Ausschreibungen Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

1
Ausschreibungen aktiv
12
Ausschreibungen gesamt
1,1 Mio. €
Ø Auftragswert
Möbel & Haushalt
Häufigste Branche (50%) →

Microsoft EA / Proxmox Subscriptions + 2nd-Level-Support + Dienstleistungen

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 26.05.2026
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen (eine je Los, insgesamt 2 Lose) mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV über die Lieferung und ggfs. die Serviceleistung für Software gemäß der Leistungsverzeichnisse auf Grundlage der EVB-IT Verträge. Der in diesem Vergabeverfahren "RV Microsoft EA und Proxmox" ausgeschriebene Auftrag bezieht sich auf 2 (zwei) Lose. Die Vertragslaufzeiten der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 und 2 setzen sich wie folgt zusammen: Los 1 - 01.08.2026 (Vertragslaufzeit: 36 Monate Grundlaufzeit, automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.). Los 2 - mit Zuschlagserteilung (Vertragslaufzeit: 12 Monate Grundlaufzeit, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.). Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Der ausgeschriebene Auftrag ist in 2 (zwei) Lose (Fachlose) aufgeteilt: • Los 1 umfasst die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen (Enterprise Agreement) • Los 2 umfasst die Beschaffung von Subscriptions der Open-Source Virtualisierungs-Software Proxmox sowie dessen 2nd-Level-Support, Schulungen und Workshops. In Los 1 (Microsoft-Software-Lizenzen - Enterprise Agreement) werden die Microsoft-Produkte im Falle des Abrufs aus der Rahmenvereinbarung entweder auf Dauer (Kauf gem. EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A) oder auf Zeit (Miete gem. EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B) überlassen. In Los 2 (Virtualisierungs-Software Proxmox) werden die Produkte im Falle des Abrufs aus der EVB-IT Rahmenvereinbarung auf Zeit überlassen (Subscriptions gem. EVB-IT Pflegevertrag sowie 2nd-Level-Support, Schulungen und Workshops gem. EVB-IT Dienstleistungsvertrag). Näheres regeln die Verträge im Einzelfall.

Serverwartung, interaktive Displays & Backup

Abgelaufen
Frist: 31.07.2024
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
2.000.000 €

Das KRZN beabsichtigt den Abschluss von einer Rahmenvereinbarung je ausgeschriebenem Los (insgesamt 4 Lose) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 3 VgV und einer Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten, mit der einseitig zugunsten des KRZN be-stehenden Option einer dreimaligen jeweils einjährigen (12 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre), über die Lieferung und ggfs. Montage, War-tungsleistung für IT-Komponenten, Service, Pflege gemäß der jeweiligen Leistungsverzeich-nisse/Preisblätter auf Grundlage der EVB-IT Verträge. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern das KRZN nicht 3 (drei) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des KRZN. Der ausgeschriebene Auftrag bezieht sich auf 4 (vier) Lose. Beginn der Vertragslaufzeiten der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen ist je-weils der 04.09.2024 (näheres hierzu in den Vertragsunterlagen).

