Ausschreibungen Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt

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Ø Auftragswert
Architektur & Ingenieurwesen
Häufigste Branche (77%)

Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Teilabbruch der bestehenden Sporthalle

Abgelaufen
Frist: 11.11.2024
Evangelische Kirche von Westfalen Das La...

Die Ev. Kirche v. Westf. ist Trägerin des Ev. Schulzentrums in 32399 Espelkamp, zu dem u. a. die Schule Söderblom-Gymnasium gehört. Zum Komplex des Schulzentruns gehört eine in den 1950iger Jahre errichtete Sporthalle, die seit Ende 2021 aufgrund baulicher Mängel gesperrt ist. Für diese Sporthalle soll ein Ersatzneubau errichtet werden. Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde ein Generalplanerauftrag an den 1. Preisträger erteilt. Bis 2021 konnten die Planungsleistungen bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Im Jahr 2022 wurde durch den seinerzeit beauftragten Generalplaner eine abgeänderte Planung für den Neubau bis ca. LPH 6 und für einen Teilabbruch der bestehenden Sporthalle bis ca. LPH 3 erarbeitet. Die Leistungen des Generalplaners waren damit beendet. Die Stadt Espelkamp entschloss sich sodann, Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK 2022) für das Projekt zu beantragen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Ein Zuwendungsbescheid BBSR und ein entsprechender Weiterleitungsbescheid der Stadt Espelkamp an die Ev. Kirche v. Westf. liegen vor. Ausweislich des Zuwendungsbescheides ist die Maßnahme an diverse Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu beachten: · energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gemäß BIG · „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · nachhaltige Materialgewinnung gemäß Handbuch „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben seitens des Fördermittelgebers machen eine Überarbeitung der Planung zwingend erforderlich. Der zuvor abgeschlossene Generalplanervertrag mit dem 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbs ist beendet. Die nun anstehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sind aufgrund der Auflagen des Zuwendungsbescheides unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI. Die Planungsleistungen der weiteren Leistungsbilder werden im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren ausgeschrieben.

Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium und Teilabbruch der bestehenden Sporthalle

Abgelaufen
Frist: 12.11.2024
Evangelische Kirche von Westfalen Das La...

Die Ev. Kirche v. Westf. ist Trägerin des Ev. Schulzentrums in 32399 Espelkamp, zu dem u. a. die Schule Söderblom-Gymnasium gehört. Zum Komplex des Schulzentruns gehört eine in den 1950iger Jahre errichtete Sporthalle, die seit Ende 2021 aufgrund baulicher Mängel gesperrt ist. Für diese Sporthalle soll ein Ersatzneubau errichtet werden. Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde ein Generalplanerauftrag an den 1. Preisträger erteilt. Bis 2021 konnten die Planungsleistungen bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Im Jahr 2022 wurde durch den seinerzeit beauftragten Generalplaner eine abgeänderte Planung für den Neubau bis ca. LPH 6 und für einen Teilabbruch der bestehenden Sporthalle bis ca. LPH 3 erarbeitet. Die Leistungen des Generalplaners waren damit beendet. Die Stadt Espelkamp entschloss sich sodann, Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK 2022) für das Projekt zu beantragen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Ein Zuwendungsbescheid BBSR und ein entsprechender Weiterleitungsbescheid der Stadt Espelkamp an die Ev. Kirche v. Westf. liegen vor. Ausweislich des Zuwendungsbescheides ist die Maßnahme an diverse Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu beachten: · energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gemäß BIG · „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · nachhaltige Materialgewinnung gemäß Handbuch „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben seitens des Fördermittelgebers machen eine Überarbeitung der Planung zwingend erforderlich. Der zuvor abgeschlossene Generalplanervertrag mit dem 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbs ist beendet. Die nun anstehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sind aufgrund der Auflagen des Zuwendungsbescheides unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO, Nr. 9. Die Planungsleistungen der weiteren Leistungsbilder werden im Rahmen weiterer Vergabeverfahren ausgeschrieben.

Ersatzneubau Sporthalle Söderblom Gymnasium und Teilabbruch der bestehenden Sporthalle

Abgelaufen
Frist: 16.12.2024
Evangelische Kirche von Westfalen Das La...

