dürkheim. Das gesamte Gebäude weist Mängel im Brandschutz auf und muss ertüchtigt werden. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen sollen ausgeschrieben werden. Die Realschule (Baujahr 1974) verfügt über eine Nutzfläche von ca. 7.000 m², verteilt auf 6 Geschosse, davon ein Untergeschoss. Für die brandschutztechnische Sanierung wurde 2008 ein Brandschutzkonzept erstellt. Dieses sieht Ertüchtigungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf Wände und Decken vor. Ferner müssen Lüftung-, Sanitär-, Heizung und die Elektroinstallation überprüft und den Anforderungen entsprechend ertüchtigt werden. In dem Zug soll auch eine Brandmeldeanlage und Amokalarmierung eingebaut werden. Die Gebäudehülle weist zudem statische Mängel in der Verankerung der Fassaden- und Attikaplatten auf und muss ertüchtigt werden. Vorgesehen ist eine vorgehängte Fassade mit Faserzement- Fassadentafeln. Die Fenster und Außentüren werden ebenfalls ausgetauscht. Die Dachflächen müssen überprüft und gegebenenfalls ertüchtigt werden. Die besondere Herausforderung der Planungsaufgabe liegt in der Planung der Durchführung der Arbeiten während des laufenden Betriebs. Die Schüler können, während der Sanierungsarbeiten, in Containern untergebracht werden. Dies ist jedoch lediglich in begrenztem Umfang möglich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Brandschutzkonzept nebst Anlage. Die Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Baukosten (netto) für die Gesamtmaßnahme werden wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - ca. 5.300.000,00 EUR; KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - ca. 3.000.000,00 EUR; KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - ca. 250.000,00 EUR. Gesamtsumme: ca. 8.550.000,00 EUR. Es handelt sich um eine erste Kostenschätzung zum Erhalt vergleichbarer Angebote, die sich noch verändern kann.
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die brandschutztechnische Ertüchtigung, Amokprävention sowie statische und energetische Sanierung der Fassade der Carl-Orff-Realschule Plus in Bad Dürkheim. Das gesamte Gebäude weist Mängel im Brandschutz auf und muss ertüchtigt werden. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen sollen ausgeschrieben werden. Die Realschule (Baujahr 1974) verfügt über eine Nutzfläche von ca. 7.000 m³, verteilt auf 6 Geschosse, davon ein Untergeschoss. Für die brandschutztechnische Sanierung wurde 2008 ein Brandschutzkonzept erstellt. Dieses sieht Ertüchtigungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf Wände und Decken vor. Ferner müssen Lüftung-, Sanitär-, Heizung und die Elektroinstallation überprüft und den Anforderungen entsprechend ertüchtigt werden. In dem Zug soll auch eine Brandmeldeanlage und Amokalarmierung eingebaut werden. Die Gebäudehülle weist zudem statische Mängel in der Verankerung der Fassaden- und Attikaplatten auf und muss ertüchtigt werden. Vorgesehen ist eine vorgehängte Fassade mit Faserzement- Fassadentafeln. Die Fenster und Außentüren werden ebenfalls ausgetauscht. Die Dachflächen müssen überprüft und gegebenenfalls ertüchtigt werden. Die besondere Herausforderung der Planungsaufgabe liegt in der Planung der Durchführung der Arbeiten während des laufenden Betriebs. Die Schüler können, während der Sanierungsarbeiten, in Containern untergebracht werden. Dies ist jedoch lediglich in begrenztem Umfang möglich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Brandschutzkonzept nebst Anlage. Die Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Baukosten (netto) für die Gesamtmaßnahme werden wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - ca. 5.300.000,00 EUR; KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - ca. 3.000.000,00 EUR; KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - ca. 250.000,00 EUR. Gesamtsumme: ca. 8.550.000,00 EUR. Es handelt sich um eine erste Kostenschätzung zum Erhalt vergleichbarer Angebote, die sich noch verändern kann.