Rahmenvereinbarung Möbel

Abgelaufen
Frist: 28.07.2025
Veröffentlicht: 23.07.2025
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit automatischer dreimaliger Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) Monate (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier (4) Jahren bzw. 48 Monaten) über die Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle, ...) in unterschiedlichen Produktlinien nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um Möbel für die Renovierung ganzer Halb-Etagen im KRZN. Der Auftraggeber beauftragt in jedem Fall die in dem Preisblatt aufgeführte garantierte Mindestabnahmemenge für den Ausbau von insgesamt 3 Halb-Etagen. Das KRZN hat im Jahr 2024 im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 28 Abs. 2 UVgO (Vergabenummer: X-KRZN-2023-0010) bereits einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle etc.) für eine Halb-Etage im Rahmen eines Pilot-Projekts beauftragt. Der Ausbau der weiteren Halb-Etagen soll mit einer mindestens gleichwertigen Ausstattung realisiert werden, wie bereits die Pilot-Halb-Etage, um ein einheitliches Gesamtbild der Räumlichkeiten des KRZN zu wahren. Bei den in Anlage 2 "RV_Möbel_Preisblatt.xlsx" genannten Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, nicht um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Das Anbieten von Artikeln gleichwertiger Art ist zugelassen. Die Artikel gleichwertiger Art sind in einer separaten Anlage unter Bezugnahme und Angabe der Listennummer auf einen konkreten Listenposten des Preisblattes aufzuführen. Alle Listenposten müssen entweder durch den beispielhaft angegebenen Artikel oder den gleichwertigen Artikel angeboten werden. Damit ist die Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV) der Ausschreibung gewahrt. Der Bieter hat in seinem Angebot die Gleichwertigkeit eines Artikels gleichwertiger Art mit geeigneten Mitteln (z.B. Produktbeschreibungen) nachzuweisen. Dieser Nachweis hat folgende Angaben zu umfassen: - Vergleichbarkeit der Funktionsfähigkeit des Produkts, - Vergleichbarkeit der optischen (Design) und haptischen Gegebenheiten Andere Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit werden von der Vergabestelle nicht gestellt. Um Handhabbarkeit und Einhaltung der KRZN-Standards zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Qualität der angebotenen Artikel unumgänglich. Der Auftraggeber behält sich eine eventuelle Bemusterung der Artikel vor. Die Bemusterung findet auf Kosten des Bieters nach Absprache bei dem Auftraggeber statt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Rahmenvereinbarung Möbel

Abgelaufen
Frist: 28.07.2025
Veröffentlicht: 16.07.2025
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit automatischer dreimaliger Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) Monate (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier (4) Jahren bzw. 48 Monaten) über die Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle, ...) in unterschiedlichen Produktlinien nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um Möbel für die Renovierung ganzer Halb-Etagen im KRZN. Der Auftraggeber beauftragt in jedem Fall die in dem Preisblatt aufgeführte garantierte Mindestabnahmemenge für den Ausbau von insgesamt 3 Halb-Etagen. Das KRZN hat im Jahr 2024 im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 28 Abs. 2 UVgO (Vergabenummer: X-KRZN-2023-0010) bereits einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle etc.) für eine Halb-Etage im Rahmen eines Pilot-Projekts beauftragt. Der Ausbau der weiteren Halb-Etagen soll mit einer mindestens gleichwertigen Ausstattung realisiert werden, wie bereits die Pilot-Halb-Etage, um ein einheitliches Gesamtbild der Räumlichkeiten des KRZN zu wahren. Bei den in Anlage 2 "RV_Möbel_Preisblatt.xlsx" genannten Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, nicht um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Das Anbieten von Artikeln gleichwertiger Art ist zugelassen. Die Artikel gleichwertiger Art sind in einer separaten Anlage unter Bezugnahme und Angabe der Listennummer auf einen konkreten Listenposten des Preisblattes aufzuführen. Alle Listenposten müssen entweder durch den beispielhaft angegebenen Artikel oder den gleichwertigen Artikel angeboten werden. Damit ist die Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV) der Ausschreibung gewahrt. Der Bieter hat in seinem Angebot die Gleichwertigkeit eines Artikels gleichwertiger Art mit geeigneten Mitteln (z.B. Produktbeschreibungen) nachzuweisen. Dieser Nachweis hat folgende Angaben zu umfassen: - Vergleichbarkeit der Funktionsfähigkeit des Produkts, - Vergleichbarkeit der optischen (Design) und haptischen Gegebenheiten Andere Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit werden von der Vergabestelle nicht gestellt. Um Handhabbarkeit und Einhaltung der KRZN-Standards zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Qualität der angebotenen Artikel unumgänglich. Der Auftraggeber behält sich eine eventuelle Bemusterung der Artikel vor. Die Bemusterung findet auf Kosten des Bieters nach Absprache bei dem Auftraggeber statt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Rahmenvereinbarung Möbel