Die Ev. Kirche v. Westf. ist Trägerin des Ev. Schulzentrums in 32399 Espelkamp, zu dem u. a. die Schule Söderblom-Gymnasium gehört. Zum Komplex des Schulzentruns gehört eine in den 1950iger Jahre errichtete Sporthalle, die seit Ende 2021 aufgrund baulicher Mängel gesperrt ist. Für diese Sporthalle soll ein Ersatzneubau errichtet werden. Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde ein Generalplanerauftrag an den 1. Preisträger erteilt. Bis 2021 konnten die Planungsleistungen bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Im Jahr 2022 wurde durch den seinerzeit beauftragten Generalplaner eine abgeänderte Planung für den Neubau bis ca. LPH 6 und für einen Teilabbruch der bestehenden Sporthalle bis ca. LPH 3 erarbeitet. Die Leistungen des Generalplaners waren damit beendet. Die Stadt Espelkamp entschloss sich sodann, Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK 2022) für das Projekt zu beantragen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Ein Zuwendungsbescheid BBSR und ein entsprechender Weiterleitungsbescheid der Stadt Espelkamp an die Ev. Kirche v. Westf. liegen vor. Ausweislich des Zuwendungsbescheides ist die Maßnahme an diverse Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu beachten: · energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gemäß BIG · „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · nachhaltige Materialgewinnung gemäß Handbuch „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben seitens des Fördermittelgebers machen eine Überarbeitung der Planung zwingend erforderlich. Der zuvor abgeschlossene Generalplanervertrag mit dem 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbs ist beendet. Die nun anstehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sind aufgrund der Auflagen des Zuwendungsbescheides unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51HOAI. Die Planungsleistungen der weiteren Leistungsbilder werden im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren ausgeschrieben.

Ersatzneubau Sporthalle Söderblom Gymnasium und Teilabbruch der bestehenden Sporthalle

Abgelaufen
Frist: 16.12.2024
Evangelische Kirche von Westfalen Das La...

Die Ev. Kirche v. Westf. ist Trägerin des Ev. Schulzentrums in 32399 Espelkamp, zu dem u. a. die Schule Söderblom-Gymnasium gehört. Zum Komplex des Schulzentruns gehört eine in den 1950iger Jahre errichtete Sporthalle, die seit Ende 2021 aufgrund baulicher Mängel gesperrt ist. Für diese Sporthalle soll ein Ersatzneubau errichtet werden. Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde ein Generalplanerauftrag an den 1. Preisträger erteilt. Bis 2021 konnten die Planungsleistungen bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Im Jahr 2022 wurde durch den seinerzeit beauftragten Generalplaner eine abgeänderte Planung für den Neubau bis ca. LPH 6 und für einen Teilabbruch der bestehenden Sporthalle bis ca. LPH 3 erarbeitet. Die Leistungen des Generalplaners waren damit beendet. Die Stadt Espelkamp entschloss sich sodann, Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK 2022) für das Projekt zu beantragen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Ein Zuwendungsbescheid BBSR und ein entsprechender Weiterleitungsbescheid der Stadt Espelkamp an die Ev. Kirche v. Westf. liegen vor. Ausweislich des Zuwendungsbescheides ist die Maßnahme an diverse Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu beachten: · energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gemäß BIG · „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · nachhaltige Materialgewinnung gemäß Handbuch „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben seitens des Fördermittelgebers machen eine Überarbeitung der Planung zwingend erforderlich. Der zuvor abgeschlossene Generalplanervertrag mit dem 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbs ist beendet. Die nun anstehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sind aufgrund der Auflagen des Zuwendungsbescheides unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI. Die Planungsleistungen der weiteren Leistungsbilder werden im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren ausgeschrieben.

Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp

Abgelaufen
Frist: 20.01.2025
Evangelische Kirche von Westfalen Das La...

