Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Zusatz TGA: Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Ein Baugrundgutachten liegt noch nicht vor. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Zusatz TGA: Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtig die Beschaffung eines neuen Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für ihre Freiwillige Feuerwehr Hergensweiler. Das MLF wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. neues MLF i.S.e. geschuldeten Erfolgs Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Verga-beverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Hergensweilwer_MLF".
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtig die Beschaffung eines neuen Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für ihre Freiwillige Feuerwehr Hergensweiler. Das MLF wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. neues MLF i.S.e. geschuldeten Erfolgs Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Verga-beverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Hergensweilwer_MLF".
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtig die Beschaffung eines neuen Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für ihre Freiwillige Feuerwehr Hergensweiler. Das MLF wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. neues MLF i.S.e. geschuldeten Erfolgs Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Verga-beverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Hergensweilwer_MLF".
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen.
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Kostenlos registrierenGemeinde Hergensweiler mit Sitz in Hergensweiler ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 30 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 850 Tsd. € bis 1,4 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 1,1 Mio. €.
Als Vergabestelle schreibt Gemeinde Hergensweiler regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Gemeinde Hergensweiler sind Architektur & Ingenieurwesen (40%), Bauarbeiten (37%) und Transportmittel (17%). Weitere relevante Bereiche umfassen Telekommunikation und Industriemaschinen.
Alle Ausschreibungen von Gemeinde Hergensweiler werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.
Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Gemeinde Hergensweiler aus Hergensweiler. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 30 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Bauarbeiten, Transportmittel. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 850 Tsd. € und 1,4 Mio. €.
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Gemeinde Hergensweiler ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Gemeinde Hergensweiler: Architektur & Ingenieurwesen (40%), Bauarbeiten (37%), Transportmittel (17%), Telekommunikation (7%), Industriemaschinen (7%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Gemeinde Hergensweiler bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Gemeinde Hergensweiler folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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