Abgelaufen
Frist: 28.07.2025
Veröffentlicht: 26.06.2025
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit automatischer dreimaliger Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) Monate (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier (4) Jahren bzw. 48 Monaten) über die Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle, ...) in unterschiedlichen Produktlinien nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um Möbel für die Renovierung ganzer Halb-Etagen im KRZN. Der Auftraggeber beauftragt in jedem Fall die in dem Preisblatt aufgeführte garantierte Mindestabnahmemenge für den Ausbau von insgesamt 3 Halb-Etagen. Das KRZN hat im Jahr 2024 im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 28 Abs. 2 UVgO (Vergabenummer: X-KRZN-2023-0010) bereits einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle etc.) für eine Halb-Etage im Rahmen eines Pilot-Projekts beauftragt. Der Ausbau der weiteren Halb-Etagen soll mit einer mindestens gleichwertigen Ausstattung realisiert werden, wie bereits die Pilot-Halb-Etage, um ein einheitliches Gesamtbild der Räumlichkeiten des KRZN zu wahren. Bei den in Anlage 2 "RV_Möbel_Preisblatt.xlsx" genannten Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, nicht um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Das Anbieten von Artikeln gleichwertiger Art ist zugelassen. Die Artikel gleichwertiger Art sind in einer separaten Anlage unter Bezugnahme und Angabe der Listennummer auf einen konkreten Listenposten des Preisblattes aufzuführen. Alle Listenposten müssen entweder durch den beispielhaft angegebenen Artikel oder den gleichwertigen Artikel angeboten werden. Damit ist die Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV) der Ausschreibung gewahrt. Der Bieter hat in seinem Angebot die Gleichwertigkeit eines Artikels gleichwertiger Art mit geeigneten Mitteln (z.B. Produktbeschreibungen) nachzuweisen. Dieser Nachweis hat folgende Angaben zu umfassen: - Vergleichbarkeit der Funktionsfähigkeit des Produkts, - Vergleichbarkeit der optischen (Design) und haptischen Gegebenheiten Andere Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit werden von der Vergabestelle nicht gestellt. Um Handhabbarkeit und Einhaltung der KRZN-Standards zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Qualität der angebotenen Artikel unumgänglich. Der Auftraggeber behält sich eine eventuelle Bemusterung der Artikel vor. Die Bemusterung findet auf Kosten des Bieters nach Absprache bei dem Auftraggeber statt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Rahmenvereinbarung Möbel

Abgelaufen
Frist: 04.08.2025
Veröffentlicht: 25.07.2025
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit automatischer dreimaliger Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) Monate (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier (4) Jahren bzw. 48 Monaten) über die Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle, ...) in unterschiedlichen Produktlinien nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um Möbel für die Renovierung ganzer Halb-Etagen im KRZN. Der Auftraggeber beauftragt in jedem Fall die in dem Preisblatt aufgeführte garantierte Mindestabnahmemenge für den Ausbau von insgesamt 3 Halb-Etagen. Das KRZN hat im Jahr 2024 im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 28 Abs. 2 UVgO (Vergabenummer: X-KRZN-2023-0010) bereits einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle etc.) für eine Halb-Etage im Rahmen eines Pilot-Projekts beauftragt. Der Ausbau der weiteren Halb-Etagen soll mit einer mindestens gleichwertigen Ausstattung realisiert werden, wie bereits die Pilot-Halb-Etage, um ein einheitliches Gesamtbild der Räumlichkeiten des KRZN zu wahren. Bei den in Anlage 2 "RV_Möbel_Preisblatt.xlsx" genannten Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, nicht um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Das Anbieten von Artikeln gleichwertiger Art ist zugelassen. Die Artikel gleichwertiger Art sind in einer separaten Anlage unter Bezugnahme und Angabe der Listennummer auf einen konkreten Listenposten des Preisblattes aufzuführen. Alle Listenposten müssen entweder durch den beispielhaft angegebenen Artikel oder den gleichwertigen Artikel angeboten werden. Damit ist die Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV) der Ausschreibung gewahrt. Der Bieter hat in seinem Angebot die Gleichwertigkeit eines Artikels gleichwertiger Art mit geeigneten Mitteln (z.B. Produktbeschreibungen) nachzuweisen. Dieser Nachweis hat folgende Angaben zu umfassen: - Vergleichbarkeit der Funktionsfähigkeit des Produkts, - Vergleichbarkeit der optischen (Design) und haptischen Gegebenheiten Andere Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit werden von der Vergabestelle nicht gestellt. Um Handhabbarkeit und Einhaltung der KRZN-Standards zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Qualität der angebotenen Artikel unumgänglich. Der Auftraggeber behält sich eine eventuelle Bemusterung der Artikel vor. Die Bemusterung findet auf Kosten des Bieters nach Absprache bei dem Auftraggeber statt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Rahmenvereinbarung Möbel