Die Ev. Kirche v. Westf. ist Trägerin des Ev. Schulzentrums in 32399 Espelkamp, zu dem u. a. die Schule Söderblom-Gymnasium gehört. Zum Komplex des Schulzentruns gehört eine in den 1950iger Jahre errichtete Sporthalle, die seit Ende 2021 aufgrund baulicher Mängel gesperrt ist. Für diese Sporthalle soll ein Ersatzneubau errichtet werden. Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Nach Abschluss des Wettbewerbs wurde ein Generalplanerauftrag an den 1. Preisträger erteilt. Bis 2021 konnten die Planungsleistungen bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Im Jahr 2022 wurde durch den seinerzeit beauftragten Generalplaner eine abgeänderte Planung für den Neubau bis ca. LPH 6 und für einen Teilabbruch der bestehenden Sporthalle bis ca. LPH 3 erarbeitet. Die Leistungen des Generalplaners waren damit beendet. Die Stadt Espelkamp entschloss sich sodann, Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK 2022) für das Projekt zu beantragen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Ein Zuwendungsbescheid BBSR und ein entsprechender Weiterleitungsbescheid der Stadt Espelkamp an die Ev. Kirche v. Westf. liegen vor. Ausweislich des Zuwendungsbescheides ist die Maßnahme an diverse Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu beachten: · energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gemäß BIG · „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · nachhaltige Materialgewinnung gemäß Handbuch „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) · Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben seitens des Fördermittelgebers machen eine Überarbeitung der Planung zwingend erforderlich. Der zuvor abgeschlossene Generalplanervertrag mit dem 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbs ist beendet. Die nun anstehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sind aufgrund der Auflagen des Zuwendungsbescheides unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen auszuschreiben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI. Die Planungsleistungen der weiteren Leistungsbilder werden im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren ausgeschrieben.

VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp mit Abbruch der bestehenden Sporthallen Dienstleistung im Bereich Bauschadstoffgutachter

Abgelaufen
Frist: 05.05.2025
Veröffentlicht: 08.04.2025
Evangelische Kirche von Westfalen Das L...

Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Zudem Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden. Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind: AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind: Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung Grundleistung 2.3.1. – 1. Grundlagenermittlung Regelleistung Besondere Leistung 2.3.1 – 2. Vorplanung Besondere Leistung 2.3.3 – 1. Sanierungskonzept Grundleistung 2.3.3 – 2. Entsorgungskonzept Grundleistung 2.3.3. – 3. Vorbereiten bei der Vergabe Grundleistung 2.3.3. – 4. Mitwirken bei der Vergabe Grundleistung 2.3.4. – 1. Sanierungsüberwachung Besondere Leistung 2.3.4. – 2. Feststellen Sanierungserfolg Grundleistung 2.3.4. – 3- Abnahme Grundleistung 2.3.4. – 4. Dokumentation Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden: Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt: 1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt. 2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor 3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt. Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen. 1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.

VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp mit Abbruch der bestehenden Sporthallen

Abgelaufen
Frist: 21.05.2025
Veröffentlicht: 23.04.2025
Evangelische Kirche von Westfalen Das L...

Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistung für Geotechniker auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.3, 1.3.1 – 1.3.4 „Geotechnik“, unterteilt sich in das Grundleistungsbild 1-3 mit den Teilleistungen a-c (betrifft sowohl die geotechnische Gesamtleistung für den Bereich des Neubaus, sowie aufgeteilt auf den Bereich der Einfach-, sowie der Dreifachsporthalle den Bereich des Abbruchs). Für diese Leistungen im Bereich des Abbruchs müssen die Angebote, die Analysen und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden, da hier eine klare Abtrennung zwischen geförderter und nicht geförderter Maßnahme nachvollziehbar eingehalten und nachgehalten werden muss. Neben der HOAI muss hier vollumfänglich ebenfalls die DIN1997-2 „Eurocode 7“ Anwendung finden. Die einzelnen Teilleistungen werden hier immer als Pauschale abgefragt. Die Besonderen Leistungen werden hier als Pauschale abgefragt und bilden das notwendige Leistungsbild der Probenentnahme und Analytik ab. Auch diese Besonderen Leistungen werden für die drei Teilabfragen der Leistungsabfrage differenziert und wie folgt beschrieben. Es sind darüber hinaus vom Bieter sämtliche, für die Entnahme, Einsendung ins Labor und die dortige Analyse notwendigen Zusatzaufgaben, Anfahrten, Materialien, notwendigen Dienstleistungen und weitere Nebenkosten mit anzubieten und in die Pauschale zu inkludieren. Darüber hinaus sind je Teilleistungsbereich zwei Vor- Ort- Termine für die Begleitung der Abbrucharbeiten bzw. die Ausschachtungsarbeiten für den Neubaubereich mit anzubieten (insgeamt 6 Vor- Ort- Termine). Dem AN werden alle aktuellen Medien-, Rohr- und Leitungspläne durch den AG zur Verfügung gestellt. Leistungsbeschreibung der Pauschalen als Besondere Leistungen I. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 2, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich Neubau Zweifachsporthalle Besondere Leistung – II. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 3 Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH DREIFACHSPORTHALLE (geförderter Teil) Besondere Leistung – III. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 4, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH EINFACHSPORTHALLE (nichtgeförderter Teil) Besondere Leistung – Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027. Bitte beachten Sie für nähere und weitere Informationen die Vergabeunterlage F.1.

Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Dreifach- und Einfachsporthalle Planungs- und Beratungsleistung Bauphysik

Abgelaufen
Frist: 10.06.2025
Veröffentlicht: 12.05.2025
Evangelische Kirche von Westfalen Das L...

Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistungen für den Bereich der Bauphysik auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.2 , „Leistungsbild Bauphysik“, wird für den Neubau der Sporthalle für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, die Bauakustik sowie die Raumakustik hier abgefragt. Dabei werden Teilleistungsbilder für die Grundleistungen gemäß HOAI und zusätzliche die LPH 8 als Besondere Leistungen in der Vergabeunterlage D anzubieten sein. Für den Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung liegen Grundlagen vor, so dass hier basierend auf den vorhandenen Unterlagen und Kenntnissen die LPH 3, sowie LPH 5-7 als Grundleistungen pauschal abgefragt werden. Als Besondere Leistung kommt hier die LPH 8 zum Tragen, die für die begleitenden Stichprobenhaften Kontrollen sowie für die notwendigen Schlussbescheinigungen ebenfalls pauschal abgefragt werden. Für den Bereich Bauakustik liegen keine Grundlagen aus der Projekthistorie vor, so dass hier die Grundleistungen LPH 1 – 7 jeweils pauschal abgefragt werden. Als Besondere Leistung kommt hier die LPH 8 zum Tragen, die für die begleitenden Stichprobenhaften Kontrollen sowie für die notwendigen Schlussbescheinigungen ebenfalls pauschal abgefragt werden. Für den Bereich der Raumakustik liegen Grundlagen vor, so dass hier basierend auf den vorhandenen Unterlagen und Kenntnissen die LPH 3, sowie LPH 5-7 als Grundleistungen pauschal abgefragt werden. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Bauphysik richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Bauphysik als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.

VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle

Abgelaufen
Frist: 13.06.2025
Veröffentlicht: 30.05.2025
Evangelische Kirche von Westfalen Das L...

Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistung für Geotechniker auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.3, 1.3.1 – 1.3.4 „Geotechnik“, unterteilt sich in das Grundleistungsbild 1-3 mit den Teilleistungen a-c (betrifft sowohl die geotechnische Gesamtleistung für den Bereich des Neubaus, sowie aufgeteilt auf den Bereich der Einfach-, sowie der Dreifachsporthalle den Bereich des Abbruchs). Für diese Leistungen im Bereich des Abbruchs müssen die Angebote, die Analysen und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden, da hier eine klare Abtrennung zwischen geförderter und nicht geförderter Maßnahme nachvollziehbar eingehalten und nachgehalten werden muss. Neben der HOAI muss hier vollumfänglich ebenfalls die DIN1997-2 „Eurocode 7“ Anwendung finden. Die einzelnen Teilleistungen werden hier immer als Pauschale abgefragt. Die Besonderen Leistungen werden hier als Pauschale abgefragt und bilden das notwendige Leistungsbild der Probenentnahme und Analytik ab. Auch diese Besonderen Leistungen werden für die drei Teilabfragen der Leistungsabfrage differenziert und wie folgt beschrieben. Es sind darüber hinaus vom Bieter sämtliche, für die Entnahme, Einsendung ins Labor und die dortige Analyse notwendigen Zusatzaufgaben, Anfahrten, Materialien, notwendigen Dienstleistungen und weitere Nebenkosten mit anzubieten und in die Pauschale zu inkludieren. Darüber hinaus sind je Teilleistungsbereich zwei Vor- Ort- Termine für die Begleitung der Abbrucharbeiten bzw. die Ausschachtungsarbeiten für den Neubaubereich mit anzubieten (insgeamt 6 Vor- Ort- Termine). Dem AN werden alle aktuellen Medien-, Rohr- und Leitungspläne durch den AG zur Verfügung gestellt. Leistungsbeschreibung der Pauschalen als Besondere Leistungen I. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 2, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich Neubau Zweifachsporthalle Besondere Leistung – erneute Baugrunduntersuchung für den Neubau der 2-fach Sporthalle durch abfalltechnische Untersuchungen nach der LAGA/DepV sowie der seit 1.8.2023 eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Es liegt für den Bereich des Neubaus der Sporthalle Espelkamp eine abfalltechnische Baugrunduntersuchung sowie eine abfalltechnische Stellungnahme aus Herbst 2022 vor. Aufgrund der Verzögerungen im Projekt und der neuen Bedingungen zur Ausschreibung bei Wiederaufnahme des Vorhabens, sind Ergänzungen nach LAGA/DepV sowie nach der zum 1.8. 2023 neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorzunehmen. Neben den mit einzukalkulierenden notwendigen Nebenkosten, Nebenleistungen und Materialien sind folgende Punkte der anzusetzenden Felduntersuchung anzubieten: 1. Rammkernsonde d= 50 mm, hier 15 Stk. Mit Probenentnahme bis 5m Tiefe 2. Laboruntersuchung (notwendige Anzahl an Mischproben, die zu erstellen sind, sind vom Bieter zu schätzen und einzukalkulieren) a) Analytik EBV Anl. A, Tab 3 (10 Stk.) b) Analytik nach LAGA (5 Stk.) c) Analytik nach Deponieverordnung (5 Stk.) 3. Erstellung der abfalltechnischen Stellungnahme II. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 3 Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH DREIFACHSPORTHALLE (geförderter Teil) Besondere Leistung – Ergänzung der abfalltechnischen Untersuchungen für den Rückbau der Dreifachsporthalle, damit die seit dem 1.8.2023 eingeführte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) berücksichtigt wird Es liegt für den Bereich des Abbruchs der Dreifachsporthalle eine abfalltechnische Baugrunduntersuchung sowie eine abfalltechnische Stellungnahme aus Herbst 2022 vor. Aufgrund der Verzögerungen im Projekt und der neuen Bedingungen zur Ausschreibung bei Wiederaufnahme des Vorhabens, sind Ergänzungen nach LAGA/DepV sowie nach der zum 1.8. 2023 neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorzunehmen. 1. Rammkernsonde d= 50 mm, hier 18 Stk. Mit Probenentnahme bis 5m Tiefe 2. Laboruntersuchung (notwendige Anzahl an Mischproben, die zu erstellen sind, sind vom Bieter zu schätzen und einzukalkulieren) a) Analytik EBV Anl. A, Tab 3 (10 Stk.), provisorisches Verschließen der Bohrlöcher, wo notwendig b) Analytik nach Deponieverordnung (5 Stk.) 3. Erstellung der abfalltechnischen Stellungnahme III. Pauschale Vergabeunterlage D, Seite 4, Beratungsleistung GEOTECHNIK im Bereich ABBRUCH EINFACHSPORTHALLE (nichtgeförderter Teil) Besondere Leistung – Baugrunduntersuchung im Bereich Abbruch der Einfachspor

Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der Dreifach- und Einfachsporthalle Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Abgelaufen
Frist: 23.06.2025
Veröffentlicht: 23.05.2025
Evangelische Kirche von Westfalen Das L...

Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni 2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt. Sporthallenneubau Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) angefragt. Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Abbruch der bestehenden Sporthallen Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) und g) angefragt. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.

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Über Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt

Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt mit Sitz in Bielefeld ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 32 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt sind Architektur & Ingenieurwesen (77%), Bauarbeiten (23%) und Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren, Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör (6%). Weitere relevante Bereiche umfassen Baukonstruktionen & Baustoffe.

Alle Ausschreibungen von Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt aus Bielefeld. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 32 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Bauarbeiten, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren, Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt: Architektur & Ingenieurwesen (77%), Bauarbeiten (23%), Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren, Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör (6%), Baukonstruktionen & Baustoffe (3%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.