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die brandschutztechnische Ertüchtigung, Amokprävention sowie statische und energetische Sanierung der Fassade der Carl-Orff-Realschule Plus in Bad Dürkheim. Das gesamte Gebäude weist Mängel im Brandschutz auf und muss ertüchtigt werden. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen sollen ausgeschrieben werden. Die Realschule (Baujahr 1974) verfügt über eine Nutzfläche von ca. 7.000 m³, verteilt auf 6 Geschosse, davon ein Untergeschoss. Für die brandschutztechnische Sanierung wurde 2008 ein Brandschutzkonzept erstellt. Dieses sieht Ertüchtigungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf Wände und Decken vor. Ferner müssen Lüftung-, Sanitär-, Heizung und die Elektroinstallation überprüft und den Anforderungen entsprechend ertüchtigt werden. In dem Zug soll auch eine Brandmeldeanlage und Amokalarmierung eingebaut werden. Die Gebäudehülle weist zudem statische Mängel in der Verankerung der Fassaden- und Attikaplatten auf und muss ertüchtigt werden. Vorgesehen ist eine vorgehängte Fassade mit Faserzement- Fassadentafeln. Die Fenster und Außentüren werden ebenfalls ausgetauscht. Die Dachflächen müssen überprüft und gegebenenfalls ertüchtigt werden. Die besondere Herausforderung der Planungsaufgabe liegt in der Planung der Durchführung der Arbeiten während des laufenden Betriebs. Die Schüler können, während der Sanierungsarbeiten, in Containern untergebracht werden. Dies ist jedoch lediglich in begrenztem Umfang möglich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Brandschutzkonzept nebst Anlage. Die Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Baukosten (netto) für die Technische Ausrüstung werden wie folgt erwartet: KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - ca. 490.000 EUR; KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen - ca. 200.000 EUR; KG 430 - Lufttechnische Anlagen - ca. 500.000 EUR; KG 440 - Starkstromanlagen - ca. 1.000.000 EUR; KG 450 - Fernmeldeanlagen - ca. 900.000 EUR. Gesamtsumme: ca. 3.090.000 EUR Es handelt sich um eine erste Kostenschätzung zum Erhalt vergleichbarer Angebote, die sich noch verändern kann.
Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Landkreis Bad Dürkheim
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die teilweise Brandschutzsanierung und Amokalarmierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Bad Dürkheim. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen sollen beschafft werden. Mit diesem Los werden ausgeschrieben die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen. Für die brandschutztechnische Sanierung wurde 2009 ein Brandschutzkonzept erstellt. Im Wesentlichen handelt es sich bei den notwendigen Bauarbeiten der Kostengruppe 300 um Ertüchtigungsmaßnahmen der notwendigen Flure, insbesondere im Hinblick auf Decken, Türen sowie Elektroinstallation. Alle notwendigen Demontagen und die damit verbundenen Entsorgungen sind Bestandteil des Leistungsumfanges. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Brandschutzkonzept nebst Anlage. Die Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die teilweise Brandschutzsanierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Bad Dürkheim. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen sollen beschafft werden. Mit diesem Los werden ausgeschrieben die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS. Für die brandschutztechnische Sanierung wurde ein Brandschutzkonzept erstellt. Im Wesentlichen handelt es sich bei den notwendigen Bauarbeiten der Kostengruppe 400 um Ertüchtigungsmaßnahmen der vorhandenen Leitungsführungen und techn. Einbauten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Brandschutzkonzept nebst Anlage. Die Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die teilweise Brandschutzsanierung und Amokalarmierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Bad Dürkheim. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen sollen beschafft werden. Mit diesem Los werden ausgeschrieben die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro. Für die brandschutztechnische Sanierung wurde 2009 ein Brandschutzkonzept erstellt. Im Wesentlichen handelt es sich bei den notwendigen Bauarbeiten der Kostengruppe 300 um Ertüchtigungsmaßnahmen der notwendigen Flure, insbesondere im Hinblick auf Decken, Türen sowie Elektroinstallation. Alle notwendigen Demontagen und die damit verbundenen Entsorgungen sind Bestandteil des Leistungsumfanges. Die Ertüchtigung der Elektroinstallation beinhaltet die die Ergänzung der vorhandenen EDV-Vernetzung sowie die Ertüchtigung und Erweiterung der Elektroverteilungen. Des Weiteren ist eine Installation von automatischen Brandrauchmeldern und die Ergänzung der Amok-Prävention im zu bearbeitenden Gebäudeteil vorgesehen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Brandschutzkonzept nebst Anlage. Die Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Landkreis Bad Dürkheim aus Bad Dürkheim. Aktuell sind 3 Ausschreibungen aktiv (von 24 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Transportdienstleistungen, Reinigung & Umweltschutz. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Landkreis Bad Dürkheim ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Landkreis Bad Dürkheim: Architektur & Ingenieurwesen (54%), Transportdienstleistungen (38%), Reinigung & Umweltschutz (8%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Landkreis Bad Dürkheim bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Landkreis Bad Dürkheim folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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