Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Ausbildung in Fahrschulen. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.10.2026 - 30.09.2030 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr bis zum 30.09.2031 nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VGV. Geplant ist 1 Abruf pro Jahr. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich
Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.08.2026 - 30.07.2029 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VGV. Geplant ist 1 Abruf pro Jahr. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich
REZ NORD 45ind JC Bremen
Stadt Cottbus - ÖA 113-2026 Durchführung eines Kurses in deutscher Gebärdensprache für gehörlose Geflüchtete -Förderprojekt "KIM - sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Erbringung sozialpädagogischer und unterrichtender Leistungen im Rahmen des Schulabschlusslehrganges "Boje" für das Schuljahr 2026/2027
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Aufgrund der jeweils erlassenen Verordnungen zur fachlichen Eignung gem. § 30 Abs. 4 Nr. 3 BBiG können Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe nicht außerbetrieblich ausgebildet werden. Die Förderung von Berufsausbildungen nach dem Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz ist auf betriebliche Ausbildungen begrenzt. Eine Förderung im Rahmen einer BaE ist daher nicht möglich. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Sofern eine Ausbildung gemäß §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO bereits erfolgreich absolviert wurde, ist eine Förderung im Rahmen von BaE nicht mehr möglich. Der Beginn der Maßnahme ist für den 10.08.2026 vorgesehen.
Gegenstand der Beschaffung sind Deutschkurse (Deutsch als Zweitsprache) für sozialhilfebeziehende Klient*innen der Sozialen Dienste Zürich. Angestrebt wird ein möglichst breites Angebot an Deutschkursen, das sich an unterschiedliche Zielgruppen richtet und auf besondere Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Der Auftrag umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Kursen in der Stadt Zürich auf mehreren Niveaustufen (GER A0 bis C2) einschliesslich Qualitätssicherung und Berichterstattung während der gesamten Vertragsdauer.
Perspektive Ausbildung: Fit für den Berufseinstieg Coaching zur Herstellung der Ausbildungsreife und Aufnahme einer Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beabsichtigt, den Auftrag über die Durchführung von 66 Erste-Hilfe-Schulungen pro Jahr bei max. vier Jahren Laufzeit zu vergeben. Die Schulungen teilen sich auf in Grundlagenschulungen (Ausbildung) und Auffrischungsschulungen (Fortbildung) und sind in Präsenz in Räumlichkeiten innerhalb der Stadt Hannover durchzuführen. Die Räumlichkeiten sind von dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist das Projekt- und Veranstaltungsmanagement für den Jugendwirtschaftsgipfel 2027 bis 2030 mit der Option der Verlängerung für 2031 und 2032 (4+2 Veranstaltungen). Der Jugendwirtschaftsgipfel findet jährlich auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie statt. Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich dabei in unterschiedlichen Workshops mit zukunftsweisenden Fragen und diskutieren anschließend bei einer Podiumsrunde mit Fachleuten und Entscheidern aus Politik und Wirtschaft, wie sie sich ihre, unsere Zukunft vorstellen. An den Veranstaltungen sollen mind. 120 i.d.R. aber ca. 120-150 Schülerinnen und Schüler aus ganz Bayern und allen Schulformen teilnehmen. Dazu kommen weitere Gäste (v.a. Eltern), so dass i.d.R. insgesamt ca. 150-180 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Bei stark nachgefragten Veranstaltungen können im Einzelfall auch bis zu 300 Personen insgesamt an der Veranstaltung teilnehmen. Die Veranstaltung soll jährlich möglichst in einer Hauptstadt der bayerischen Regierungsbezirke stattfinden, je nach Ausrichtung des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Derzeit wird die Veranstaltungsdurchführung im Regierungsbezirk Oberpfalz (Regensburg) präferiert, um die berufliche Bildung in der Region besonders zu stärken. Gegenstand ist das Projekt- und Veranstaltungsmanagement für den Jugendwirtschaftsgipfel (vier Veranstaltungen in vier Jahren, 2027-2030) mit der Option der Verlängerung für 2031 und 2032. Der Jugendwirtschaftsgipfel soll nach derzeitigem Stand immer im Herbst des jeweiligen Jahres stattfinden. Mit der Planung muss jeweils rund 8 Monate im Voraus begonnen werden. Projekt- und Veranstaltungsmanagement für den Jugendwirtschaftsgipfel
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