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 29.04.2026
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit automatischer dreimaliger Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) Monate (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier (4) Jahren bzw. 48 Monaten) über die Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle, ...) in unterschiedlichen Produktlinien nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um Möbel für die Renovierung ganzer Halb-Etagen im KRZN. Der Auftraggeber beauftragt in jedem Fall die in dem Preisblatt aufgeführte garantierte Mindestabnahmemenge für den Ausbau von insgesamt 3 Halb-Etagen. Das KRZN hat im Jahr 2024 im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 28 Abs. 2 UVgO (Vergabenummer: X-KRZN-2023-0010) bereits einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle etc.) für eine Halb-Etage im Rahmen eines Pilot-Projekts beauftragt. Der Ausbau der weiteren Halb-Etagen soll mit einer mindestens gleichwertigen Ausstattung realisiert werden, wie bereits die Pilot-Halb-Etage, um ein einheitliches Gesamtbild der Räumlichkeiten des KRZN zu wahren. Bei den in Anlage 2 "RV_Möbel_Preisblatt.xlsx" genannten Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, nicht um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Das Anbieten von Artikeln gleichwertiger Art ist zugelassen. Die Artikel gleichwertiger Art sind in einer separaten Anlage unter Bezugnahme und Angabe der Listennummer auf einen konkreten Listenposten des Preisblattes aufzuführen. Alle Listenposten müssen entweder durch den beispielhaft angegebenen Artikel oder den gleichwertigen Artikel angeboten werden. Damit ist die Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV) der Ausschreibung gewahrt. Der Bieter hat in seinem Angebot die Gleichwertigkeit eines Artikels gleichwertiger Art mit geeigneten Mitteln (z.B. Produktbeschreibungen) nachzuweisen. Dieser Nachweis hat folgende Angaben zu umfassen: - Vergleichbarkeit der Funktionsfähigkeit des Produkts, - Vergleichbarkeit der optischen (Design) und haptischen Gegebenheiten Andere Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit werden von der Vergabestelle nicht gestellt. Um Handhabbarkeit und Einhaltung der KRZN-Standards zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Qualität der angebotenen Artikel unumgänglich. Der Auftraggeber behält sich eine eventuelle Bemusterung der Artikel vor. Die Bemusterung findet auf Kosten des Bieters nach Absprache bei dem Auftraggeber statt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

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Über Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein mit Sitz in Kamp-Lintfort ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 12 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 380 Tsd. € bis 2,0 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 1,1 Mio. €.

Als Vergabestelle schreibt Kommunales Rechenzentrum Niederrhein regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Kommunales Rechenzentrum Niederrhein sind Möbel & Haushalt (50%), Software & IT-Systeme (42%) und Büro & Computer (25%). Weitere relevante Bereiche umfassen Telekommunikation.

Alle Ausschreibungen von Kommunales Rechenzentrum Niederrhein werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Kommunales Rechenzentrum Niederrhein aus Kamp-Lintfort. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 12 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Möbel & Haushalt, Software & IT-Systeme, Büro & Computer. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 380 Tsd. € und 2,0 Mio. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Kommunales Rechenzentrum Niederrhein – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Kommunales Rechenzentrum Niederrhein: Möbel & Haushalt (50%), Software & IT-Systeme (42%), Büro & Computer (25%), Telekommunikation (17%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Kommunales Rechenzentrum Niederrhein bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Kommunales Rechenzentrum Niederrhein folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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